Kinder
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Gemeinderat
Bis 2007 durften in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern Ehegatten, Eltern und Kinder sowie Geschwister nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören (Art. 31 Abs. 3 GO). Diese Vorschrift wurde vor den Kommunalwahlen 2008 gestrichen.<ref>https://www.wahlrecht.de/kommunal/bayern.html</ref>
Normen
Hessen
- HGO § 4c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Richtlinien für die Kinder- und Jugendbeteiligung
Siehe auch
Fußnoten
<references/>