Stadthalle Burgkunstadt
2019
Der Balkon der Stadthalle wurde im Jahr 2019 wegen Einsturzgefahr abgebrochen. Der Beton zeigte massive Schäden und das Geländer war locker, wie statische Untersuchungen ergaben.<ref>Quelle: Jahresbericht 2019 der Stadt Burgkunstadt, Seite 26</ref>
Position des Bürgervereins im Wahlprogramm "Burgkunstadt 2020"
Die Mitgliederversammlung des Bürgervereins hat am 8.1.2014 folgende Position beschlossen:
Die Diskussion zum aktuellen baulichen Zustand der Stadthalle ist wieder aufzunehmen. Wir sprechen uns dafür aus, dass Sanierungs- und Nutzungsmöglichkeiten weiter - mit alternativen Planungsbüros - geprüft werden. Dabei sind die geforderten Nutzungen der Stadthalle durch die Grund- und Mittelschule, sowie durch Vereine und für Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Stadthalle kann nur in einem Gesamtkonzept mit der weiteren Entwicklung der Grund- und Mittelschule (Entwicklung der Schülerzahlen, bauliche Planung, etc.) betrachtet werden.
Überblick
Die Stadthalle ist eine öffentliche Einrichtung<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Rdnr. 284</ref> der Stadt Burgkunstadt. Bei ihr handelt es sich um eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Für die Stadthalle in Burgkunstadt existiert nach Auskunft der Stadtverwaltung vom 5.7.2013 keine Benutzungssatzung. Der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt würde für die jeweiligen Sachverhalte, wenn nötig, einen Stadtratsbeschluss erlassen.
Haushalt
Haushaltsstelle
Normen
- § 70 GewO Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung
- Art. 21 BayGO
- Für die Stadthalle in Burgkunstadt existiert nach Auskunft der Stadtverwaltung vom 5.7.2013 keine Benutzungssatzung.
Publikationen
- Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Rdnr. 268 ff. zum Benutzungsanspruch eines Ortsverbands einer politischen Partei
Rechtsprechung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - privatrechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses
- BVerwG, Beschluss vom 29.05.1990 - 7 B 30.90 = BVerwG, NvwZ 1991, 59 - Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen - Rechtsweg
- BVerwG, Urteil vom 18.07.1969 - Az.: 7 C 56.68 - Politische Parteien - Zugang zu gemeindlichen Einrichtungen
Fußnoten
<references />