Institutioneller Auftraggeberbegriff: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Im [[Unterschwellenbereich]] gilt im Gegensatz zum [[Oberschwellenbereich]] grundsätzlich kein [[Funktionaler öffentlicher Auftraggeber|funktionaler]], sondern ein [[Institutioneller Auftraggeberbegriff|institutioneller Auftraggeberbegriff]]<ref>{{ISBN 9783846206836}}, S. 113</ref>. <noinclude>
+
Im [[Unterschwellenbereich]] gilt im Gegensatz zum [[Oberschwellenbereich]] grundsätzlich kein [[Funktionaler öffentlicher Auftraggeber|funktionaler]], sondern ein [[Institutioneller Auftraggeberbegriff|institutioneller Auftraggeberbegriff]]<ref>{{ISBN 9783846206836}}, S. 113</ref>. Umfasst sind davon
 +
* [[Gebietskörperschaft|Gebietskörperschaften]] sowie deren [[Sondervermögen]] sowie
 +
* [[Juristische Person des öffentlichen Rechts|juristische Personen des öffentlichen Rechts]]<ref>{{ISBN 9783846206836}}, S. 113</ref>.
 +
 
 +
Insbesondere [[juristische Personen des privaten Rechts]] sind nur dann erfasst, wenn sie über spezielle Regelungen einbezogen werden.<ref>vgl. {{ISBN 9783846206836}}, S. 113</ref><noinclude>
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 8. Januar 2021, 17:20 Uhr

Im Unterschwellenbereich gilt im Gegensatz zum Oberschwellenbereich grundsätzlich kein funktionaler, sondern ein institutioneller Auftraggeberbegriff<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, S. 113</ref>. Umfasst sind davon

Insbesondere juristische Personen des privaten Rechts sind nur dann erfasst, wenn sie über spezielle Regelungen einbezogen werden.<ref>vgl. Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, S. 113</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>