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* [[Haushalt]]<ref>Der Bayerische Verfassungsgerichtshof formuliert: "Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 10 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) umfasst eine angemessene Finanzausstattung. Bei ihrer Ausgestaltung findet der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers seine verfassungsrechtlichen Grenzen grundsätzlich im Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine finanzielle Mindestausstattung. Diese ist so zu bemessen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen." - {{BayVerfGH Vf. 15-VII-05}} Leitsatz 1</ref> | * [[Haushalt]]<ref>Der Bayerische Verfassungsgerichtshof formuliert: "Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 10 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) umfasst eine angemessene Finanzausstattung. Bei ihrer Ausgestaltung findet der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers seine verfassungsrechtlichen Grenzen grundsätzlich im Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine finanzielle Mindestausstattung. Diese ist so zu bemessen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen." - {{BayVerfGH Vf. 15-VII-05}} Leitsatz 1</ref> | ||
** [[Haushaltssatzung]]<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> | ** [[Haushaltssatzung]]<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> | ||
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* [[Rückholplattform]] | * [[Rückholplattform]] | ||
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* [[Stadtmarketing]] (für welches Ziel?) | * [[Stadtmarketing]] (für welches Ziel?) | ||
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* [[Public Management]]<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref> | * [[Public Management]]<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref> | ||
* [[Schulden]]<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref> | * [[Schulden]]<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref> | ||
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===nach Fristen und Dringlichkeit=== | ===nach Fristen und Dringlichkeit=== | ||
− | * 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref> | + | * 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung 2014 beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>{{GO 65}} Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? ({{GO 65}} Abs. 3 Satz 2???</ref> |
* 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]] | * 06.05.2014: [[Geschäftsordnung]] | ||
* 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref> | * 01.09.2014: [[Anti-Korruptionsbeauftragter]]<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref> | ||
− | * 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> | + | * 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung 2015 beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach {{GO 65}} Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> |
+ | *31.12.2014: Enreichung des Prüfungsberohts des Rechnungsprüfungsausschusses | ||
+ | *30.06.2015: Spätester Termin für eine Heraufsetzung der Hebesätze der [[Grundsteuer|Grund]]- und/oder [[Gewerbesteuer]] | ||
* 22.12.2015 (?): [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref> | * 22.12.2015 (?): [[Hochwasserschutzkonzept]]<ref>Frist 22.12.2015 nach {{Richtlinie 2007/60/EG}}) sowie {{WHG 75}}</ref> | ||
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====Mainroth==== | ====Mainroth==== | ||
* [[Schulstandort Mainroth]] | * [[Schulstandort Mainroth]] | ||
− | * [[Brauhaus Mainroth]] | + | * [[Altes Brauhaus (Mainroth)]] |
* [[Ortsumgehung Mainroth]] | * [[Ortsumgehung Mainroth]] | ||
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==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
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+ | ===Anwendungsentwicklung=== | ||
+ | * [http://www.access-im-unternehmen.de/index1.php?id=300&BeitragID=60 André Minhorst, Projektmanagement mit Access] | ||
+ | |||
+ | ===Wikipedia=== | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Projektmanagement Wikipedia Projektmanagement] | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Projektmanagement Wikipedia Projektmanagement] | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Projektmanagementsoftware Wikipedia Projektmanagementsoftware] | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Projektmanagementsoftware Wikipedia Projektmanagementsoftware] | ||
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* http://www.projektmanagementhandbuch.de/ | * http://www.projektmanagementhandbuch.de/ | ||
− | == | + | ==[[Software]]== |
* [http://www.gantter.com/ Gantter] | * [http://www.gantter.com/ Gantter] | ||
* https://www.openproject.org/ ? | * https://www.openproject.org/ ? |
Aktuelle Version vom 2. März 2016, 17:28 Uhr
Ziele
Brainstorming
Sammlung möglicher Ziele<ref>Siehe Lars Holtkamp, Kommunale Haushaltspolitik bei leeren Kassen: Bestandsaufnahme, Konsolidierungsstrategien, Handlungsoptionen, edition sigma, Berlin, 2. Aufl. 2012, Seite 10</ref>:
- Schuldenabbau
- Bürgerbeteiligung
- Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung
- Erhalt der öffentlichen Infrastruktur
- Entwicklung einer kommunalen Identität
Einzelprobleme
Hier sammeln wir aktuell in Burgkunstadt zu lösende Einzelprobleme:
nach Priorität
nach Dringlichkeit
alphabetisch
- Altes Brauhaus Mainroth
- Bahnhof
- Gesperrte Wege
- Immobilienleerstand
- Integration
- Kinderbetreuung
- Mittelschule Burgkunstadt
- Schulstandort Mainroth
- Stadthalle
erledigt
Sammlung möglicher Projekte
alphabetisch
- Anti-Korruptionsbeauftragter<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
- Armut
- Ärztliche Versorgung
- Ausbildung
- Ausweisung neuer Baugebiete
- Ausweisung neuer Gewerbegebiete
- Barrierefreiheit, siehe auch Regens Wagner
- Bauhof - Aufgabenbereiche
- Baulücken
- Betreutes Wohnen
- Bevölkerungsentwicklung
- Brauhaus Mainroth
- Breitbandausbau
- Bündnis der lokalen und regionalen Wirtschaft
- Bürgerbeteiligung
- Bürgergenossenschaft
- Bürgerhaushalt
- Bürgerinformationssatzung
- Bürgerjournalismus
- Bürgerpreis
- BurgkunstadtPlus30
- Bahnhof
- Dorferneuerung
- Dorfweiher Gärtenroth
- Einzelhandel
- Energiesparen
- Erneuerbare Energien
- Fest der Kulturen
- Festplatz
- Flächennutzungsplan
- Geoinformationssystem
- Gesamtkonzept
- Geschäftsordnung
- Gesplittete Abwassergebühr
- Haushalt<ref>Der Bayerische Verfassungsgerichtshof formuliert: "Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 10 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) umfasst eine angemessene Finanzausstattung. Bei ihrer Ausgestaltung findet der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers seine verfassungsrechtlichen Grenzen grundsätzlich im Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine finanzielle Mindestausstattung. Diese ist so zu bemessen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen." - BayVerfGH, Entscheidung vom 28.11.2007 - Vf. 15-VII-05 Leitsatz 1</ref>
- Haushaltssatzung<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach GO Art. 65 Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
- Ziel: ausgeglichener Haushalt, siehe auch Schulden
- Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt bringen
- Budgetierung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Hochwasserschutzkonzept<ref>Frist 22.12.2015 nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)) sowie WHG § 75</ref>
- Identität
- ILEK
- Inklusion
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept
- Integration
- Kanalsanierung
- Kinder/Jugendliche
- Kommunale Zusammenarbeit
- Kommunalkolleg
- Kommunalwiki
- Kommunikation (!)
- Konfliktmanagement
- Kultur
- Ländlicher Raum
- s.a. ILEK
- Lärmschutz
- Leerstandskataster
- Lehrschwimmbecken
- Mainbrücke Mainklein
- Mainbrücke Theisau
- Mainroth
- Marktplatz
- Mehrgenerationenhaus
- Mittelzentrum
- Nachbarschaftsprojekt
- Nachwuchsförderung
- Naturschutz
- Netzwerk Burgkunstadt
- Netzwerk Obermain
- Offene Daten
- Ortsumgehung Mainroth
- Ortsteile
- Projektmanagement
- Richtlinien für Vorgehen bei Anregungen, Eingaben etc.
- Issue-Tracking-System
- Public Management<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref>
- Qualitätsmanagement
- Radfahrer
- Rangengasse Tempo 30 (Wunsch der Bewohner von Regens Wagner)
- Richtlinien für die Kinder- und Jugendbeteiligung
- Rückholplattform
- Sauberkeit
- Schulden<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern (31.12.2012: 1.194,72 Euro) verringern (Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref>
- Umschuldung
- Neuverschuldung auf Null, siehe auch ausgeglichener Haushalt, GO Art. 61 Abs. 1 Satz 3
- Ziel 1: Schuldenabbau - Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt bringen
- Ziel 2: [Schuldenabbau]] - Schuldenfreiheit (20-30 Jahre-Ziel)
- Schulstandort Mainroth
- Senioren
- Gründung eines Seniorenbeirats
- Seniorentag
- Regelmäßige Sprechstunden
- Erstellen eines Seniorenratgebers
- Seniorenbefragung
- Treffpunkt für Senioren
- Unterstützung Seniorenbeauftragte
- Wunsch nahc mehr Interaktion (z.B. ISEK)
- Skateranlage
- Stadtarchiv
- Stadtentwicklung
- Stadtinformation
- Stadtmarketing (für welches Ziel?)
- Stadtumbau
- Stadtwerke?
- Terminkalender
- Tourismus
- Umfragen
- Umgehungsstraße Mainroth
- Vereinszeitschrift
- Verkehr
- Verkehrskonzept
- Verkehrsregelungen
- Zone 30 Weidnitz ab B289
- Rangengasse Tempo 30 (Wunsch der Bewohner von Regens Wagner)
- Verwaltungsgemeinschaft
- Vorschlagswesen
- Winterdienst
- Zweitwohnungsteuer ?
nach Prioritäten
Bildung
Wirtschaft
Inklusion/Gemeinschaft
Haushalt/Finanzen
Infrastruktur
- Public Management<ref>ggf. auf Landkreisebene anzusiedeln?</ref>
- Schulden<ref>Ziel: Pro-Kopf-Verschuldung auf Landesdurchschnitt Bayern verringern (1.194,72 Euro / Burgkunstadt zum 31.12.2013: 1.634,57 € / 31.12.2012: 1.604,66 €)</ref>
- Lehrschwimmbecken
...
nach Fristen und Dringlichkeit
- 30.11.2013: Einreichung der Haushaltssatzung 2014 beim Landratsamt Lichtenfels (???)<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach GO Art. 65 Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref> <ref>GO Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2: Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen sind sogleich nach der Genehmigung amtlich bekanntzumachen. Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile sind frühestens einen Monat nach der Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde amtlich bekanntzumachen, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet.</ref><ref>Warum wurde der Haushalt noch nicht verabschiedet? Wurde der Hauhalt beanstandet? (GO Art. 65 Abs. 3 Satz 2???</ref>
- 06.05.2014: Geschäftsordnung
- 01.09.2014: Anti-Korruptionsbeauftragter<ref>wg. Neuregelung § 108b StGB ab 1.9.2014</ref>
- 30.11.2014: Einreichung der Haushaltssatzung 2015 beim Landratsamt Lichtenfels<ref>Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen nach GO Art. 65 Abs. 2 spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.</ref>
- 31.12.2014: Enreichung des Prüfungsberohts des Rechnungsprüfungsausschusses
- 30.06.2015: Spätester Termin für eine Heraufsetzung der Hebesätze der Grund- und/oder Gewerbesteuer
- 22.12.2015 (?): Hochwasserschutzkonzept<ref>Frist 22.12.2015 nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie)) sowie WHG § 75</ref>
Nach Orten und Ortsteilen
Mainroth
...
Gärtenroth
Theisau
Nach Zeiträumen
Bis 31.12.2014
Bis 31.12.2015
Bis 31.12.2020
Bis 31.12.2026
Bis 31.12.2032
Handlungsstrategien
...
Akteure
Erledigte Projekte
Publikationen
Anwendungsentwicklung
Wikipedia
Links
Software
- Gantter
- https://www.openproject.org/ ?
- http://www.clockingit.com/ ?
- http://redmine.org ?
- http://www.projectfork.net/
Siehe auch
Fußnoten
<references />