Kategorie:Haushaltsgrundsatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2020, 11:19 Uhr

Die Kommune hat die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Haushaltsgrundsätze, sicherzustellen: "An diese Vorschriften sind auch die kommunalen Vertretungsorgane ... gebunden, da auch sie dem Gebot einer rechtmäßig handelnden Verwaltung unterworfen sind (GG Art. 20 Abs. 3)"<ref>siehe Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schreiben vom 10.01.2007 - II 320 – 174.3.60 - allgemeingültige Grundsätze für alle Kommunen in Deutschland</ref>

Fußnoten

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