Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt nach DSGVO Art. 2 Abs. 1 für die

Beispiele

  • Erheben
  • Speichern
  • Übermitteln
  • Nutzen
  • Anonymisieren
  • Verändern
  • Anschauen
  • Löschen

Normen

Siehe auch