Untreue: Unterschied zwischen den Versionen

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* [https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/buergermeister-gegen-stadtrat.html bayerische-staatszeitung.de vom 19.05.2016 - Bürgermeister gegen Stadtrat- Streit ums Geld im Allgäuer Kurort Bad Wörishofen]
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* [https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/kommunales/detailansicht-kommunales/artikel/buergermeister-gegen-stadtrat.html bayerische-staatszeitung.de vom 19.05.2016 - Bürgermeister gegen Stadtrat- Streit ums Geld im Allgäuer Kurort Bad Wörishofen]: "Mitte April waren die Therme und das Rathaus von der Kripo durchsucht worden. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Unterlagen sichergestellt, die derzeit gesichtet werden. ... "Es handelt sich um eine ausgesprochen schwierige und komplexe Materie", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Memmingen am Donnerstag. Es gebe mehrere Rechtsgutachten, die sich widersprächen. ... Gruschka, der seit März 2014 im Amt ist, sieht für einen Rücktritt keinen Grund. ... "Ich habe in der vergangenen Woche den Dienstweg beschritten", sagte er am Mittwochabend. Er habe das bayerische Ministerium des Inneren, für Bau und Verkehr um Prüfung und Mitteilung gebeten, "wie ich mich rechtmäßig zu verhalten habe".
 
* [http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/woerishofen-stadtrat-therme-100.html br.de vom 19.05.2016 - Stadtrat versus Erster Bürgermeister - Streit ohne Ende um Therme in Bad Wörishofen]: "Im Streit um die zu niedrig festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für die Therme von Bad Wörishofen ist keine schnelle Einigung in Sicht. In einer Sondersitzung diskutierten die Stadträte gestern Abend mit Bürgermeister Paul G. über dessen öffentliche Äußerungen."
 
* [http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/woerishofen-stadtrat-therme-100.html br.de vom 19.05.2016 - Stadtrat versus Erster Bürgermeister - Streit ohne Ende um Therme in Bad Wörishofen]: "Im Streit um die zu niedrig festgesetzten Fremdenverkehrsbeiträge für die Therme von Bad Wörishofen ist keine schnelle Einigung in Sicht. In einer Sondersitzung diskutierten die Stadträte gestern Abend mit Bürgermeister Paul G. über dessen öffentliche Äußerungen."
 
* [http://www.all-in.de/nachrichten/rundschau/Der-grosse-Zoff-von-Bad-Woerishofen-Streit-zwischen-Buergermeister-und-Stadtrat-eskaliert;art2757,2270043 all-in.de vom 04.05.2016 - Der große Zoff von Bad Wörishofen: Streit zwischen Bürgermeister und Stadtrat eskaliert]: "Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Rücktrittsforderungen"
 
* [http://www.all-in.de/nachrichten/rundschau/Der-grosse-Zoff-von-Bad-Woerishofen-Streit-zwischen-Buergermeister-und-Stadtrat-eskaliert;art2757,2270043 all-in.de vom 04.05.2016 - Der große Zoff von Bad Wörishofen: Streit zwischen Bürgermeister und Stadtrat eskaliert]: "Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Rücktrittsforderungen"

Version vom 20. Mai 2016, 13:15 Uhr

Übersicht

Nach StGB § 266 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die ihm

Missbrauchstatbestand (Alt. 1) Treubruchtatbestand (Alt. 2)
  • durch Gesetz,
  • behördlichen Auftrag oder
  • Rechtsgeschäft
  • eingeräumte Befugnis,
    • über fremdes Vermögen zu verfügen oder
    • einen anderen zu verpflichten,
  • mißbraucht
oder
  • die ihm kraft Gesetzes,
  • behördlichen Auftrags,
  • Rechtsgeschäfts oder eines
  • Treueverhältnisses
  • obliegende Pflicht,
  • fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,
  • verletzt
und
dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt.

Prüfungsschema<ref>Quelle: http://juraschema.de/index.php?thema=stgb266 - abgerufen am 04.08.2014 um 16:11 Uhr</ref>

Tatbestand StGB § 266

Objektiver Tatbestand

Missbrauchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 1
  • Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten
  • Missbrauch der eingeräumten Befugnis
    • Rechtliches Können (im Außenverhältnis) überschreitet
    • Rechtliches Dürfen (im Innenverhältnis)

Für den Bürgermeister ergibt sich eine Vermögensbetreuungspflicht aus GO Art. 38 Abs. 1<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 15</ref>, für die übrigen Gemeinderatsmitglieder kommt nur eine Haftung nach Var. 2 (Treubruchtatbestand) in Betracht<ref>Siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 16</ref>.

Treubruchstatbestand, StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2

Ob die Gemeinderäte eine eigene Vermögensbetreuungspflicht trifft, ist strittig<ref>zum Streitstand siehe Rechtsanwalt Dr. Gert Meyer, Melsungen, Untreuehandlungen im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung Fn. 21 ff.</ref>

Nachteilszufügung

Subjektiver Tatbestand

  • Vorsatz -> objektiver Tatbestand

Rechtswidrigkeit

Schuld

Strafantrag, StGB § 266 II, StGB § 247, StGB § 248 a

Verjährung

Versuch

Die versuchte Untreue ist straflos<ref>Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 95</ref>.

Einzelfälle

Normen

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesgerichtshof (BGH)

Oberlandesgerichte

Landgerichte (LG)

Amtsgerichte (AG)

Publikationen

Dissertationen

Fachbücher

Handbücher

  • Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Verlag C.F. Müller, Heidelberg, 3. Aufl. 2011, ISBN 9783811437210

Presseberichte

Bad Wörishofen

Berlin

Darmstadt

Duisburg

Eisenberg

Halle (Saale)

Homberg/Efze

Köln

Küps

Landkreis Regensburg

Lindau

Randersacker

  • br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein: "...der suspendierte Bürgermeister von Randersacker, hat nun doch einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Er zog seinen Einspruch gegen das Strafmaß von zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung in einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg zurück." ...Der Bürgermeister, der vor seiner Amtszeit immerhin 10 Jahre beim Verfassungsschutz und 3 Jahre bei der Kripo war, "ist wegen Untreue verurteilt, weil er sich auf eigene Anordnung widerrechtlich insgesamt 100 nicht genommene Urlaubstage mit rund 25.000 Euro hat auszahlen lassen. Das ist beamtenrechtlich jedoch nicht zulässig. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung als Beamter wollten Richter und Staatsanwältin dem suspendierten Rathauschef nicht abnehmen, nicht zu wissen, dass nicht genommene Urlaubstage bei Beamten nicht ausbezahlt werden können."
  • BR-Online vom 20.05.2015 - Ärger um Urlaubstage - Randersackerer Bürgermeister von Amt enthoben - "Der Bürgermeister von Randersacker soll unrechtmäßig Urlaubsgeld in Anspruch genommen haben. Das könnte ihn jetzt seinen Posten kosten: Die Landesanwaltschaft hat ihn bis auf Weiteres suspendiert, die Staatsanwaltschaft ermittelt."

Sachsen


Scheßlitz

Wenzenbach

Wunsiedel

Zapfendorf

Online-Publikationen

Beiträge in Fachzeitschriften

Zitate

Siehe auch

Fußnoten

<references />