Personenbezogene Daten
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„Personenbezogene Daten“ sind nach DSGVO Art. 4 Nr. 1 alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Beispiele
- Name
- Adresse
- Bankverbindung
- Bewegungsdaten
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- IP-Adresse
- Chat-Protokolle
- Fotos
- Vermögen
- Gehalt
- Benutzerkennungen
- Passwörter
- Personalnummer
- Arbeitsverhalten
Normen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- DSGVO Art. 4 Nr. 1 (Begriffsbestimmungen)
BDSG
Alte, bis 25.05.2018 gültige Fassung
- BDSG § 3 (bis 25.05.2018) Abs. 1: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).