Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen

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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Richtlinie 2014/24/EU Anhang XIV stehen öffentlichen Auftraggebern nach GWB § 130 Abs. 1 Satz 1

nach ihrer Wahl zur Verfügung. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb steht nur zur Verfügung, soweit dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist (GWB § 130 Abs. 1 Satz).

Abweichend von § 132 Absatz 3 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von Richtlinie 2014/24/EU Anhang XIV ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn der Wert der Änderung nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt. (GWB § 130 Abs. 2)

Dienstleitungen gemäß Richtlinie 2014/24/EU Anhang XIV

  • Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
  • Administrative Dienstleistungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und kulturellen Bereich
  • Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
  • Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen von Gewerkschaften, von politischen Organisationen, von Jugendverbänden und von sonstigen Organisationen und Vereinen
  • Dienstleistungen von religiösen Vereinigungen
  • Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
  • Dienstleistungen im juristischen Bereich, sofern sie nicht nach Artikel 10 Buchstabe d ausgeschlossen sind
  • Sonstige Dienstleistungen der Verwaltung und für die öffentliche Verwaltung
  • Kommunale Dienstleistungen
  • Dienstleistungen für Haftanstalten, Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit und Rettungsdienste, sofern sie nicht nach Artikel 10 Buchstabe h ausgeschlossen sind
  • Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
  • Internationale Dienstleistungen
  • Postdienste
  • Verschiedene Dienstleistungen

Normen

EU-Richtlinien

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>