Personenbezogene Daten

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Personenbezogene Daten“ sind nach DSGVO Art. 4 Nr. 1 alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Beispiele

  • Name
  • Adresse
  • Bankverbindung
  • Bewegungsdaten
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse
  • Chat-Protokolle
  • Fotos
  • Vermögen
  • Gehalt
  • Benutzerkennungen
  • Passwörter
  • Personalnummer
  • Arbeitsverhalten

Normen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

BDSG

Alte, bis 25.05.2018 gültige Fassung

  • BDSG § 3 (bis 25.05.2018) Abs. 1: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

Siehe auch