Schulverband

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Organe

Organe des Schulverbands sind die Schulverbandsversammlung und der Schulverbandsvorsitzende. (BaySchFG Art. 9 Abs. 2)

Normen

Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)

  • BaySchFG Art. 9 Schulverbände für Grundschulen, Mittelschulen, Förderzentren und Schulen für Kranke

Siehe auch