Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen
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Der Staat gewährt nach Maßgabe der Bewilligung im Staatshaushalt zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuweisungen zum Bau von
1. Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen),
3. sonstigen öffentlichen Einrichtungen. (Vorlage:FAG 19 Abs. 1 Satz 1)
Normen
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Bayerische Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (FAGDV)
Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR)
Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften - VVK
Publikationen
Fachbücher
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 8625 (Teil 4 Ziffer 2.12.15)