Grundsteuer
Das Aufkommen der Grundsteuer steht nach GG Art. 106 Abs. 6 Satz 1 den Gemeinden zu.
Berechnungsschema
Einheitswert × Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag × Grundsteuerhebesatz = Grundsteuer
Einnahmehierarchie
GO Art. 62 Abs. 2 legt eine Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung fest<ref>vgl. Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 7067 (Teil 4 Ziffer 2.3)</ref>. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2. im übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Im Rahmen der Prüfung einer Steuererhöhung, etwa des Hebesatzes der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer, ist zu prüfen, ob nach Einnahmehierarchie vorrangige Einnahmen erzielt werden können, etwa, ob die Gebühren und Beiträge für kostenrechnende Einrichtungen mit angemessenem Deckungsgrad erhoben werden<ref>Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 7067 (Teil 4 Ziffer 2.3)</ref>.
Rechnungsprüfung
RP::Im Rahmen der Rechnungsprüfung sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Finanzverwaltung im Zuge von Baumaßnahmen die Fortschreibung der Einheitswerte verfolgt hat.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 107</ref>
Stadt Burgkunstadt
Grundsteuerhebesatz
Der Hebesatz beträgt in Burgkunstadt für
- Grundsteuer A (Agrarisch/Landwirtschaft) 340 v.H.,
- Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) 340 v.H.<ref>Quelle: Übersicht Steuern & Gebühren der Stadt Burgkunstadt - abgerufen am 25.07.2013</ref>
Stadtrat
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Haushalt
Unterabschnitt
- 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Untergruppen
Quellen
Normen
Grundgesetz (GG)
- GG Art. 106 Abs. 6: Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht den Gemeinden, das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern steht den Gemeinden oder nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zu. Den Gemeinden ist das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen. Bestehen in einem Land keine Gemeinden, so steht das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern dem Land zu. Bund und Länder können durch eine Umlage an dem Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt werden. Das Nähere über die Umlage bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Nach Maßgabe der Landesgesetzgebung können die Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteil vom Aufkommen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer als Bemessungsgrundlagen für Umlagen zugrunde gelegt werden.
Grundsteuergesetz (GrStG)
Bewertungsgesetz
Kommunalabgabengesetz (KAG)
- KAG Art. 18 Zuständigkeit
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG 1 BvL 11/14 anhängiges Verfahren (Stand 25.04.2016)
- BVerfG, Beschluss vom 24.04.2015 - 2 BvR 287/11 - Unzulässige Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - 1 BvR 1644/05 - Nichtannahmebeschluss
Oberverwaltungsgerichte
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.1989 - 2 S 1429/87 - Zur gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer (Verletzung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit)
Verwaltungsgerichte
Publikationen
Lexika
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 107
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 7391 (Teil 4 Ziffer 2.5)
- Lehmbrock, Michael und Diana Coulmas (2001): Grundsteuerreform im Praxistest. Verwaltungsvereinfachung, Belastungsänderung, Baulandmobilisierung. Berlin = Difu-Beiträge zur Stadtforschung, Bd. 33.
Siehe auch
Fußnoten
<references />