Sitz des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
 
* {{BGB 24}}: Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
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[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 
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Version vom 4. Mai 2020, 08:06 Uhr

Die Satzung muss den Sitz des Vereins des Vereins enthalten (BGB § 57 Abs. 1).

Normen

Siehe auch