Sitz des Vereins: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Vereinssatzung]] muss den [[Sitz des Vereins]] des Vereins enthalten ({{BGB 57}} Abs. 1). Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird ({{BGB 24}}). <noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 08:14 Uhr

Die Vereinssatzung muss den Sitz des Vereins des Vereins enthalten (BGB § 57 Abs. 1). Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird (BGB § 24).

Normen

Siehe auch