Nichtigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
* Unbefugte [[Leitung der Mitgliederversammlung]] | * Unbefugte [[Leitung der Mitgliederversammlung]] | ||
* Satzungswidrige [[Blockwahl]] des Vorstands<noinclude> | * Satzungswidrige [[Blockwahl]] des Vorstands<noinclude> | ||
+ | |||
+ | ==Rechtsprechung== | ||
+ | * {{BGH II ZR 111/05}}: "Nach der Rechtsprechung des Senats kommt im [[Vereinsrecht]] bei der [[Behandlung fehlerhafter Beschlüsse]] eine entsprechende Anwendung der {{AktG 241}}} ff. wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht<ref>{{BGH II ZR 63/71}}, 371 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 3. März 1971 – KZR 5/70, NJW 1971, 879 f., insoweit bei BGHZ 55, 381 ff. nicht abgedruckt</ref>. An dieser Rechtsprechung ist trotz im Schrifttum geäußerter Kritik<ref>vgl. etwa MünchKommBGB/Reuter 5. Aufl. § 32 Rdn. 56 m. w. Nachw.</ref> insbesondere mit Rücksicht auf die geringeren Förmlichkeiten des Vereinsrechts, das gerade nicht zwischen rechtsgestaltender Beschlussanfechtung und deklaratorischer Feststellung der Nichtigkeit unterscheidet, festzuhalten. Mängel von Vereinsbeschlüssen sind daher mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen."<ref> Abs. 70</ref> | ||
+ | * {{BGH II ZR 63/71}} | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== |
Version vom 19. Mai 2020, 09:15 Uhr
Nichtigkeitsgründe<ref>vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9</ref>:
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- Verstoß gegen die Vereinssatzung
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- durch ein unzuständiges Organ
- zur Unzeit
- an einem unzumutbaren Ort
- ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung
- ohne ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss
- Unzulässige Eventualeinberufung
- Nichtladung von Mitgliedern
- Teilnahme von Nichtmitgliedern
- Unbefugte Leitung der Mitgliederversammlung
- Satzungswidrige Blockwahl des Vorstands
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05 = NJW 2008, 69: "Nach der Rechtsprechung des Senats kommt im Vereinsrecht bei der Behandlung fehlerhafter Beschlüsse eine entsprechende Anwendung der AktG § 241} ff. wegen der Vielgestaltigkeit vereinsrechtlicher Zusammenschlüsse und der darum anders gelagerten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nicht in Betracht<ref>BGH, Urteil vom 09.11.1972 - II ZR 63/71 = BGHZ 59, 369, 371 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 3. März 1971 – KZR 5/70, NJW 1971, 879 f., insoweit bei BGHZ 55, 381 ff. nicht abgedruckt</ref>. An dieser Rechtsprechung ist trotz im Schrifttum geäußerter Kritik<ref>vgl. etwa MünchKommBGB/Reuter 5. Aufl. § 32 Rdn. 56 m. w. Nachw.</ref> insbesondere mit Rücksicht auf die geringeren Förmlichkeiten des Vereinsrechts, das gerade nicht zwischen rechtsgestaltender Beschlussanfechtung und deklaratorischer Feststellung der Nichtigkeit unterscheidet, festzuhalten. Mängel von Vereinsbeschlüssen sind daher mit Hilfe der allgemeinen Feststellungsklage zu verfolgen."<ref> Abs. 70</ref>
- BGH, Urteil vom 09.11.1972 - II ZR 63/71 = BGHZ 59, 369
Publikationen
- Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9
Fußnoten
<references/>