Stadtratssitzung-2014-12-09

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Anwesend: 19 + BMin

Entschuldigt: TM

Bauausschuss

TAGESORDNUNG<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

zur: Sitzung des Bauausschusses

am: Dienstag, 09.Dezember 2014 um 19:00 Uhr

im: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentlich:

01 Bauantrag auf Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Flst.Nr. 1303/1 der Gemarkung Burgkunstadt (Franz-Roscher-Str. 1) (2014-0044)

einstimmig beschlossen

02 Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 987/2 der Gemarkung Burgkunstadt (Ebnether Str. 24

einstimmig beschlossen

03 Bauantrag auf Errichtung eines Lagerzeltes auf dem Grundstück Flst.Nr. 707 der Gemarkung Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8) (2014-0041)

einstimmig beschlossen

04 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/42 der Gemarkung Burgkunstadt (Danziger Weg 4) (2014-0039)

einstimmig beschlossen

05 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.11.2014

einstimmig beschlossen

Öffentliche Stadtratssitzung am 09.12.2014, 19:30 Uhr

00 Anträge zur Tagesordnung

Bürgerverein

"Der Bürgerverein stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 11 im öffentlichen Teil der Sitzung heute zu behandeln. (ggf. für jeden TOP einzeln abstimmen)

Begründung:

Die Voraussetzungen des Ausschlusses der Öffentlichkeit sind in der Bayerischen Gemeindeordnung relativ eng gefasst<ref>siehe GO Art. 52 Abs. 2</ref>. Grundsätzlich haben die Sitzungen des Stadtrats öffentlich stattzufinden. Die Öffentlichkeit darf nur ausgeschlossen werden, wenn

  • Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder
  • berechtigte Ansprüche einzelner

entgegenstehen. Ein Ermessensspielraum bei der Handhabung dieser Regelung besteht für die Kommunen nicht.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit liegen in keinem der genannten Tagesordnungspunkte vor. Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 wurden bereits in öffentlicher Sitzung behandelt. Weder Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit noch berechtigte Ansprüche Einzelner berechtigen nunmehr zu einer Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung. Bei Tagesordnungspunkt 11 handelt es sich um eine Vergabeangelegenheit. Das Bayerische Staatsministerium des Innern führt in einem Schreiben vom 31.10.1991 aus:

„Die Vorschriften der Gemeindeordnung und Landkreisordnung gehen den Regeln der VOB und der VOL, die ihrer Rechtsnatur nach keine Rechtsnormen sind, vor. [Anm: Dies gilt somit sinngemäß auch für die VOF] Der … Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderats- bzw. Kreistagssitzungen gilt daher auch für die Beratung und Beschlussfassung über Vergaben nach der VOL und nach der VOB [und sinngemäß damit auch nach der VOF]. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt im allgemeinen nur in Betracht, wenn im Einzelfall auch Fragen der persönlichen Verhältnisse eines Bieters, etwa seine Bonität. etc, erörtert warden."<ref>Quelle: Schreiben d. Bayer. Innenministeriums vom 31.10.93 - IB1-3001-1/4 (91 )</ref>

Eine Diskussion über die Bonität des Bieters oder sonstige persönliche Verhältnisse sind hier nicht Gegenstand des Tagesordnungspunkts und auch nicht zu erwarten. Die Vergabeangelegenheit ist damit eindeutig öffentlich zu behandeln.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert:

"Einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von Offenheit geprägt ist."<ref>BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 139/81</ref>

Dies gilt auch für den Stadtrat Burgkunstadt. Dadurch, dass eindeutig öffentliche Angelegenheiten zunächst auf die nicht-öffentliche Tagesordnung gesetzt werden, wird eine den Bürgern zustehende Beteiligung und Information im Vorfeld der Stadtratssitzung sowie eine öffentliche Diskussion über diese öffentlichen Themen vereitelt. Damit die Rechte der Bürger auf ausreichende Öffentlichkeit gewahrt sind, werden wir bei erneuten Gesetzesverstößen künftig beantragen, die genannten Punkte zu vertagen und die öffentliche Bekanntmachung vor der nächsten Stadtratssitzung nachzuholen. Je nach Entscheidung des Stadtrats kündige ich ggf. eine Überprüfung durch die Rechtsaufsicht<ref>Da der Stadtrat 3 von 4 bzw. 4 von 5 Anträgen auf Behandlung in öffentlicher Sitzung stattgegeben hat, hatte sich diese Ankündigung ("ggf.") erledigt</ref> an." (MD)

Freie Wähler

  • Antrag auf öffentliche Behandlung der TOP 09 und 12 (UM)

Abstimmungsergebnis

  • TOP 08 (+) (öffentliche Behandlung)
  • TOP 09 (+) (öffentliche Behandlung)
  • TOP 10 (+) (öffentliche Behandlung)
  • TOP 11 (-) (abgelehnt - weiter nichtöffentliche Behandlung)
  • TOP 12 (+) (öffentliche Behandlung)

01 Bekanntgaben

Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 20.11.14 zum Brauhaus Mainroth

Es werden derzeit keine Baumaßnahmen am Gebäude durchgeführt, Die Vereine, die das Brauhaus bisher genutzt hatten werden ausgelagert. Ersatzräume im Grundschulgebäude Mainroth werden angeboten. Der Gehweg wird zur Sicherung gesperrt. Die Stadtverwaltung soll eine Schadstoffuntersuchung im und am Gebäude in Auftrag geben. Im Frühjahr 2015 findet eine Infoveranstaltung für die Bürger von Mainroth statt.

02 Schwimmunterricht für die 1. und 2. Jahrgangsstufe der Grundschule<ref>siehe auch Lehrschwimmbecken, Schwimmbad</ref>

Sachverhalt

  • In Michelau gibt es ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden.
  • Dies kann an folgenden Tagen angemietet werden:
    • Montag 13:00 – 16:00 Uhr
    • Dienstag 13:00 – 14:30 Uhr
    • Donnerstag 13:00 – 14:30 Uhr
    • Freitag 13:00 – 16:00 Uhr
    • Samstag 08:00 – 13:00 Uhr
  • Miete für 45 Minuten: 60 €.
  • Schuljahr 2014/ 2015 für Grundschule nicht möglich, Schwimmunterricht anzubieten. Ab 2015/ 2016 möglich.
  • Schuljahr 2014/2015: Schwimmunterricht auf freiwilliger Basis?
    • Kursdauer ca. 8 Wochen.
    • Max. ¾ Stunde reiner Unterricht zumutbar.
    • Interesse bekundet in der
      • Klasse 1a 13 von 20 Kindern
      • Klasse 1b 12 von 18 Kindern
      • Klasse 2a 13 von 24 Kindern
      • Klasse 2b 14 von 26 Kindern
  • Kosten Hallenbad Michelau
    • 2 Gruppen je 45 Minuten 120,00 €
    • 2 x wöchentlich 240,00 €
    • Fahrtkosten
    • 4 Fahrten (Hin- und Rückfahrt 2 Gruppen) 200,00 €
    • 2 x wöchentlich 400,00 €
    • Zwischensumme 640,00 €
    • 8 Wochen: 5.120,00 €
    • Bei Bildung von 3 oder 4 Gruppen - Kosten max. 10.240 € pro Schuljahr.

Diskussion

  • WS: Erschreckend, dass 60% der Kinder nicht schwimmen können, Schwimmunterricht ist freiwillige Leistung, daher nicht kostenlos anbieten
  • GK: (+) dafür
  • HPM: man muss unterscheiden zwischen Kosten des Schwimmens im Schulunterricht und Schwimmen als außerschulisches Angebot. Letzteres ist freiwllige Leistung. Nicht von der Stadt zu bezahlen.
  • KW: als Schwimmunterricht ja, Tendenz pro Lehrschwimmbecken
  • MDo: dafür, spricht gegen Lehrschwimmbecken
  • CF: pro Lehrschwimmbecken
  • UK: Kosten der Fachangestellten Bäderbetriebe fehlen
  • HPM: eher Tendenz contra Lehrschwimmbecken
  • MHe: Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts fallen die Fachangestelltenkosten weg
  • MHo: positiv
  • MD: Bedankt sich bei Fr. E. für die Recherche, wichtige Information, da sich dadurch der Charakter des Lehrschwimmbeckens von Pflichtaufgabe (bisherige Annahme des Fehlens umliegender Kapazitäten) in freiwillige Aufgabe (umliegende Kapazitäten ausreichend für Schwimmunterricht) ändert

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von dem vorgestellten Konzept zur Durchführung des Schwimmunterrichts für die 1. und 2. Jahrgangsstufe der Grundschule Burgkunstadt Kenntnis.

03 Ausbau der GVS Burgkunstadt - Hainweiher

Sachverhalt

  • Stadtrat hat Planungsbüro Kellner am 30.07.2013 mit den Leistungsphasen 1 – 5 für Vollausbau der GVS Burgkunstadt – Hainweiher beauftragt.
  • Planungsarbeiten nahezu komplett
  • Haupt- und Finanzausschuss / Sitzung am 04.09.2014: man sollte Vorhaben schnellstmöglich realisieren
  • Regierung von Oberfranken - Schreiben vom 19.08.2014: Vorhaben für BayGVFG-Förderprogramm 2015 vorgemerkt (Festbetragsfinanzierung). Es werden die zuwendungsfähigen Gesamtkosten entsprechend dem Ausschreibungsergebnis zugrunde gelegt. Aussage über konkreten Fördersatz derzeit nicht von der Regierung erhältlich.
  • Mit mindestens 60 % Förderung zu rechnen.
  • Gesamtbaukosten: ca. 690.000 Euro, davon 615.000 Euro förderfähig.
  • Verwaltung: Projekt schnellstmöglich ausschreiben, damit man in 2015 bauen kann.

Beschluss

  • Der Stadtrat beschließt, dass man vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit das Bauvorhaben - Ausbau der GVS Burgkunstadt/Hainweiher zur Ausschreibung bringt.

einstimmig beschlossen

04 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Errichtung einer Skateranlage

Projekt Projekt::Jan-Park Skaterbahn
Stichwort Stichwort::ISEK Burgkunstadt
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2014-12-09
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit beauftragt, für die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Planung der Skater-/Bikeranlage, mit einer Gesamtsumme von brutto 231.000,00 Euro, die Ausschreibung durchzuführen.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::231000
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::Nein


Sachverhalt

  • überarbeitete Planung für die Skater-/Bikeranlage im September 2014 bei der Regierung von Oberfranken zur Prüfung bzw. Genehmigung eingereicht.
  • Gesamtbruttosumme: 231.000,00 Euro
  • schriftliche Zustimmung der Regierung zur geänderten Planung ist auf dem Weg

Auf Nachfrage teilte HE mit, dass die Stadt ca. 105.000 € von der Gesamtsumme zahlen muss.

Diskussion

MD: Dem Beschluss soll hinzuzufügen werden: "Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"

  • Der Stadtrat beschließt:, dass die Verwaltung für die von der Regierung von Oberfranken genehmigten Skater- Bikeranlage mit einer Gesamtsumme von 231.000 € die Ausschreibung durchführt - allerdings erst, wenn der Nutzungsvertrag für das Grundstück abgeschlossen und notariell beurkundet ist, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit.

08 Festlegung des Verfahrens zur Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

Sachverhalt

  • s.a. Stadtratssitzung-2014-11-04
  • Da damit zu rechnen ist, dass Widerspruch eingelegt und der Rechtsweg beschritten wird, empfiehlt die Verwaltung bereits jetzt vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen.
  • bisher: einheitliche Abwassergebühr
  • gesplittete Abwassergebühr = Aufteilung der Kosten in Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungskosten (2 Gebühren)
  • Ermittlung der an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen versiegelten Flächen erforderlich: in Bayern 4 Maßstabsvarianten
  • Wahrscheinlichkeitsmaßstab
    • 1. Fläche x Gebietsabflussbeiwert
    • 2. Fläche x Grundstücksabflussbeiwert
  • Wirklichkeitsmaßstab

Unabhängig vom Maßstab muss ein Flächenkataster erstellt werden.

Präsentation IB Miller

  • Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller stellt Möglichkeiten zur Gebührenermittlung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr vor.
  • Überprüfung auf hydraulischen Sanierungsbedarf ist allgemein erforderlich und hängt nicht mit der gesplitteten Abwassergebühr zusammen. Wurde bereits in Sitzung 11/2013 dem Stadtrat empfohlen.

Anträge

  • MD: Beantragt, den Beschluss auf die Januar - Sitzung zu vertagen, damit die Kosten und Varianten öffentlich diskutiert werden können.
  • Beschluss zur Vertagung wurde mit 17 Gegenstimmen abgelehnt
  • AH: Wenn ich nicht einmal die ungefähren Kosten kenne, kann ich das so nicht beschließen.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1.: Der Stadtrat beschließt, dass IB Miller mit folgenden, zur Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr erforderlichen Leistungen zu beauftragen:

  • Erstellung eines digitalen Flächenkatasters
  • Ermittlung der angeschlossenen versiegelten Flächen nach dem Grundstückabflussbeiwert

Beschluss zur Beauftragung des IB Miller zur Erstellung eines digitalen Flächenkatasters wurde einstimmig abgelehnt

Beschlussvorschlag 2. Der Stadtrat beschließt, das IB Miller mit der Überprüfung der Kanalisation in Burgkunstadt und Weidnitz (überwiegend Mischsystem) auf hydraulischen Sanierungsbedarf zu beauftragen.

  • Beschluss zur Beauftragung des IB Miller zur Erstellung eines digitalen Abwasserkatasters wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt

09 Barrierefreie Erschließung des Grundschulgebäudes Burgkunstadt; Alternative Planung des Personenaufzuges an der östlichen Giebelseite des Gebäudes

Diskussion

  • UM: hat sich das vor Ort angesehen. Im Übergang von GS zu MS gibt es fünf Stufen. Diese kann man weder mit einem Gefälle (5% Steigung für Barrierefreiheit erforderlich) überbrücken noch mit einem Treppenlift, da dann der Raum für die restlichen Nutzer zu eng würde. Wenn man die MS barrierefrei gestalten will muss man einen weiteren Aufzug bauen.

Beschluss

  • Der Stadtrat beschließt, den Aufzug nicht zu verlegen

Mit 17 (BV) / 3 Stimmen beschlossen

10 Errichtung eines Hortes im UG einschließlich teilweiser Sanierung des Grundschulgebäudes; Weitere Vorgehensweise

Sachverhalt

  • Stadtratssitzung-2014-11-04 Vorstellung der Planung für Hort im UG der Grundschule Burgkunstadt, tlw. Sanierung des Gebäudes, barrierefreie Erschließung, vorbeugender Brandschutz.
  • Einigkeit bis dato über vorbeugenden Brandschutz und der damit verbundenen Sofortmaßnahmen
  • Soll Hort im Keller sein, dann zusammen mit dem baulichen Brandschutz umsetzen
  • Kosten:
    • 1.651.015 €(bei Gesamtauftrag) bzw.
    • 1.707.878 €(bei Einzelbeauftragungen)
      • Errichtung Hort 714.270 €
      • Gebäudesanierung 483.347 €
      • Brandschutz 331.186 €
      • Barrierefreiheit 179.075 €
  • alternative Unterbringung des Hortes in Mittelschule?
  • nur nach Einstellung des Schulbetriebes möglich, da im OG Fachräume für IT, Handarbeiten und Hauswirtschaft
  • Für die Betreuung von 50 Schulkindern besteht folgender Raumbedarf:
    • 2 Gruppenräume
    • Nebenraum
    • 1 Speiseraum
    • 1 Küche (Austeilküche)
    • WC Mädchen
    • WC Knaben
    • Personalraum
    • Personal WC
    • 2 Hausaufgabenzimmer
    • 1 Mehrzweckraum (Bewegungsraum)
    • Nebenraum
  • keine weiteren geeigneten Objekte

Diskussion

  • MD: Ein Problem ist, dass der Entscheidungsprozess von Beginn an mangelhaft verlaufen ist. Dadurch, dass man sich ohne öffentliche Diskussion von vorneherein auf nur eine Variante - nämlich Hort im Keller - festgelegt hat, fand keine ausreichende Bewertung von Alternativen im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) statt. Diese wurde aber bezahlt. Man muss den Prozess auf Null setzen und bei der Bewertung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beginnen. Dazu zählt auch ein Neubau, der nach den letzten Berechnungen auch nicht teuerer wäre als die Sanierung des Kellers.
  • WS: lieber sanieren statt neu bauen, ein saniertes Untergeschoss in einem Gebäude dieser Bauart ist besser als ein Neubau
  • GK: auf keinen Fall in den Keller

Beschluss

  • Antrag zur Beauftragung des Architektenbüro Klerner den Hort in der Grundschule weiter zu planen wurde mit 9/11 Stimmen abgelehnt (Vorschlag lautete: Der Stadtrat beschliesst, die in der Sitzung am 04.11.2014 vorgestellte Planung über die Errichtung eines Hortes im UG mit teilweiser Sanierung des Grundschulgebäudes zu realisieren und beauftragt das Architekturbüro Klerner sowie die Ingenieurbüros Henkel und Fleischmann mit den Leistungsphasen 4 – 9.)
  • Der Stadtrat beschliesst, die alternative Unterbringung des Hortes im Altbau der Mittelschule prüfen zu lassen und beauftragt die Verwaltung entsprechende Honorarangebote einzuholen.

Mit 11/9 Stimmen beschlossen (Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschliesst, die alternative Unterbringung des Hortes im Altbau der Mittelschule prüfen zu lassen und beauftragt die Verwaltung entsprechende Honorarangebote einzuholen.)

12 Verkauf des ehem. Schulhauses in Ebneth (Anwesen Hauptstraße 25)

Diskussion

  • MDo: für Ausschreibung
  • MD: es gibt hier zwei berechtigte Interessen: die des Kaufinteressenten und die der Vereine. Sinnvoll wäre es zunächst mit allen Beteiligten zu reden, um eine Konsenslösung zu finden. Wir leben auch nicht im "demografischen Schlaraffenland" und sollten um jede Familie dankbar sein, die ein Interesse daran zeigt, in einen unserer Ortsteile zu ziehen. Befürwortung der von MDo vorgeschlagene Variante der Ausschreibung. Man kann dabei auch daran denken, den Ortsteilen mehr Verantwortung und Autonomie zurückzugeben. Man könnte auch daran denken, dass bestimmte Gebäude in das Eigentum eines Ortsteilsvereins übergehen<ref>ggf. auch als Kompensation</ref>.

Beschluss

...

  • Antrag abgelehnt

05 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

  • Architektenbüro Klerner und Ingenieurbürog Reichenbach und Henkel wurden beauftragt, die baulichen Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule Burgkunstadt umzusetzen.
  • Vollständige Verlesung der Genehmigung des Haushalts 2014 gemäß Bescheid vom Landratsamt Lichtenfels.

06 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 04.11.2014

einstimmig beschlossen

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung

Publikationen

BLOG-Beiträge

Tagespresse

Leserbiefe

siehe auch

Fußnoten

<references />