Kommunale Zusammenarbeit

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Formen der kommunalen Zusammenarbeit

Arbeitsgemeinschaft

Zweckvereinbarung

Zweckverband

Gemeinsames Kommunalunternehmen

Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben nach Maßgabe der Bestimmungen der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO) und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie kann Dienstherr von Beamten sein. (VGemO Art. 1)

Verwaltungsgemeinschaften können nach VGemO Art. 2 Abs. 1 gebildet werden,

1. wenn die beteiligten Gemeinden einverstanden sind,

2. gegen den Willen beteiligter Gemeinden, wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen; die beteiligten Gemeinden sind vorher zu hören.

Verwaltungsgemeinschaften werden durch Gesetz gebildet oder erweitert (VGemO Art. 2 Abs. 3).

Nach VGemO Art. 4 Abs. 1 Satz 1 nimmt die Verwaltungsgemeinschaft alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr, ausgenommen den Erlaß von Satzungen und Verordnungen.

Stadt Burgkunstadt

Ausschuss für kommunale Zusammenarbeit

Nach § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt wird in der Stadt Burgkunstadt ein Ausschuss für kommunale Zusammenarbeit mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:

  • Beratung der kommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden

Status Quo

Normen

Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)

Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO)

2020.6-I Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 26. November 2012 Az.: IB3-1440.1-26

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

Fachaufsätze

Behördliche Informationen

Studien

Einzelfälle

Siehe auch

Institutionen

Fußnoten

<references />