Schulhort

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Horte sind Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet (BayKiBiG Art. 2 Abs. 1 Nr. 3). Die Einrichtung eines Hortes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kommunale Pflichtaufgabe (BayKiBiG Art. 5 Abs. 1) sein<ref>Christoph Brandenburg/Arne Schwemer, Das Neue Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz: Bedarfsplanung und Förderung Leitfaden für die Praxis, Verlag Hüthig Jehle Rehm, 2005 ISBN 9783782504393, Seite 61</ref>.

Pflichtaufgabe oder freiwillige Aufgabe?

Die Einrichtung eines Hortes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kommunale Pflichtaufgabe (BayKiBiG Art. 5 Abs. 1) sein<ref>Christoph Brandenburg/Arne Schwemer, Das Neue Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz: Bedarfsplanung und Förderung Leitfaden für die Praxis, Verlag Hüthig Jehle Rehm, 2005 ISBN 9783782504393, Seite 61; für Pflichtaufgabe auch: Seite „Kommunale Aufgabenstruktur“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 26. März 2014, 20:24 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kommunale_Aufgabenstruktur&oldid=128925379 (Abgerufen: 11. Dezember 2014, 17:50 UTC)</ref>.

Pflicht sind für den Sachaufwandsträger grundsätzlich Halbtagsschulplätze, Krippenplätze und Regelplätze in den KITAS (die Eltern können bei den KITAS innerhalb einer Gemeinde/innerhalb eines Vertrages (wie bei uns) wählen, bei Schulplätzen haben sie kein Wahlrecht bzgl. des Standorts)

Eingeschränkte Pflicht für den Sachaufwandsträger/Träger sind Hortplätze. Sie gehören nur abhängig von den finanziellen Voraussetzungen zu den Aufgaben des Sachaufwandträgers (in Burgkunstadt wohl sehr eingeschränkt wegen dem nur knapp gedeckten und höchst kritischen Haushalt). Die rechtliche Einschränkung/ausreichende Finanzen hat mit der Halbtagsschule zu tun. Solange nur die Halbtagsschule Pflicht ist und solange keine alternative Schulform gewählt ist, kann den Eltern kein grundsätzlicher rechtlicher Anspruch auf Nachmittagsbetreuung erwachsen und damit dem Sachaufwandsträger auch keine grundsätzliche Verpflichtung zu einer Nachmittagsbetreuung/Hort - auch dann nicht, wenn ein entsprechender Bedarf der Eltern vorhanden ist und von Elternseite berechtigt ist. Das heißt: Die Bedarfsdeckung/Hort ist eine rein auf den Einzelfall bezogene Lösung, die nicht mit einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht begründet werden kann, sondern sich im politischen Diskurs

  • an den jeweiligen Gemeindefinanzen,
  • den örtlichen Gegebenheiten und
  • den bereits vorhandenen gewachsenen Strukturen zu orientieren hat.

Ein gesetzliches vorgeschriebenes Muss besteht grundsätzlich nicht (im Unterschied zu den Krippenplätzen und Regelplätzen und Halbtagsschulplätzen).

Raumbedarf<ref>Quelle: Stadtratssitzung-2014-11-04</ref>

  • Für die Betreuung von 50 Schulkindern besteht folgender Raumbedarf:
    • 2 Gruppenräume
    • Nebenraum
    • 1 Speiseraum
    • 1 Küche (Austeilküche)
    • WC Mädchen
    • WC Knaben
    • Personalraum
    • Personal WC
    • 2 Hausaufgabenzimmer
    • 1 Mehrzweckraum (Bewegungsraum)
    • Nebenraum
  • keine weiteren geeigneten Objekte

Entscheidungsmöglichkeiten in Burgkunstadt

Sanierung Untergeschoß der Grundschule

  • Stadtratssitzung-2014-11-04: Vorstellung der Planung für Hort im UG der Grundschule Burgkunstadt, tlw. Sanierung des Gebäudes, barrierefreie Erschließung, vorbeugender Brandschutz.
  • Einigkeit bis dato über vorbeugenden Brandschutz und der damit verbundenen Sofortmaßnahmen
  • Soll Hort im Keller sein, dann zusammen mit dem baulichen Brandschutz umsetzen
  • Kosten:
    • 1.651.015 €(bei Gesamtauftrag) bzw.
    • 1.707.878 €(bei Einzelbeauftragungen)
      • Errichtung Hort 714.270 €
      • Gebäudesanierung 483.347 €
      • Brandschutz 331.186 €
      • Barrierefreiheit 179.075 €
  • alternative Unterbringung des Hortes in Mittelschule?
  • nur nach Einstellung des Schulbetriebes möglich, da im OG Fachräume für IT, Handarbeiten und Hauswirtschaft<ref>Quelle: Stadtratssitzung-2014-11-04</ref>

Unterbringung im Gebäude der Mittelschule

Unterbringung in der Stadthalle

Neubau

Kleine Lösung

Nach Angaben des Architekten Kl. haben die geplanten Sanierungskosten für den Keller in der Grundschule mittlerweile die Dimension eines Neubaus erreicht.

Ein neues Hortgebäude auf dem Platz des voraussichtlich soweiso abzureißenden Teils der Mittelschule (Betongebäude) ließe sich wegen der direkten Nähe ersatzweise gut als Ganztagsgebäude nutzen, sollte der Hort wegen Ganztagschule letztlich überflüssig werden (was er wegen verschiedener Schlusszeiten anfangs sicherlich nicht sein wird, später aber schon..) Die Klassenanzahl wird bis 2021 und (vermutlich darüber hinaus) bei 8 Klassen bleiben und die Profilbildung/Kursbildung braucht alle Räume der Grundschule, so wie jetzt auch schon.

Große Lösung

Neubau der Grundschule als Ganztagesschule beim Schulzentrum (ggf. in Abstimmung mit Auslauf des Förderzeitraums und Neukonzeption der kath. Einrichutng).

Hort Rothwind

Es gibt einen von der Stadt mitgetragenen Hort in Rothwind, der alternativ oder kumulativ genutzt werden kann.

Krippe in evangelischer, Hort in katholischer Einrichtung wie gehabt

Anbau einer weiteren Einheit an die evangelische Einrichtung, Bedarfsfeststellung ausreichender Kindergartenplätze zugunsten der katholischen Einrichtung.

Chronologie

  • Schreiben des Landratsamts Lichtenfels vom 13.07.2011: Betriebserlaubnis für 35 Hortplätze für Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Überschreitung um 3 Schulkinder zulässig)

Stadtrat

  • Stadtratssitzung-2014-12-09: TOP 10 Errichtung eines Hortes im UG einschließlich teilweiser Sanierung des Grundschulgebäudes; Weitere Vorgehensweise
  • Stadtratssitzung-2014-11-04: TOP 02 Errichtung eines Hortes im Grundschulgebäude Burgkunstadt, Pestalozzistraße 10, Vorstellung der Planung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
  • Stadtratssitzung-2014-10-07: zu TOP 03 Haushalt: Für den Hort anstelle von 200.000 nur noch 30.000 € in den Haushalt 2014 eingestellt.
  • Stadtratssitzung-2014-09-09: Beschluss: Der Stadtrat beschließt, dem Antrag der CSU-Fraktion zu folgen und die Unterbringung des Hortes des Katholischen Kindergartens im Gebäude der Mittelschule (Altbau) nach allen Alternativen überprüfen zu lassen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, einen rechtzeitigen Antrag auf Förderung zu stellen und wirtschaftliche Lösungen in Erfahrung zu bringen.
  • Stadtratssitzung vom 05.08.2014
  • Stadtratsbeschluss vom 06.09.2011: Anerkennung für 38 Hortplätze

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fragen zum Schulhort Burgkunstadt

  • Warum wird die Aufgabe nicht in kommunaler Zusammenarbeit erledigt (BayKiBiG Art. 5)?
  • Warum muss die Stadt Burgkunstadt eine Einrichtung selbst bauen, die sie nicht selbst betreibt (anstatt sich nur an der Finanzierung zu beteiligen, wie es üblich ist)?
  • Können nicht Krippe/Kindergarten in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, so dass die jetzigen Räumlichkeiten weiterhin als Hort genutzt werden können.
  • Entwicklung im Ganztagsschulbereich berücksichtigt? CSU-Klausurtagung, siehe Süddeutsche Zeitung, es soll wesentliche Verbesserungen geben, kommt günstiger als Hort, da ist unheimliche Dynamik drin, weil in München schon einige Träger ausgeschieden aus gebundenem Ganztageskonzept ausgeschieden sind, Modelle Bad Aibling in Regelförderung? Baut das Kultusministerium sein schulisches Angebot aus?
  • Welche Konsequenzen folgen aus dem Versprechen des Bayerischen Ministerpräsidenten bzgl. einer "Ganztagsgarantie"? („Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot.“ (Ministerpräsident Seehofer in seiner Regierungserklärung vom 12.11.2013))<ref>Quelle:http://www.csu-landtag.de/index.php?ka=5&ska=152 - abgerufen am 05.02.2015 um 08:47 Uhr</ref>

Fußnoten

<references />