Gemeindegebiet
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.