Eltern: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Kottan1982 verschob die Seite Eltern nach Elternrecht)
 
(Weiterleitung auf Elternrecht entfernt)
Markierung: Weiterleitung entfernt
Zeile 1: Zeile 1:
#WEITERLEITUNG [[Elternrecht]]
+
==[[Gemeinderat]]==
 +
Bis 2007 durften in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern [[Ehegatte|Ehegatten]], [[Eltern]] und [[Kinder]] sowie [[Geschwister]] nicht gleichzeitig dem [[Gemeinderat]] angehören (Art. 31 Abs. 3 GO). Diese Vorschrift wurde vor den Kommunalwahlen 2008 gestrichen.<ref>https://www.wahlrecht.de/kommunal/bayern.html</ref>
 +
 
 +
==Siehe auch==
 +
* [[Elternrecht]]

Version vom 6. August 2019, 12:50 Uhr

Gemeinderat

Bis 2007 durften in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören (Art. 31 Abs. 3 GO). Diese Vorschrift wurde vor den Kommunalwahlen 2008 gestrichen.<ref>https://www.wahlrecht.de/kommunal/bayern.html</ref>

Siehe auch