Ganztagsschule
Wahlmöglichkeit der Eltern
Das Schulrecht in Bayern bzgl. Regelschule und alternativen Schulformen räumt den Eltern eine Wahlmöglichkeit ein. Die Wahlsituation macht die Ganztagsschulen gerade nicht zur Pflicht. Erst nach der getroffenen Wahl entsteht eine rechtliche Verbindlichkeit, aus der sich aber auch nicht jeder Anspruch begründet.
Volksschule
Pflicht ist in Bayern nur der Halbtagsunterricht (Regelschule) und zwar in einer Form, die den Kindern ein Vorrücken ermöglicht (das ist der Rechtsanspruch der Kinder/Eltern, mehr nicht)
Alternative Schulformen
Freiwillig (Wahlmöglichkeit) sind Flexible Grundschule (Kombiklassen) und die sog. Ganztagesschule, die häufig aber um 15:00 Uhr oder 15:30 Uhr Uhr für die Grundschüler endet. Die Regelschule hat immer noch rechtlichen Vorrang - ungeachtet der Tatsache, dass andere Schulformen möglich sind. Erst mit der Wahl für eine alternative Schulform ergibt sich eine örtliche Rechtssituation, aber keine allgemeine (gestuftes Recht).
Pressemitteilungen
- Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Pressemitteilung Nr. 385 vom 10.11.2014 Staatsregierung investiert massiv in die Bildung - klare Schwerpunktsetzung
- 14.11.2014 Bayern: 350 Millionen Euro für Ganztagsausbau - Die bayerische Landesregierung hat im Entwurf ihres Doppelhaushalts 2015/16 rund 350 Millionen Euro für den Ausbau von Ganztagsangeboten angesetzt.
Publikationen
- Gerhard Dix, Bedarfsgerechte Kinderbetreuung der Zukunft, Bayerischer Gemeindetag 10/2014, S. 404 ff.
- Vor dem Kommunalgipfel mit dem Ministerpräsidenten - Viele offene Fragen zur Ganztagsplatzgarantie, Bayerischer Städtetag, Informationsbrief 10/2014, S. 3
- SZ Online vom 4. Juni 2014 10:49 Pläne für die Grundschulen Ganztagsschule à la CSU
- SZ Online vom 27. Mai 2014 09:55 Gescheitertes Modellprojekt Abschied von der Ganztagsschule