Ausgangsmesszahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Dezember 2015, 00:46 Uhr
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Berechnung am Beispiel der Schlüsselzuweisung 2016 für die Stadt Burgkunstadt
- Ermittlung der Einwohnerzahl
- Einwohnerzahl am 31.12. des vorvorhergehenden Jahres<ref>FAGDV 2002 § 1 Abs. 1 Satz 1</ref> (31.12.2014): 6410
- durchschnittliche Einwohnerzahl der 10 vorangegangenen Jahre<ref>FAG Art. 3 Abs. 2</ref> (1.1.2005-31.12.2014): 6671<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
- Für die Berechnung maßgebliche Einwohnerzahl: 6671<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
- 80 % der Personen mit Nebenwohnung am 25.05.1987 (Stichtag der Volkszählung) (80% von 241<ref>Quelle: Statistisches Landesamt Bayern</ref>): 192,8
- Einwohner insgesamt: 6863<ref>Überprüfng der Zahlen erforderlich</ref>
- Ansätze
- Hauptansatz nach Gemeindegröße (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): 113,1 %
- für strukturschwache Gemeinden (FAG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1): --
- Ansätze insgesamt: %
- gewichtete Einwohnerzahl (6863 x 113,1 % =): 7763
- einheitlicher Grundbetrag ...
- Ausgangsmesszahl (7763 x ... € =): ... €
Normen
Gesetze
Bayern
Rechtsverordnungen
Bayern
- FAGDV 2002 § 1 Maßgebende Einwohnerzahlen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>