Innere Verrechnungen
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Innere Verrechnungen dienen dazu, interne Leistungen der Verwaltung gerecht auf die einzelnen Haushaltsstellen zu verteilen. Innere Verrechnungen heben sich in Einnahmen und Ausgaben auf.
Um den Anteil der Personalausgaben am Verwaltungshaushalt zu ermitteln, sind die inneren Verrechnungen von den Einnahmen des Verwaltungshaushalts abzuziehen (ebenso wie kalkulatorische Kosten).
Haushalt
- Untergruppe 169 (Einnahmen)
- Untergruppe 679 (Ausgaben)