Untreue: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html '''[[Betrug]]''' von '''Sozial- und Pensionskassen''' - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine)]  
 
* [http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Geldstrafe-fuer-Aystettens-Buergermeister-id16914191.html '''[[Betrug]]''' von '''Sozial- und Pensionskassen''' - Geldstrafe für Bürgermeister (Augsburger Allgemeine)]  
 
* '''[[Buch|Bücher]]''' zur privaten Nutzung auf Rechnung der Stadt<ref>[http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
 
* '''[[Buch|Bücher]]''' zur privaten Nutzung auf Rechnung der Stadt<ref>[http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Eisenberger-Buergermeister-ab-Anfang-Dezember-erneut-vor-Gericht-1303165962 otz.de vom 25.11.2015 - 17:23 Uhr - Eisenberger Bürgermeister ab Anfang Dezember erneut vor Gericht]: "Der Untreue-Prozess gegen Eisenbergs langjährigen Bürgermeister ... wird neu aufgerollt. Anfang Dezember muss sich der Kommunalpolitiker vor dem Landgericht Gera verantworten."</ref>
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* Beauftragung eines [[Detektiv]]s: "Das Landgericht Saarbrücken [hatte] den früheren Oberbürgermeister im Februar 2019 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. ... hatte ein Detektivbüro engagiert, um Mitarbeiter des städtischen Bauhofs überwachen zu lassen. ... hatte den Verdacht, dass die städtischen Angestellten Teil einer „Holzmafia“ sein könnten. Hinweise auf illegale Machenschaften der Bauhofmitarbeiter wurden jedoch nicht gefunden. Der Stadt sei ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat, argumentierten die Richter in Saarbrücken. ... Nach Auffassung des BGH hat sich der Angeklagte jedoch nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß, begründet der BGH die weitgehende Aufhebung des Urteils. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle."<ref>https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/bgh-hebt-urteil-gegen-frueheren-homburger-ob-auf-2005271/</ref>
 
* Unzulässige '''[[Drittbegünstigung]]''', z.B. "Leistungen einer Gemeinde gegenüber [[Verein]]en, die ohne rechtliche Grundlage gewährt werden."<ref>[http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 7</ref>
 
* Unzulässige '''[[Drittbegünstigung]]''', z.B. "Leistungen einer Gemeinde gegenüber [[Verein]]en, die ohne rechtliche Grundlage gewährt werden."<ref>[http://www.schulztsz.de/meyer/pdfs/StrafsachenKommunalpolitik.pdf Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung] Fn. 7</ref>
 
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html '''Dienstfahrten''' ohne Genehmigung des Gemeinderats]
 
* [http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/kueps-durchsuchung-rathaus-buergermeister-100.html '''Dienstfahrten''' ohne Genehmigung des Gemeinderats]

Version vom 19. Februar 2020, 11:45 Uhr

Übersicht

Nach StGB § 266 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm

Missbrauchstatbestand (Alt. 1) Treubruchtatbestand (Alt. 2)
  • durch Gesetz,
  • behördlichen Auftrag oder
  • Rechtsgeschäft
  • eingeräumte Befugnis,
    • über fremdes Vermögen zu verfügen oder
    • einen anderen zu verpflichten,
  • mißbraucht
oder
  • die ihm kraft Gesetzes,
  • behördlichen Auftrags,
  • Rechtsgeschäfts oder eines
  • Treueverhältnisses
  • obliegende Pflicht,
  • fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
  • verletzt
und
dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.

Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>

Tatbestand StGB § 266

Objektiver Tatbestand

Missbrauchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 1
  • Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten
  • Missbrauch der eingeräumten Befugnis
    • Rechtliches Können (im Außenverhältnis) überschreitet
    • Rechtliches Dürfen (im Innenverhältnis)

Für den Bürgermeister ergibt sich eine Vermögensbetreuungspflicht aus GO Art. 38 Abs. 1<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 16</ref>.

Treubruchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2

Ob die Gemeinderäte eine eigene Vermögensbetreuungspflicht trifft, ist strittig<ref>zum Streitstand siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 21 ff.</ref>

Nachteilszufügung

Subjektiver Tatbestand

  • Vorsatz -> objektiver Tatbestand

Rechtswidrigkeit

Schuld

Strafantrag, StGB § 266 II, StGB § 247, StGB § 248 a

Verjährung

Versuch

Die versuchte Untreue ist straflos<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 95</ref>.

Einzelfälle

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Oberlandesgerichte

Landgerichte (LG)

Amtsgerichte (AG)

Publikationen

Dissertationen

Fachbücher

Handbücher

  • Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Verlag C.F. Müller, Heidelberg, 3. Aufl. 2011, ISBN 9783811437210

Presseberichte

Bad Wörishofen

Berlin

Darmstadt

Duisburg

Eisenberg

Halle (Saale)

Hessen

Homberg/Efze

Köln

Küps

Landkreis Regensburg

Lindau

Randersacker

  • br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können."
  • BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig Urlaubsgeld in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt."

Sachsen


Scheßlitz

Wenzenbach

Wunsiedel

Zapfendorf

Online-Publikationen

Beiträge in Fachzeitschriften

Zitate

Siehe auch

Fußnoten

<references />