Gemeindesteuern
Arten
Realsteuern
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Normen
Grundgesetz (GG)
- GG Art. 106 Abs. 6 Satz 1
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- GewStG § 1 Steuerberechtigte: Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.