Religionsfreiheit
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (GG Art. 4 Abs. 1 und 2)
Schutzbereich
Persönlicher Schutzbereich
- Jede(r):
- natürliche Personen, u.U. auch Minderjährige, s. KErzG § 5 Satz 1
- auch juristische Personen, soweit auf sie anwendbar
"Die Glaubensfreiheit ist nicht nur den Mitgliedern anerkannter Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern auch den Angehörigen anderer religiöser Vereinigungen gewährleistet. Auf die zahlenmäßige Stärke einer derartigen Gemeinschaft oder ihre soziale Relevanz kommt es nicht an. Das folgt aus dem für den Staat verbindlichen Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität<ref>BVerfGE 18, 385 [386]; 19, 206 [216]; 24, 236 [246]</ref> und dem Grundsatz der Parität der Kirchen und Bekenntnisse<ref>BVerfGE 19, 1 [8]; 24, 236 [246])</ref>."<ref> </ref>
Sachlicher Schutzbereich
Religion
Weltanschauung
Normen
Grundrechte
- GG Art. 4 Abs. 1 und 2
- GG Art. 140 i.V.m. Art. 136 ff. WRV
- EMRK Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 10
Konkurrenzen
Bundesgesetze
- Gesetz über die religiöse Kindererziehung - (§ 5: Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.)
Publikationen
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - Sonntag
- BVerfG, Urteil vom 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02 - Kopftuch
- BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 - Osho I
- BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - Kruzifix
- BVerfG, Beschluss vom 05.02.1991 - 2 BvR 263/86 - Bahá'í
- BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/65 - Gesundbeter
- BVerfG, Beschluss vom 16.10.1968 - 1 BvR 241/66 - Sammlung Aktion Rumpelkammer
- BVerfG, Beschluss vom 08.11.1960 - 1 BvR 59/56 - Ludendorff - Bund für Gotteserkenntnis
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 25.12 - Schwimmunterricht
- Leitsätze:
- 1. Der einzelne Schüler kann gestützt auf von ihm für maßgeblich erachtete religiöse Verhaltensgebote nur in Ausnahmefällen die Befreiung von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
- 2. Einer Schülerin muslimischen Glaubens ist die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badebekleidung zumutbar, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht.
- BVerwG, Urteil vom 11.09.2013 - 6 C 12.12 - Krabat
- Leitsätze:
- 1. Die Eltern können gestützt auf religiöse Erziehungsvorstellungen nur in Ausnahmefällen die Befreiung ihrer Kinder von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.
- 2. Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist es zumutbar, dass ihre Kinder in der Schule an der Vorführung eines Spielfilms teilnehmen, in dem das Praktizieren schwarzer Magie dargestellt wird.
- BVerwG, Urteil vom 30.11.2011 - 6 C 20.10 - Gebet in der Schule
- BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 7 C 20.04 - Scientology
- BVerwG, Urteil vom 06.11.1997 - 1 C 18.95 - Scientology