Realsteuern
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Realsteuern sind nach § 3 Abs. 2 AO
- die Grundsteuer und
- die Gewerbesteuer.
Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht nach Art. 106 Abs. 6 Satz 1 GG den Gemeinden zu.
Haushalt
Gruppierung
Gruppe: Gruppe::00
Normen
- Art. 106 Abs. 6 GG
- § 3 AO Steuern, steuerliche Nebenleistungen
Publikationen
- Statistisches Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 10.1, Finanzen und Steuern - Realsteuervergleich - Realsteuern, kommunale Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligungen - 2013 - Erschienen am 9. September 2014, korrigiert am 28. November 2014 (Tabelle 1) Artikelnummer: 2141010137004