Sonstige Abgabe
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Sonstige Abgaben sind z.B. die Verbandsumlage etwa in einem Abwasserzweckverband oder die Konzessionsabgabe.
Verbandsumlage
Die Verbandsumlage ist eine sonstige Abgabe, resultierend etwa aus der Mitgliedschaft in einem Zweckverband.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist eine sonstige Abgabe aus einem Konzessionsvertrag.
Feuerwehrabgabe
Die Feuerwehrabgabe war eine sonstige Abgabe und wird seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.01.1995 nicht mehr erhoben<ref>BVerfG, Beschluss vom 24.01.1995 - 1 BvL 18/93; 1 BvL 5/94; 1 BvL 6/94; 1 BvL 7/94; 1 BvR 403/94; 1 BvR 569/94</ref>.
Publikationen
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 86, Pos. 7060 (Teil 4 Ziffer 2.2)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>