Gemeindegebiet
Version vom 15. September 2020, 19:27 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.
Die Gesamtheit der zu einer Gemeinde gehörenden Grundstücke bildet nach BayGO Art. 10 Abs. 1 Satz 2 das Gemeindegebiet.