Entziehung der Rechtsfähigkeit
Version vom 26. Mai 2020, 21:51 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Einem Verein, dessen Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht, kann nach BGB § 43 die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt.