Gegenvorstellung

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"Durch die Einlegung einer Gegenvorstellung und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung wird die Monatsfrist zur Einlegung und Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) nicht erneut in Lauf gesetzt."<ref>BVerfG, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07 - Gegenvorstellung</ref>

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />