Aufwandsentschädigung
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Steuerliche Behandlung
Ehrenamtliche Mitglieder eines Gemeinde- oder eines Stadtrats
Pauschale Entschädigungen und Sitzungsgelder sind steuerfrei, soweit sie insgesamt während der Dauer der Mitgliedschaft folgende Beträge nicht übersteigen:
Die steuerfreien Beträge erhöhen sich für Fraktionsvorsitzende, deren Fraktion mindestens zwei Mitglieder umfasst, auf das Doppelte.
Normen
Richtlinien
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 28.12.2012 Az.: 34 – S 2337 – 007 – 46790/12 = FMBl. Nr. 1/2013, Seite 3 f., geändert durch Schreiben vom 18.7.2013, Az.: 34 – S 2337 – 007 – 23892/13 = FMBl. 11/2013, Seite 271
- Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden - FMBl20135 - BayVV Gliederungsnummer 61.03.04.17-F
- Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern, den Bezirkstagspräsidenten und Bezirkstagspräsidentinnen und ihren gewählten Stellvertretern gewährt werden - FMBl 2013 7 - Datenbank BAYERN-RECHT 61.03.04.17-F
Publikationen
Lexika
Fachbücher
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 4721 (Teil 3 Ziffer 2.5)<ref>Link zu Google Books</ref>
Fachartikel
Siehe auch
Fußnoten
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