Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans

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Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

  1. anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung,
  2. zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik,
  3. benötigten Verpflichtungsermächtigungen.

(Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans)

Normen

Ausnahmen

Siehe auch