Freiheitsentziehung
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"Der Tatbestand einer Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 2 GG) kommt ... nur in Betracht, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit durch staatliche Maßnahmen nach jeder Richtung hin aufgehoben wird."<ref>BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 Abs. 117</ref>
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 23.06.1981 - 1 C 78.77 - Verhaftung zur Abschiebung: "Die Durchführung der Abschiebung allein durch Anwendung einfachen unmittelbaren Zwanges stellt keine Freiheitsentziehung dar."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>