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Nach {{StGB 266}} Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm | Nach {{StGB 266}} Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm | ||
+ | {| class="wikitable" | ||
+ | |- class="hintergrundfarbe6" | ||
+ | ! Missbrauchstatbestand (Alt. 1) | ||
+ | ! | ||
+ | ! Treubruchtatbestand (Alt. 2) | ||
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*durch Gesetz, | *durch Gesetz, | ||
*behördlichen Auftrag oder | *behördlichen Auftrag oder | ||
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*mißbraucht | *mißbraucht | ||
− | + | | oder | |
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− | + | *die ihm kraft Gesetzes, | |
− | *die ihm kraft | + | *behördlichen Auftrags, |
− | + | *Rechtsgeschäfts oder eines | |
− | + | *Treueverhältnisses | |
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*obliegende Pflicht, | *obliegende Pflicht, | ||
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*verletzt | *verletzt | ||
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+ | | colspan="3" style="text-align:center" | dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, [[Vermögensschaden|Nachteil]] zufügt. | ||
+ | |- | ||
+ | |}<noinclude> | ||
==Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>== | ==Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>== | ||
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====Objektiver Tatbestand==== | ====Objektiver Tatbestand==== | ||
− | =====Missbrauchstatbestand, {{StGB 266}} | + | =====Missbrauchstatbestand, {{StGB 266}} Abs. 1 Alt. 1===== |
* Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten | * Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten | ||
* Missbrauch der eingeräumten Befugnis | * Missbrauch der eingeräumten Befugnis | ||
− | ** Rechtliches | + | ** Rechtliches Können (im Außenverhältnis) überschreitet |
− | ** Rechtliches | + | ** Rechtliches Dürfen (im Innenverhältnis) |
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* [[Vermögensbetreuungspflicht]] | * [[Vermögensbetreuungspflicht]] | ||
Für den [[Bürgermeister]] ergibt sich eine [[Vermögensbetreuungspflicht]] aus {{GO 38}} Abs. 1<ref>Siehe [http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe [http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 16</ref>. | Für den [[Bürgermeister]] ergibt sich eine [[Vermögensbetreuungspflicht]] aus {{GO 38}} Abs. 1<ref>Siehe [http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe [http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 16</ref>. | ||
− | =====Treubruchstatbestand, {{StGB 266}} | + | =====Treubruchstatbestand, {{StGB 266}} Abs. 1 Alt. 2===== |
− | *Vermögensbetreuungspflicht | + | *[[Vermögensbetreuungspflicht]] |
*Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht | *Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht | ||
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===Strafantrag, {{StGB 266}} II, {{StGB 247}}, {{StGB 248a}}=== | ===Strafantrag, {{StGB 266}} II, {{StGB 247}}, {{StGB 248a}}=== | ||
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+ | ===Verjährung=== | ||
+ | * {{StGB 78}} Abs. 3 Nr. 4 | ||
+ | |||
+ | ==Versuch== | ||
+ | Die versuchte Untreue ist straflos<ref>{{ISBN 3465027582}} Seite 95</ref>. | ||
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+ | ==[[Untreue durch Unterlassen]]== | ||
+ | {{:Untreue durch Unterlassen}} | ||
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+ | ==[[Haushaltsuntreue]]== | ||
+ | {{:Haushaltsuntreue}} | ||
==Einzelfälle== | ==Einzelfälle== | ||
− | * | + | * '''Außenstände'''<ref>* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/buergermeister-zapfendorf-haft-untreue-100.html BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen] Untreue wegen Anspruchsverlusten?</ref> |
− | * [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html [[Betrug]] von '''Sozial- und Pensionskassen''' - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine)] | + | * '''Ausgaben trotz entgegenstehender Haushaltsgesetze'''<ref>{{ISBN 3465027582}} Seite 183 f.</ref> |
+ | * '''Ausgaben trotz Fehlens eines [[Haushaltstitel]]s'''<ref>{{ISBN 3465027582}} Seite 185 f.</ref> | ||
+ | * [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html '''[[Betrug]]''' von '''Sozial- und Pensionskassen''' - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine)] | ||
+ | * '''[[Buch|Bücher]]''' zur privaten Nutzung auf Rechnung der Stadt<ref>[http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref> | ||
+ | * Beauftragung eines '''[[Detektiv]]s''': "Das Landgericht Saarbrücken [hatte] den früheren Oberbürgermeister im Februar 2019 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. ... hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs überwachen zu lassen. ... hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden jedoch nicht gefunden. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat, argumentierten die Richter in Saarbrücken. ... Nach Auffassung des BGH hat sich der Angeklagte jedoch nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß, begründet der BGH die weitgehende Aufhebung des Urteils. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle."<ref>https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/bgh-hebt-urteil-gegen-frueheren-homburger-ob-auf-2005271/</ref> | ||
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html '''Dienstfahrten''' ohne Genehmigung des Gemeinderats] | * [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html '''Dienstfahrten''' ohne Genehmigung des Gemeinderats] | ||
− | * [http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Staatsanwaltschaft-prueft-Untreue-_arid,5632088_toid,441.html nicht | + | * Unzulässige '''[[Drittbegünstigung]]''', z.B. "Leistungen einer Gemeinde gegenüber [[Verein]]en, die ohne rechtliche Grundlage gewährt werden."<ref>[http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 7</ref> |
+ | * '''[[Erlass (Abgaben)]]''': "Mit Urteil des Amtsgerichts ... vom 09.03.2010, Az. Ls 5 Js 4176/08, wurde der Beamte wegen [[Untreue]] gemäß § 266 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 113,-- Euro verurteilt. Den tatsächlichen Feststellungen des rechtskräftigen Urteils ist zu entnehmen, dass der Beamte mit Schreiben vom 28.07.2004 Herrn A... W. zwei Drittel des von diesem geschuldeten Erschließungsbeitrags in Höhe von 20.021,46 Euro, im Ergebnis also einen Betrag in Höhe von 14.775,-- Euro, erlassen hat. Der Beamte habe leichtfertig nicht erkannt, dass kein rechtlicher Grund für einen Erlass der Schuld vorlag. Bei Unterzeichnung des Schreibens vom 28.07.2004 habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass er außerhalb seiner eigenen Kompetenz (Wertgrenze für Erlass von Abgaben 1.500,-- Euro nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat ...) gehandelt hatte. Es fehlte der erforderliche Beschluss des Stadtrats. Der Beamte wendete seinerzeit ein, er habe kein „gedankliches Mitbewusstsein“ dafür gehabt, dass der Stadtrat zuständig gewesen wäre. Er habe auch nicht gewusst, dass sich für das Grundstück der Eheleute W. überhaupt eine Erschließungsbeitragspflicht ergeben könne."<ref>{{VG Regensburg 10A DK 12.675}} Abs. 18-21</ref> | ||
+ | * [http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Staatsanwaltschaft-prueft-Untreue-_arid,5632088_toid,441.html '''[[Erschließungsbeitrag|Erschließungsbeiträge]]''' nicht eingezogen]<ref>[http://www.allgaeuhit.de/Bodensee-Lindau-Jetzt-ein-Fall-fuer-die-Staatsanwaltschaft-Kempten-Nicht-erhobene-Erschliessungsbeitraege-in-Lindau-article10004489.html allgaeuhit.de vom Donnerstag, 17. April 2014 Jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft Kempten?]: "Nicht erhobene Erschließungsbeiträge in Lindau"; [http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Staatsanwaltschaft-prueft-Untreue-_arid,5632088_toid,441.html Staatsanwaltschaft prüft [[Untreue]] wegen nicht eingezogener Erschließungsbeiträge]</ref> | ||
+ | * Zu Strafbarkeitsrisiken bei Fehlverhalten bei der Geltendmachung oder Erfüllung von '''[[Forderung]]en''' siehe {{ISBN 3465027582}} Seite 200 f. | ||
+ | * '''[[Haushaltsüberschreitung]]en'''<ref>{{ISBN 3465027582}} Seite 186 f.</ref> | ||
* [http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/ex-buergermeister-wolnzach-wegen-untreue-gericht-797218.html Ungenehmigte '''Kredite'''] | * [http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/ex-buergermeister-wolnzach-wegen-untreue-gericht-797218.html Ungenehmigte '''Kredite'''] | ||
* [http://www.sonntagsnachrichten.de/index.php/redaktion/880-anklage-schwere-untreue '''Personalpolitik'''] | * [http://www.sonntagsnachrichten.de/index.php/redaktion/880-anklage-schwere-untreue '''Personalpolitik'''] | ||
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html '''Private''' Nutzung von [[Bauhof]]geräten] | * [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html '''Private''' Nutzung von [[Bauhof]]geräten] | ||
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/wunsiedel-pleite-ermittlungen-buergermeister-100.html Bayerischer Rundfunk vom 04.06.2014: Wunsiedel pleite. Bürgermeister weist '''Untreue'''-Vorwürfe zurück] | * [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/wunsiedel-pleite-ermittlungen-buergermeister-100.html Bayerischer Rundfunk vom 04.06.2014: Wunsiedel pleite. Bürgermeister weist '''Untreue'''-Vorwürfe zurück] | ||
+ | * Zu [[Überplanmäßige Ausgaben|Über]]- und [[außerplanmäßige Ausgaben|außerplanmäßigen Ausgaben]] siehe {{ISBN 3465027582}} Seite 187 f. | ||
+ | * Beamtenrechtlich unzulässige Abgeltung von nicht genommenem '''[[Urlaub]]''': [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/buergermeister-randersacker-amtsgericht-100.html br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein] | ||
* [http://www.sz-online.de/sachsen/untreue-verdacht-im-leipziger-rathaus-932230.html '''Veräußerung von Immobilien'''] | * [http://www.sz-online.de/sachsen/untreue-verdacht-im-leipziger-rathaus-932230.html '''Veräußerung von Immobilien'''] | ||
+ | * Zur Strafbarkeit fehlerhafter [[Vergabe]]n öffentlicher Aufträge siehe {{ISBN 3465027582}} Seite 192 f. | ||
+ | * Herbeiführen eines rechtswidrigen [[Stadtratsbeschluss]]es: die eingetretene [[Vermögensgefährdung]] soll für eine Untreuestrafbarkeit ausreichend sein<ref>{{ISBN 3465027582}} Seite 96</ref> | ||
+ | * Nicht[[beanstandung]] eines strafrechtlich relevanten Stadtratsbeschlusses durch den Bürgermeister<ref>Meyer, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010, 81, 84</ref> | ||
+ | * [[Opernbesuch]] auf Kosten der Stadt<ref>[http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref> | ||
+ | * [[Übernachtungskosten]] des [[Ehe]]partners auf Kosten der Stadt<ref>[http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref> | ||
==Normen== | ==Normen== | ||
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===Bundesverfassungsgericht (BVerfG)=== | ===Bundesverfassungsgericht (BVerfG)=== | ||
− | * {{BVerfG 2 BvR 1235/11}} | + | * {{BVerfG 2 BvR 1235/11}} [[Haushaltsuntreue]] |
* {{BVerfG 2 BvR 2559/08}} ([[Transparenz]]) | * {{BVerfG 2 BvR 2559/08}} ([[Transparenz]]) | ||
* {{BVerfG 2 BvR 1980/07}} | * {{BVerfG 2 BvR 1980/07}} | ||
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===Bundesgerichtshof (BGH)=== | ===Bundesgerichtshof (BGH)=== | ||
+ | * {{BGH 5 StR 366/19}} | ||
* {{BGH 2 StR 587/07}} [[Schwarze Kasse]] | * {{BGH 2 StR 587/07}} [[Schwarze Kasse]] | ||
* {{BGH 5 StR 103/07}} [[Beratervertrag]] | * {{BGH 5 StR 103/07}} [[Beratervertrag]] | ||
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** [http://www.sokolowski.org/strafrecht/bgh-zur-untreue-eines-burgermeisters/120/ BGH zur Untreue eines Bürgermeisters] | ** [http://www.sokolowski.org/strafrecht/bgh-zur-untreue-eines-burgermeisters/120/ BGH zur Untreue eines Bürgermeisters] | ||
* {{BGH 4 StR 294/04}} Gewährung einer [[Abfindung]] an einen städtischen Bediensteten durch den Ober[[bürgermeister]] | * {{BGH 4 StR 294/04}} Gewährung einer [[Abfindung]] an einen städtischen Bediensteten durch den Ober[[bürgermeister]] | ||
− | * {{BGH 4 StR 550/02}} Aufnahme von [[Kredit|Krediten]] außerhalb des [[Haushalt]]s | + | * {{BGH 4 StR 550/02}} = [[NStZ 2003, 540]]; [[wistra 2003, 379]]; Aufnahme von [[Kredit|Krediten]] außerhalb des [[Haushalt]]s; [[Verjährungsbeginn]] bei Realisierung der [[Vermögensgefährdung]] |
* {{BGH 2 StR 531/01}} Pflichtwidrige Verfügung über [[Haushalt]]smittel | * {{BGH 2 StR 531/01}} Pflichtwidrige Verfügung über [[Haushalt]]smittel | ||
* {{BGH 1 StR 215/01}} [[Sponsoring]] | * {{BGH 1 StR 215/01}} [[Sponsoring]] | ||
Zeile 102: | Zeile 138: | ||
* {{BGH 3 StR 520/83}} | * {{BGH 3 StR 520/83}} | ||
* {{BGH 1 StR 820/81}} | * {{BGH 1 StR 820/81}} | ||
+ | * {{BGH 1 StR 66/63}} = [[BGHSt 18, 312]] - Anwendbarkeit des {{StGB 266}} auf [[Beamter|Beamte]] | ||
===Oberlandesgerichte=== | ===Oberlandesgerichte=== | ||
− | * {{BayObLG 1 St 309/87}} ([[Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung]]) | + | * {{BayObLG 1 St 309/87}} ([[Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds wegen persönlicher Beteiligung]]) |
* {{OLG Dresden 1 Ws 284/07}} | * {{OLG Dresden 1 Ws 284/07}} | ||
Zeile 115: | Zeile 152: | ||
* {{AG Saarbrücken 9-6/01 4 Js 689/99}}<ref>zitiert nach {{ISBN 9783830060901}}, S. 138 ff.</ref> (Entgegennahme unentgeltlicher Leistungen eines städtischen Betriebes beim Bau des Privathauses)<ref>zitiert nach {{ISBN 9783830060901}}, S. 138</ref> | * {{AG Saarbrücken 9-6/01 4 Js 689/99}}<ref>zitiert nach {{ISBN 9783830060901}}, S. 138 ff.</ref> (Entgegennahme unentgeltlicher Leistungen eines städtischen Betriebes beim Bau des Privathauses)<ref>zitiert nach {{ISBN 9783830060901}}, S. 138</ref> | ||
* AG Kempten, Urteil vom 29.07.1987<ref>nach [http://www.juris.de/jportal/prev/KSLU077843427 '''Nettesheim''', Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165]</ref> | * AG Kempten, Urteil vom 29.07.1987<ref>nach [http://www.juris.de/jportal/prev/KSLU077843427 '''Nettesheim''', Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165]</ref> | ||
+ | |||
+ | ===Verwaltungsgerichte (VG)=== | ||
+ | * {{VG Regensburg RN 10A DK 19.32}}: "Ein Bürgermeister, der Ausschreibungen der Gemeinde abspricht und die entsprechenden [[Vergaberichtlinie|Vergaberichtlinien]] nicht einhält, begeht ein innerdienstliches [[Dienstvergehen]]. Soweit der Gemeinde dadurch ein Schaden entsteht, kann dies zur Entfernung aus dem [[Beamtenverhältnis]] führen (hier bejaht bei einem Schaden von ca. 54.000 EUR und einer strafrechtlichen Verurteilung wegen [[Untreue]] zu 11 Monaten auf Bewährung)."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref> | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
Zeile 121: | Zeile 161: | ||
* [http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/n/2003/uni-koeln/11v3676.pdf Coenen, Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel] | * [http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/n/2003/uni-koeln/11v3676.pdf Coenen, Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel] | ||
+ | * Barbara '''Keck''', Art. 69 BayGO Vorläufige Haushaltsführung – von der Ausnahme zur Regel? (Dissertation) | ||
===Fachbücher=== | ===Fachbücher=== | ||
− | * [http://books.google.de/books/about/Die_Amtsuntreue.html?id=TEe8mwEACAAJ&redir_esc=y Bund der Steuerzahler, Die Amtsuntreue: die Bestrafung der öffentlichen Verschwendung und der Mißwirtschaft mit Steuergeldern ; ein Diskussionsbeitrag] | + | |
+ | * [http://books.google.de/books/about/Die_Amtsuntreue.html?id=TEe8mwEACAAJ&redir_esc=y '''Bund der Steuerzahler''', Die Amtsuntreue: die Bestrafung der öffentlichen Verschwendung und der Mißwirtschaft mit Steuergeldern ; ein Diskussionsbeitrag] | ||
+ | * {{ISBN 9783782505475}} Pos. 4671 (Teil 3 Ziffer 2.3.4: [[Untreue]] durch kostenfreie [[Überlassung]] kommunaler Räumlichkeiten) | ||
* {{ISBN 9783830060901}} | * {{ISBN 9783830060901}} | ||
** [https://opac.uni-bayreuth.de/InfoGuideClient/start.do?Login=opacweb&Query=10%3D%22BV039631632%22 Unibibliothek Bayreuth] | ** [https://opac.uni-bayreuth.de/InfoGuideClient/start.do?Login=opacweb&Query=10%3D%22BV039631632%22 Unibibliothek Bayreuth] | ||
* {{ISBN 9783830056737}} | * {{ISBN 9783830056737}} | ||
− | * {{ISBN | + | * {{ISBN 3465027582}} |
===Handbücher=== | ===Handbücher=== | ||
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===Presseberichte=== | ===Presseberichte=== | ||
+ | |||
+ | ====Bad Wörishofen==== | ||
+ | * [https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/buergermeister-gegen-stadtrat.html bayerische-staatszeitung.de vom 19.05.2016 - Bürgermeister gegen Stadtrat- Streit ums Geld im Allgäuer Kurort Bad Wörishofen]: "Mitte April waren die Therme und das Rathaus von der Kripo durchsucht worden. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Unterlagen sichergestellt, die derzeit gesichtet werden. ... "Es handelt sich um eine ausgesprochen schwierige und komplexe Materie", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag. Es gebe mehrere Rechtsgutachten, die sich widersprächen. ... Gruschka, der seit März 2014 im Amt ist, sieht für einen Rücktritt keinen Grund. ... "Ich habe in der vergangenen Woche den Dienstweg beschritten", sagte er am Mittwochabend. Er habe das bayerische Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr um Prüfung und Mitteilung gebeten, "wie ich mich rechtmäßig zu verhalten habe". | ||
+ | * [http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/woerishofen-stadtrat-therme-100.html br.de vom 19.05.2016 - Stadtrat versus Erster Bürgermeister - Streit ohne Ende um Therme in Bad Wörishofen]: "Im Streit um die zu niedrig festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für die Therme von Bad Wörishofen ist keine schnelle Einigung in Sicht. In einer Sondersitzung diskutierten die Stadträte gestern Abend mit Bürgermeister Paul G. über dessen öffentliche Äußerungen." | ||
+ | * [http://www.all-in.de/nachrichten/rundschau/Der-grosse-Zoff-von-Bad-Woerishofen-Streit-zwischen-Buergermeister-und-Stadtrat-eskaliert;art2757,2270043 all-in.de vom 04.05.2016 - Der große Zoff von Bad Wörishofen: Streit zwischen Bürgermeister und Stadtrat eskaliert]: "Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Rücktrittsforderungen" | ||
+ | * [http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.provinzposse-in-bad-woerishofen-buergermeister-zeigt-den-gesamten-stadtrat-an.b8470fac-e60c-40bd-a9ed-41128282a9f1.html abendzeitung-muenchen.de vom 03.05.2016 10:18 Uhr - Provinzposse in Bad Wörishofen - Bürgermeister zeigt den gesamten Stadtrat an] | ||
+ | * [http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/bad-woerishofen-fremdenverkehrsabgabe-100.html br.de vom 29.04.2016 - Streit um Kurbeiträge - Bad Wörishofer Bürgermeister contra Stadtrat]: | ||
+ | ** "Bad Wörishofen streitet über die Fremdenverkehrsabgabe von der Therme an die Stadt. Bürgermeister Gruschka weigert sich, die vom Stadtrat beschlossenen Bescheide zu unterschreiben." | ||
+ | ** "Wer Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß geltend mache, setze sich dem strafrechtlichen Risiko aus, wegen [[Untreue]] verurteilt zu werden, findet Gruschka. Im [[Abgabenrecht]] dürften weder [[Vergleich]]e noch sonstige Vereinbarungen getroffen werden, die letztlich auf einen [[Erlass (Abgaben)|Erlass]] hinauslaufen." | ||
+ | * [http://www.allgaeuhit.de/Unterallgaeu-Bad-Woerishofen-Bad-Woerishofen-Buergermeister-haelt-Stadtratsbeschluss-fuer-rechtswidrig-Fremdenverkehrsabgabe-im-Thermenfall-erhitzt-die-Gemueter-article10015381.html allgaeuhit.de vom 29.04.2016]: "Die Berechnung und die Festsetzung der Fremdenverkehrsbeiträge muss die Stadtverwaltung nach ihrer Satzung und der Rechtsprechung vornehmen. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben hinsichtlich der Höhe der Beiträge keinen [[Entscheidungsspielraum]] und sind an den [[Gleichheitssatz]] gebunden. Es besteht eine [[Vermögensbetreuungspflicht]] die Beiträge geltend zu machen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation. Werden Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß erhoben, entsteht der Stadt ein Schaden. Ob eine mündliche Zusage des Bürgermeisters S. erfolgte, Fremdenverkehrsbeiträge nicht zu verlangen, ist unbeachtlich, denn die Zusage wäre mangels [[Schriftform]] unwirksam. Zudem rechtfertigen wirtschaftliche Erwägungen wie z.B. Betriebe anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten oder in Aussicht gestellte Investitionen keinen Beitragserlass!" | ||
+ | * [http://www.sueddeutsche.de/bayern/bad-woerishofen-verdacht-der-untreue-gegen-ex-buergermeister-1.2450772 SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der Untreue gegen Ex-Bürgermeister] - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt." | ||
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+ | ====Berlin==== | ||
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+ | * [http://www.berliner-zeitung.de/archiv/streit-um-zahlungen-an-die-messe-gmbh--gutachten-stellen-verstoss-gegen-haushaltsrecht-fest-wolf-weist-untreue-vorwurf-zurueck,10810590,10248530.html Berliner Zeitung Online vom 13.01.2005 - Streit um Zahlungen an die Messe GmbH: Gutachten stellen Verstoß gegen Haushaltsrecht fest - W. weist Untreue-Vorwurf zurück] Stellungnahme des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Berliner Abgeordnetenhaus | ||
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+ | ====Darmstadt==== | ||
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* [http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/otzberg/Geldstrafe-fuer-brisante-Infos-Ermittlungen-gegen-Altbuergermeister;art1296,5684084 echo-online.de vom 03.12.2014 - Geldstrafe für brisante Infos – Ermittlungen gegen Altbürgermeister] | * [http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/otzberg/Geldstrafe-fuer-brisante-Infos-Ermittlungen-gegen-Altbuergermeister;art1296,5684084 echo-online.de vom 03.12.2014 - Geldstrafe für brisante Infos – Ermittlungen gegen Altbürgermeister] | ||
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+ | ====Duisburg==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/muelheimer-zeigt-die-stadtpolitik-wegen-untreue-an-id3502911.html WAZ Online vom 07.05.2010 | 17:18 Uhr, Mülheimer zeigt die Stadtpolitik wegen [[Untreue]] an]: Die Staatsanwaltschaft Duisburg lehnte Ermittlungen ab, "da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat nicht vorliegen. Ein etwaiger politischer Missbrauch der auf Wahl beruhenden verfassungsmäßigen Rechtsetzungsmacht erfüllt nicht den Straftatbestand der Untreue." <ref>Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/muelheimer-zeigt-die-stadtpolitik-wegen-untreue-an-id3502911.html#plx281342630 - abgerufen am 04.11.2014 um 17:51 Uhgr</ref> | ||
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+ | ====Eisenberg==== | ||
+ | * [http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-Geldstrafe-wegen-Untreue-1544059260 thueringer-allgemeine.de vom 03.05.2016 - 19:33 Uhr Eisenberger Bürgermeister: Geldstrafe wegen Untreue]: Der langjährige Bürgermeister von Eisenberg ... ist wegen [[Betrug]]s und [[Untreue]] zu einer Geldstrafe verurteilt worden. ... (300 Tagessätze zu je 67 Euro) ... Besuche des Dresdner Semperopernballs über die Stadt abgerechnet und sein Privatauto auf Kosten der Stadt betankt .... Außerdem habe er [[Reisekosten]] doppelt abgerechnet." | ||
+ | * [http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten." | ||
+ | * [http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-Lippert-vor-Gericht-61-Mal-Befugnisse-ueberschritten-1270242489 Thüringische Landeszeitung Online vom 27.12.2014 - 08:45 Uhr - Rückblick 2014: Eisenberger Bürgermeister Lippert vor Gericht. Befugnisse überschritten und Pflichten verletzt] | ||
+ | |||
+ | ====Halle (Saale)==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/staatsanwalt-ermittelt-im-rathaus-akten-bei--ob-wiegand-beschlagnahmt,20640778,24374740.html MZ Online vom 19.09.2013 17:03 Uhr Staatsanwalt ermittelt im Rathaus - Akten ... beschlagnahmt] | ||
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+ | ====Hessen==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.fnp.de/rhein-main/Hessens-boese-Buergermeister;art801,2060834 fnp.de vom 16.06.2016 - Schon viele Stadtoberhäupter saßen auf der Anklagebank Hessens böse Bürgermeister - Von MURIEL-LARISSA FRANK]: "Der Eschborner Bürgermeister ... ist kein Einzelfall: [[Untreue]], [[Insolvenzverschleppung]], [[Erpressung]] und [[Bestechlichkeit]] – das sind nur einige der Straftaten, für die hessische Rathauschefs in den letzten 15 Jahren angeklagt oder verurteilt wurden. Wir haben die spektakulärsten Fälle zusammengetragen." | ||
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+ | ====Homberg/Efze==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.fr-online.de/rhein-main/landgericht-kassel-ex-buergermeister-beteuert-seine-unschuld,1472796,32637276.html fr-online.de vom 25.11.2015 - Landgericht Kassel: Ex-Bürgermeister beteuert seine Unschuld]: "Der CDU-Politiker ... soll in seiner Zeit als Bürgermeister der nordhessischen Kreisstadt Homberg/Efze [[Fördermittel]] zweckentfremdet haben. Er muss sich jetzt vor dem Landgericht Kassel wegen Untreue im Amt verantworten." | ||
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+ | ====Köln==== | ||
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+ | * [http://www.zeit.de/2012/20/Koeln-Kapitalanlage DIE ZEIT Online vom 11. Mai 2012 17:38 Uhr, Kapitalmarkt - Das Kölner Spiel ist aus] | ||
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+ | ====Küps==== | ||
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+ | * [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html 29.09.2014 Küpser Bürgermeister Disziplinarverfahren eingestellt] | ||
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+ | ====Landkreis Regensburg==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Landkreis-Regensburg-Ex-Buergermeister-und-Chef-Beamter-sollen-150-000-Euro-veruntreut-haben;art1172,276611 wochenblatt.de vom 26.11.2014 - Landkreis Regensburg: Ex-Bürgermeister und Chef-Beamter sollen 150.000 Euro veruntreut haben] | ||
+ | |||
+ | ====Lindau==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.allgaeuhit.de/Bodensee-Lindau-Jetzt-ein-Fall-fuer-die-Staatsanwaltschaft-Kempten-Nicht-erhobene-Erschliessungsbeitraege-in-Lindau-article10004489.html allgaeuhit.de vom Donnerstag, 17. April 2014 Jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft Kempten?]: "Nicht erhobene Erschließungsbeiträge in Lindau" | ||
+ | * [http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Staatsanwaltschaft-prueft-Untreue-_arid,5632088_toid,441.html Staatsanwaltschaft prüft [[Untreue]] wegen nicht eingezogener Erschließungsbeiträge] | ||
+ | |||
+ | ====Randersacker==== | ||
+ | * [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/buergermeister-randersacker-amtsgericht-100.html br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein]: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können." | ||
+ | * [http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/randersacker-buergermeister-amt-enthoben-100.html BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben] - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig [[Urlaubsgeld]] in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt." | ||
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+ | ====Sachsen==== | ||
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+ | * Sächsische Zeitung vom 16.01.2010, S. 8 ("Bürgermeister stolpert über Steine")<ref>zitiert nach {{ISBN 9783830060901}}, S. 138 ff.</ref> | ||
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+ | ====[[Scheßlitz]]==== | ||
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+ | * [https://www.infranken.de/regional/bamberg/114-000-Euro-in-Schesslitz-veruntreut;art212,1096870 infranken.de vom 24.06.2015 - 114.000 Euro in [[Scheßlitz]] veruntreut] | ||
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+ | ====Wenzenbach ==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberpfalz-buergermeister-deckt-finanzskandal-auf-und-wird-dafuer-angefeindet-1.2764114 sz.de vom 4. Dezember 2015, 11:21 Uhr - Oberpfalz - Bürgermeister deckt Finanzskandal auf - und wird dafür angefeindet]: "Der Vorgänger von ... hatte offenbar während seiner Amtszeit Geld veruntreut. Doch viele Bürger in Wenzenbach wollen dessen Andenken nicht beschmutzen und feinden jetzt Koch dafür an, dass er den Skandal aufarbeitet." | ||
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+ | ====Wunsiedel==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.sueddeutsche.de/bayern/buergermeister-von-wunsiedel-das-denkmal-beck-wackelt-1.1982418 SZ Online vom 3. Juni 2014 10:49 - Bürgermeister von Wunsiedel Das Denkmal Beck wackelt] | ||
+ | ** [http://www.sueddeutsche.de/bayern/buergermeister-von-wunsiedel-das-denkmal-beck-wackelt-1.1982418-2 SZ Online vom 3. Juni 2014, Bürgermeister von Wunsiedel Zu wenig Einnahmen, zu viele Ausgaben] | ||
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+ | ====Zapfendorf==== | ||
+ | |||
+ | * [http://www.obermain.de/lokal/bad-staffelstein/art2486,305156 Obermain Tagblatt Online vom 21.05.2015 - HOF/ZAPFENDORF Bewährungsstrafe nach Geständnis Ex-Bürgermeister verurteilt] – "280 000 Euro der Kommune veruntreut und ins Ausland geschafft" | ||
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/buergermeister-zapfendorf-haft-untreue-100.html BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen] Untreue wegen Anspruchsverlusten? | * [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/buergermeister-zapfendorf-haft-untreue-100.html BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen] Untreue wegen Anspruchsverlusten? | ||
* [http://nachrichtenamort.de/zapfendorf/ermittlungen-zapfendorfer-buergermeister-2014/ nachrichtenamort.de - Staatsanwalt ermittelt gegen Zapfendorfer Bürgermeister - Veröffentlicht am 2. Dezember 2014 von Johannes Michel] | * [http://nachrichtenamort.de/zapfendorf/ermittlungen-zapfendorfer-buergermeister-2014/ nachrichtenamort.de - Staatsanwalt ermittelt gegen Zapfendorfer Bürgermeister - Veröffentlicht am 2. Dezember 2014 von Johannes Michel] | ||
* [http://www.obermain.de/lokal/bad-staffelstein/art2486,246032 Obermain Tagblatt Online vom 02.12.2014 - Ermittlungen gegen Rathauschef - Verdacht der Untreue Staatsanwalt eingeschaltet] | * [http://www.obermain.de/lokal/bad-staffelstein/art2486,246032 Obermain Tagblatt Online vom 02.12.2014 - Ermittlungen gegen Rathauschef - Verdacht der Untreue Staatsanwalt eingeschaltet] | ||
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* [http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/77290 RA Dr. Kurt '''Kiethe''', Die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgermeistern - Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 9.12.2004 - 4 StR 294/04", original erschienen in: NStZ 2005 Heft 10, 529 - 534 (Zusammenfassung von RA Dr. Franz-Peter '''Kreutzkamp''')] | * [http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/77290 RA Dr. Kurt '''Kiethe''', Die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgermeistern - Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 9.12.2004 - 4 StR 294/04", original erschienen in: NStZ 2005 Heft 10, 529 - 534 (Zusammenfassung von RA Dr. Franz-Peter '''Kreutzkamp''')] | ||
* [http://www.juris.de/jportal/prev/KSLU077863427 '''Kuhn''', Indemnität für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder? BayVbl. 1989, 169] | * [http://www.juris.de/jportal/prev/KSLU077863427 '''Kuhn''', Indemnität für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder? BayVbl. 1989, 169] | ||
+ | * Christian Alexander '''Mayer''' und Dr. Martin '''Schorn''', Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags, KommJur 2015, 86 | ||
+ | * Dr. Gert Meyer, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010 Heft 3, 81 | ||
* [http://www.juris.de/jportal/prev/KSLU077843427 '''Nettesheim''', Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165] | * [http://www.juris.de/jportal/prev/KSLU077843427 '''Nettesheim''', Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165] | ||
+ | * [https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fzeits%2fNSTZ%2f1981%2fcont%2fNSTZ.1981.369.1.htm '''Neye''', Die “Verschwendung” öffentlicher Mittel als strafbare Untreue, NStZ 1981, 369] | ||
* [http://www.juris.de/jportal/prev/SBLU242900400 Markus '''Rübenstahl'''/Klaus '''Wasserburg''', [[Haushaltsuntreue]] bei Gewährung von [[Subvention]]en, NStZ 2004, 521-528] | * [http://www.juris.de/jportal/prev/SBLU242900400 Markus '''Rübenstahl'''/Klaus '''Wasserburg''', [[Haushaltsuntreue]] bei Gewährung von [[Subvention]]en, NStZ 2004, 521-528] | ||
* [http://www.juris.de/jportal/prev/BJLU031278114 Günther '''Schultz''', Amtsuntreue, MDR 1981, 372-373] | * [http://www.juris.de/jportal/prev/BJLU031278114 Günther '''Schultz''', Amtsuntreue, MDR 1981, 372-373] | ||
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* [[Bugwellen-Fall]] | * [[Bugwellen-Fall]] | ||
* [[Vorläufige Haushaltsführung]] | * [[Vorläufige Haushaltsführung]] | ||
+ | * [[Garantenstellung von Sonderverantwortlichen]] | ||
+ | * [[Unterlassen]] | ||
+ | * [[Informationsstelle für Vergabeausschlüsse]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== | ||
<references /> | <references /> | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Haushalt]] | ||
+ | [[Kategorie:Strafrecht]] |
Aktuelle Version vom 2. Dezember 2020, 14:54 Uhr
Nach StGB § 266 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm
Missbrauchstatbestand (Alt. 1) | Treubruchtatbestand (Alt. 2) | |
---|---|---|
|
oder |
|
und | ||
dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. |
Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>
Tatbestand StGB § 266
Objektiver Tatbestand
Missbrauchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 1
- Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten
- Missbrauch der eingeräumten Befugnis
- Rechtliches Können (im Außenverhältnis) überschreitet
- Rechtliches Dürfen (im Innenverhältnis)
Für den Bürgermeister ergibt sich eine Vermögensbetreuungspflicht aus GO Art. 38 Abs. 1<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 16</ref>.
Treubruchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2
- Vermögensbetreuungspflicht
- Verletzung einer spezifischen Betreuungspflicht
Ob die Gemeinderäte eine eigene Vermögensbetreuungspflicht trifft, ist strittig<ref>zum Streitstand siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 21 ff.</ref>
Nachteilszufügung
Subjektiver Tatbestand
- Vorsatz -> objektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafantrag, StGB § 266 II, StGB § 247, StGB § 248 a
Verjährung
- StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4
Versuch
Die versuchte Untreue ist straflos<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 95</ref>.
Untreue durch Unterlassen
Ein Entscheidungsträger handelt im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wählt. Beim Unterlassen eines Preisvergleichs oder einer Ausschreibung kommt eine Strafbarkeit nur bei evidenten und schwerwiegenden Pflichtverstößen in Betracht.<ref>BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19 Amtlicher Leitsatz 1</ref>
Haushaltsuntreue
"Die Pflichtwidrigkeit der Verfügung über das zu betreuende Vermögen allein ist ebensowenig ein Vergehen der Untreue wie die irrtumsbedingte Verfügung des Getäuschten schon zur Bejahung des Betrugs führt. Erforderlich ist in beiden Fällen, daß das Vermögen des Berechtigten im ganzen, also auch unter Berücksichtigung der durch die Verfügung möglicherweise erlangten Vermögensmehrungen, vermindert ist. ... Dass gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, genügt nach der systematischen Stellung im Gesetz und vor allem nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht, um einen sich bereits aus der Verausgabung öffentlicher Mittel ergebenden Vermögensnachteil zu begründen. Es gibt keinen Tatbestand der Haushaltsuntreue, der allein die Pflichtwidrigkeit haushaltswidriger Verfügungen mit Strafe bedroht."<ref>BGH, Urteil vom 04.11.1997 - 1 StR 273/97, Abs. 17, Hervorhebungen durch die Red.</ref>
"Untreue im Sinne des StGB § 266 kann auch bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorgaben oder Prinzipien gegeben sein<ref>vgl. BGHSt 40, 287, 294; BGH NStZ 1984, 549 f. = wistra 1985, 69 ff.; NStZ 1986, 455 f. = wistra 1986, 260 ff.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 266 Rdn. 44; Schünemann in LK 11. Aufl. StGB § 266 Rdn. 132</ref>. Als Tathandlung kommt aber auch hier nur die einzelne vermögensmindernde Verfügung in Betracht. Deshalb kommt es grundsätzlich nicht auf das Gesamtergebnis der Wirtschaftsperiode an; vielmehr muß die einzelne Untreuehandlung darauf untersucht werden, ob der Mitteleinsatz pflichtwidrig war und deshalb zu einem Vermögensnachteil geführt hat, weil er zweckwidrig oder sonst dem betreuten Vermögen nachteilig war<ref>vgl. Kohlmann/Brauns, Zur strafrechtlichen Erfassung der Fehlleitung öffentlicher Mittel, 1979 S. 67)</ref>."<ref>BGH, Urteil vom 04.11.1997 - 1 StR 273/97 Abs. 14</ref>
"Es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine untreuerelevante Pflichtwidrigkeit darstellen kann<ref>(vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, BGHSt 61, 48, 70 mwN)</ref>. Dieses Gebot soll die bestmögliche Nutzung der öffentlichen Ressourcen sicherstellen und bezweckt, dass die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln angestrebt wird. Seine Ausprägungen sind das Maximalprinzip, wonach mit einem bestimmten Mitteleinsatz das bestmögliche Ergebnis erzielt werden soll, und das Minimalprinzip (auch Sparsamkeitsprinzip), wonach das Ziel mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erreichen ist. Es stellt dabei nur einen äußeren Begrenzungsrahmen des bestehenden Entfaltungs- und Gestaltungsspielraums dar und verhindert nur solche Maßnahmen, die mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens schlicht unvereinbar sind<ref>(vgl. zu alledem BGH, aaO, S. 70 f. mwN).</ref>"<ref>BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19 Abs. 16</ref>
"Der Sparsamkeitsgrundsatz verpflichtet deshalb nicht zur Kostensenkung um jeden Preis<ref>(vgl. BGH, Urteile vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, NStZ 2008, 87, und vom 24. Mai 2016 - 4 StR 440/15, NStZ 2016, 600)</ref>. Der Entscheidungsträger handelt auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht etwa stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wählt<ref>(BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07 aaO; AnwKStGB/Esser, 2. Aufl., § 266 Rn. 272)</ref>. Eine Untreue kommt bei derartigen Ermessensentscheidungen vielmehr nur bei einem evidenten und schwerwiegenden Pflichtverstoß, also dann in Betracht, wenn die Pflichtverletzung gravierend ist<ref>(vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 5 StR 134/15, NJW 2017, 578; BVerfGE 126, 170, 217 f.; zusammenfassend Wegner, ZStW 2019, 319, je mwN)</ref>."<ref>BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19 Abs. 17</ref>
Einzelfälle
- Außenstände<ref>* BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen Untreue wegen Anspruchsverlusten?</ref>
- Ausgaben trotz entgegenstehender Haushaltsgesetze<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 183 f.</ref>
- Ausgaben trotz Fehlens eines Haushaltstitels<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 185 f.</ref>
- Betrug von Sozial- und Pensionskassen - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine)
- Bücher zur privaten Nutzung auf Rechnung der Stadt<ref>otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
- Beauftragung eines Detektivs: "Das Landgericht Saarbrücken [hatte] den früheren Oberbürgermeister im Februar 2019 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. ... hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs überwachen zu lassen. ... hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden jedoch nicht gefunden. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat, argumentierten die Richter in Saarbrücken. ... Nach Auffassung des BGH hat sich der Angeklagte jedoch nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß, begründet der BGH die weitgehende Aufhebung des Urteils. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle."<ref>https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/bgh-hebt-urteil-gegen-frueheren-homburger-ob-auf-2005271/</ref>
- Dienstfahrten ohne Genehmigung des Gemeinderats
- Unzulässige Drittbegünstigung, z.B. "Leistungen einer Gemeinde gegenüber Vereinen, die ohne rechtliche Grundlage gewährt werden."<ref>Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 7</ref>
- Erlass (Abgaben): "Mit Urteil des Amtsgerichts ... vom 09.03.2010, Az. Ls 5 Js 4176/08, wurde der Beamte wegen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 113,-- Euro verurteilt. Den tatsächlichen Feststellungen des rechtskräftigen Urteils ist zu entnehmen, dass der Beamte mit Schreiben vom 28.07.2004 Herrn A... W. zwei Drittel des von diesem geschuldeten Erschließungsbeitrags in Höhe von 20.021,46 Euro, im Ergebnis also einen Betrag in Höhe von 14.775,-- Euro, erlassen hat. Der Beamte habe leichtfertig nicht erkannt, dass kein rechtlicher Grund für einen Erlass der Schuld vorlag. Bei Unterzeichnung des Schreibens vom 28.07.2004 habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass er außerhalb seiner eigenen Kompetenz (Wertgrenze für Erlass von Abgaben 1.500,-- Euro nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat ...) gehandelt hatte. Es fehlte der erforderliche Beschluss des Stadtrats. Der Beamte wendete seinerzeit ein, er habe kein „gedankliches Mitbewusstsein“ dafür gehabt, dass der Stadtrat zuständig gewesen wäre. Er habe auch nicht gewusst, dass sich für das Grundstück der Eheleute W. überhaupt eine Erschließungsbeitragspflicht ergeben könne."<ref>VG Regensburg, Urteil vom 15.03.2013 - RN 10A DK 12.675 Abs. 18-21</ref>
- Erschließungsbeiträge nicht eingezogen<ref>allgaeuhit.de vom Donnerstag, 17. April 2014 Jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft Kempten?: "Nicht erhobene Erschließungsbeiträge in Lindau"; Staatsanwaltschaft prüft Untreue wegen nicht eingezogener Erschließungsbeiträge</ref>
- Zu Strafbarkeitsrisiken bei Fehlverhalten bei der Geltendmachung oder Erfüllung von Forderungen siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 200 f.
- Haushaltsüberschreitungen<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 186 f.</ref>
- Ungenehmigte Kredite
- Personalpolitik
- Private Nutzung von Bauhofgeräten
- Bayerischer Rundfunk vom 04.06.2014: Wunsiedel pleite. Bürgermeister weist Untreue-Vorwürfe zurück
- Zu Über- und außerplanmäßigen Ausgaben siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 187 f.
- Beamtenrechtlich unzulässige Abgeltung von nicht genommenem Urlaub: br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein
- Veräußerung von Immobilien
- Zur Strafbarkeit fehlerhafter Vergaben öffentlicher Aufträge siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 192 f.
- Herbeiführen eines rechtswidrigen Stadtratsbeschlusses: die eingetretene Vermögensgefährdung soll für eine Untreuestrafbarkeit ausreichend sein<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 96</ref>
- Nichtbeanstandung eines strafrechtlich relevanten Stadtratsbeschlusses durch den Bürgermeister<ref>Meyer, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010, 81, 84</ref>
- Opernbesuch auf Kosten der Stadt<ref>otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
- Übernachtungskosten des Ehepartners auf Kosten der Stadt<ref>otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
Normen
- GO Art. 38 Abs. 1
- GO Art. 59 Abs. 2
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Beschluss vom 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11 Haushaltsuntreue
- BVerfG, Beschluss vom 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08 = NJW 2010, 3209 (Transparenz)
- BVerfG, Beschluss vom 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
- BVerfG, Beschluss vom 27.01.2004 - 2 BvR 1166/03
Bundesgerichtshof (BGH)
- BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19
- BGH, Urteil vom 29.08.2008 - 2 StR 587/07 = NJW 2009, 89 Schwarze Kasse
- BGH, Urteil vom 29.08.2007 - 5 StR 103/07 = NStZ 2008, 87 Beratervertrag
- BGH, Urteil vom 13.02.2007 - 5 StR 400/06 = NStZ 2007, 579 Stellplatzablöse
- BGH, Urteil vom 25.04.2006 - 1 StR 539/05 = wistra 2006, 306 Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue
- BGH, Urteil vom 09.12.2004 - 4 StR 294/04 Gewährung einer Abfindung an einen städtischen Bediensteten durch den Oberbürgermeister
- BGH, Urteil vom 08.05.2003 - 4 StR 550/02 = NStZ 2003, 540; wistra 2003, 379; Aufnahme von Krediten außerhalb des Haushalts; Verjährungsbeginn bei Realisierung der Vermögensgefährdung
- BGH, Urteil vom 17.04.2002 - 2 StR 531/01 Pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel
- BGH, Urteil vom 06.12.2001 - 1 StR 215/01 Sponsoring
- BGH, Urteil vom 04.11.1997 - 1 StR 273/97 Haushaltsüberschreitung, Haushaltsuntreue, Bugwellen-Fall
- BGH, Urteil vom 21.07.1989 - 2 StR 214/89 Untreue durch Unterlassen
- BGH, Beschluss vom 20.01.1984 - 3 StR 520/83 = wistra 1984, 109
- BGH, Urteil vom 28.01.1983 - 1 StR 820/81
- BGH, Urteil vom 02.04.1963 - 1 StR 66/63 = BGHSt 18, 312 - Anwendbarkeit des StGB § 266 auf Beamte
Oberlandesgerichte
- BayObLG, Beschluss vom 18.02.1988 - RReg. 1 St 309/87 = JR 1989, 299 (Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds wegen persönlicher Beteiligung)
- OLG Dresden, Beschluss vom 05.02.2008, 1 Ws 284/07 und 1 WS 285/07
Landgerichte (LG)
- LG Görlitz, Beschluss vom 10.09.2009 - 8 KLs 350 Js 11316/06 (nicht veröffentlicht)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 117 ff.</ref>
- LG Bonn, Beschluss vom 28.02.2001 - 27 AR 2/01 Entgegennahme von anonym verbuchten Spenden
Amtsgerichte (AG)
- AG Augsburg, Strafbefehl vom 10.07.2009 - 21 Cs 101 Js 105260/07 (nicht veröffentlicht)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 123 ff.</ref>
- AG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2002 - 9-6/01 4 Js 689/99 (nicht veröffentlicht)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 138 ff.</ref> (Entgegennahme unentgeltlicher Leistungen eines städtischen Betriebes beim Bau des Privathauses)<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 138</ref>
- AG Kempten, Urteil vom 29.07.1987<ref>nach Nettesheim, Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165</ref>
Verwaltungsgerichte (VG)
- VG Regensburg, Urteil v. 19.10.2020 – RN 10A DK 19.32: "Ein Bürgermeister, der Ausschreibungen der Gemeinde abspricht und die entsprechenden Vergaberichtlinien nicht einhält, begeht ein innerdienstliches Dienstvergehen. Soweit der Gemeinde dadurch ein Schaden entsteht, kann dies zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen (hier bejaht bei einem Schaden von ca. 54.000 EUR und einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Untreue zu 11 Monaten auf Bewährung)."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Publikationen
Dissertationen
- Coenen, Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel
- Barbara Keck, Art. 69 BayGO Vorläufige Haushaltsführung – von der Ausnahme zur Regel? (Dissertation)
Fachbücher
- Bund der Steuerzahler, Die Amtsuntreue: die Bestrafung der öffentlichen Verschwendung und der Mißwirtschaft mit Steuergeldern ; ein Diskussionsbeitrag
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 4671 (Teil 3 Ziffer 2.3.4: Untreue durch kostenfreie Überlassung kommunaler Räumlichkeiten)
- Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901
- Philipp Werner, Der Gefährdungsschaden als Nachteil im Sinne des Untreuetatbestandes, Verlag Dr. Kovac 2011 ISBN 9783830056737
- Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582
Handbücher
- Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Verlag C.F. Müller, Heidelberg, 3. Aufl. 2011, ISBN 9783811437210
Presseberichte
Bad Wörishofen
- bayerische-staatszeitung.de vom 19.05.2016 - Bürgermeister gegen Stadtrat- Streit ums Geld im Allgäuer Kurort Bad Wörishofen: "Mitte April waren die Therme und das Rathaus von der Kripo durchsucht worden. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Unterlagen sichergestellt, die derzeit gesichtet werden. ... "Es handelt sich um eine ausgesprochen schwierige und komplexe Materie", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag. Es gebe mehrere Rechtsgutachten, die sich widersprächen. ... Gruschka, der seit März 2014 im Amt ist, sieht für einen Rücktritt keinen Grund. ... "Ich habe in der vergangenen Woche den Dienstweg beschritten", sagte er am Mittwochabend. Er habe das bayerische Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr um Prüfung und Mitteilung gebeten, "wie ich mich rechtmäßig zu verhalten habe".
- br.de vom 19.05.2016 - Stadtrat versus Erster Bürgermeister - Streit ohne Ende um Therme in Bad Wörishofen: "Im Streit um die zu niedrig festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für die Therme von Bad Wörishofen ist keine schnelle Einigung in Sicht. In einer Sondersitzung diskutierten die Stadträte gestern Abend mit Bürgermeister Paul G. über dessen öffentliche Äußerungen."
- all-in.de vom 04.05.2016 - Der große Zoff von Bad Wörishofen: Streit zwischen Bürgermeister und Stadtrat eskaliert: "Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Rücktrittsforderungen"
- abendzeitung-muenchen.de vom 03.05.2016 10:18 Uhr - Provinzposse in Bad Wörishofen - Bürgermeister zeigt den gesamten Stadtrat an
- br.de vom 29.04.2016 - Streit um Kurbeiträge - Bad Wörishofer Bürgermeister contra Stadtrat:
- "Bad Wörishofen streitet über die Fremdenverkehrsabgabe von der Therme an die Stadt. Bürgermeister Gruschka weigert sich, die vom Stadtrat beschlossenen Bescheide zu unterschreiben."
- "Wer Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß geltend mache, setze sich dem strafrechtlichen Risiko aus, wegen Untreue verurteilt zu werden, findet Gruschka. Im Abgabenrecht dürften weder Vergleiche noch sonstige Vereinbarungen getroffen werden, die letztlich auf einen Erlass hinauslaufen."
- allgaeuhit.de vom 29.04.2016: "Die Berechnung und die Festsetzung der Fremdenverkehrsbeiträge muss die Stadtverwaltung nach ihrer Satzung und der Rechtsprechung vornehmen. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben hinsichtlich der Höhe der Beiträge keinen Entscheidungsspielraum und sind an den Gleichheitssatz gebunden. Es besteht eine Vermögensbetreuungspflicht die Beiträge geltend zu machen, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Haushaltssituation. Werden Fremdenverkehrsbeiträge nicht satzungsgemäß erhoben, entsteht der Stadt ein Schaden. Ob eine mündliche Zusage des Bürgermeisters S. erfolgte, Fremdenverkehrsbeiträge nicht zu verlangen, ist unbeachtlich, denn die Zusage wäre mangels Schriftform unwirksam. Zudem rechtfertigen wirtschaftliche Erwägungen wie z.B. Betriebe anzusiedeln, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten oder in Aussicht gestellte Investitionen keinen Beitragserlass!"
- SZ Online vom 24. April 2015, 18:59 Uhr - Bad Wörishofen: Verdacht der Untreue gegen Ex-Bürgermeister - "Während der Amtszeit von ... (CSU) hat er als Bürgermeister gleich vier Unternehmen eine Reduzierung des Fremdenverkehrsbeitrages eingeräumt."
Berlin
- Berliner Zeitung Online vom 13.01.2005 - Streit um Zahlungen an die Messe GmbH: Gutachten stellen Verstoß gegen Haushaltsrecht fest - W. weist Untreue-Vorwurf zurück Stellungnahme des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Berliner Abgeordnetenhaus
Darmstadt
Duisburg
- WAZ Online vom 07.05.2010 | 17:18 Uhr, Mülheimer zeigt die Stadtpolitik wegen Untreue an: Die Staatsanwaltschaft Duisburg lehnte Ermittlungen ab, "da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat nicht vorliegen. Ein etwaiger politischer Missbrauch der auf Wahl beruhenden verfassungsmäßigen Rechtsetzungsmacht erfüllt nicht den Straftatbestand der Untreue." <ref>Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/muelheim/muelheimer-zeigt-die-stadtpolitik-wegen-untreue-an-id3502911.html#plx281342630 - abgerufen am 04.11.2014 um 17:51 Uhgr</ref>
Eisenberg
- thueringer-allgemeine.de vom 03.05.2016 - 19:33 Uhr Eisenberger Bürgermeister: Geldstrafe wegen Untreue: Der langjährige Bürgermeister von Eisenberg ... ist wegen Betrugs und Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt worden. ... (300 Tagessätze zu je 67 Euro) ... Besuche des Dresdner Semperopernballs über die Stadt abgerechnet und sein Privatauto auf Kosten der Stadt betankt .... Außerdem habe er Reisekosten doppelt abgerechnet."
- otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."
- Thüringische Landeszeitung Online vom 27.12.2014 - 08:45 Uhr - Rückblick 2014: Eisenberger Bürgermeister Lippert vor Gericht. Befugnisse überschritten und Pflichten verletzt
Halle (Saale)
Hessen
- fnp.de vom 16.06.2016 - Schon viele Stadtoberhäupter saßen auf der Anklagebank Hessens böse Bürgermeister - Von MURIEL-LARISSA FRANK: "Der Eschborner Bürgermeister ... ist kein Einzelfall: Untreue, Insolvenzverschleppung, Erpressung und Bestechlichkeit – das sind nur einige der Straftaten, für die hessische Rathauschefs in den letzten 15 Jahren angeklagt oder verurteilt wurden. Wir haben die spektakulärsten Fälle zusammengetragen."
Homberg/Efze
- fr-online.de vom 25.11.2015 - Landgericht Kassel: Ex-Bürgermeister beteuert seine Unschuld: "Der CDU-Politiker ... soll in seiner Zeit als Bürgermeister der nordhessischen Kreisstadt Homberg/Efze Fördermittel zweckentfremdet haben. Er muss sich jetzt vor dem Landgericht Kassel wegen Untreue im Amt verantworten."
Köln
Küps
Landkreis Regensburg
Lindau
- allgaeuhit.de vom Donnerstag, 17. April 2014 Jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft Kempten?: "Nicht erhobene Erschließungsbeiträge in Lindau"
- Staatsanwaltschaft prüft Untreue wegen nicht eingezogener Erschließungsbeiträge
Randersacker
- br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können."
- BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig Urlaubsgeld in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt."
Sachsen
- Sächsische Zeitung vom 16.01.2010, S. 8 ("Bürgermeister stolpert über Steine")<ref>zitiert nach Hinrichs, Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter ISBN 9783830060901, S. 138 ff.</ref>
Scheßlitz
Wenzenbach
- sz.de vom 4. Dezember 2015, 11:21 Uhr - Oberpfalz - Bürgermeister deckt Finanzskandal auf - und wird dafür angefeindet: "Der Vorgänger von ... hatte offenbar während seiner Amtszeit Geld veruntreut. Doch viele Bürger in Wenzenbach wollen dessen Andenken nicht beschmutzen und feinden jetzt Koch dafür an, dass er den Skandal aufarbeitet."
Wunsiedel
Zapfendorf
- Obermain Tagblatt Online vom 21.05.2015 - HOF/ZAPFENDORF Bewährungsstrafe nach Geständnis Ex-Bürgermeister verurteilt – "280 000 Euro der Kommune veruntreut und ins Ausland geschafft"
- BR-Online vom 03.12.2014 - Verdacht auf Untreue Bürgermeister von Zapfendorf festgenommen Untreue wegen Anspruchsverlusten?
- nachrichtenamort.de - Staatsanwalt ermittelt gegen Zapfendorfer Bürgermeister - Veröffentlicht am 2. Dezember 2014 von Johannes Michel
- Obermain Tagblatt Online vom 02.12.2014 - Ermittlungen gegen Rathauschef - Verdacht der Untreue Staatsanwalt eingeschaltet
Online-Publikationen
Beiträge in Fachzeitschriften
- Allgaier, Untreuehandlungen eines Bürgermeisters, DÖD 2003, 121-126
- Klaus Bieneck, Die Rechtsprechung des BGH zur Haushaltsuntreue, wistra 1998, 249-251
- Folker Bittmann, Das BGH-Urteil im sog "Bugwellenprozeß" - das Ende der "Haushaltsuntreue"?, NStZ 1998, 495-497
- Hans Dahs/Bernd Müssig, Strafbarkeit kommunaler Mandatsträger als Amtsträger? | NStZ 2006, 191-196
- Dirk Fabricius, Strafbarkeit der Untreue im Öffentlichen Dienst, NStZ 1993, 414-419
- Georg-Friedrich Güntge, Untreueverhalten durch Unterlassen, wistra 1996, 84-89
- Jan Helmrich/Lutz Eidam, Untreue durch Verzicht auf Schadensersatzforderungen gegen (ehemalige) Führungskräfte einer Aktiengesellschaft, ZIP 2011, 257
- RA Dr. Kurt Kiethe, Die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgermeistern - Zugleich Besprechung von BGH, Urteil v. 9.12.2004 - 4 StR 294/04", original erschienen in: NStZ 2005 Heft 10, 529 - 534 (Zusammenfassung von RA Dr. Franz-Peter Kreutzkamp)
- Kuhn, Indemnität für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder? BayVbl. 1989, 169
- Christian Alexander Mayer und Dr. Martin Schorn, Strafrechtliche Risiken des unwirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrags, KommJur 2015, 86
- Dr. Gert Meyer, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung, KommJur 2010 Heft 3, 81
- Nettesheim, Können sich Gemeinderäte der "Untreue" schuldig machen?, BayVBl 1989, 161-165
- Neye, Die “Verschwendung” öffentlicher Mittel als strafbare Untreue, NStZ 1981, 369
- Markus Rübenstahl/Klaus Wasserburg, Haushaltsuntreue bei Gewährung von Subventionen, NStZ 2004, 521-528
- Günther Schultz, Amtsuntreue, MDR 1981, 372-373
- Schünemann, Haushaltsuntreue als dogmatisches und kriminalpolitisches Problem, StV 2003, 463-471
- Seebode, Zur Frage der Strafbarkeit eines bayerischen Bürgermeisters wegen Untreue, wenn er - ohne direkte Mitwirkung an dem zuvor gefaßten Gemeinderatsbeschluß - die Überweisung einer besoldungsrechtlich unzulässigen Abgeltung auf sein Konto duldet, JR 1989, 301-303
- Weber, Können sich Gemeinderatsmitglieder durch ihre Mitwirkung an Abstimmungen der Untreue (§ 266 StGB) schuldig machen?, BayVBl 1989, 166-169
Zitate
- "Der vorsätzliche Verstoß gegen ein Haushaltsgesetz ist eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte, folglich strafbare Untreue."<ref>s. Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Klostermann Verlag 1998 ISBN 9783465027584, Seite 156, bezieht sich wohl hier auf Haushaltsgesetze des Bundes oder der Länder</ref>
Siehe auch
- Haftung
- Schwarze Kasse
- Amtsuntreue
- Sparsamkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Betrug
- Bugwellen-Fall
- Vorläufige Haushaltsführung
- Garantenstellung von Sonderverantwortlichen
- Unterlassen
- Informationsstelle für Vergabeausschlüsse
Fußnoten
<references />