Verwaltungshaushalt
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Der Verwaltungshaushalt umfasst nach KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 2 die nicht unter KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 1 (Vermögenshaushalt) fallenden Einnahmen und Ausgaben.
Aufbau
Einzelplan 0. Allgemeine Verwaltung
Unterabschnitt 0000. Gemeinde-, Kreis- un d Bezirksorgane
Unterabschnitt 0201. Hauptamt
Unterabschnitt 0221. Personalamt
Unterabschnitt 0301. Kämmerei
Unterabschnitt 0331. Kassenverwaltung
Unterabschnitt 0341. Steuerverwaltung
Unterabschnitt 0501. Standesamt
Einnahmenseite
Steuern
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Hundesteuer
Zuweisungen
Sonstige Einnahmen
Ausgabenseite<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 55</ref>
Personalausgaben
Verwaltungsaufwand
Betriebsaufwand
Zuweisungen
Sonstige Ausgaben
Zuführung an den Vermögenshaushalt
Normen
- KommHV-Kameralistik § 1 Abs. 2
Publikationen
- Wikipedia
- Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 55
Siehe auch
Fußnoten
<references />