Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer

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Der Staat stellt den Gemeinden und Landkreisen acht Einundzwanzigstel des Aufkommens an Grunderwerbsteuer zur Verfügung (Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer). Der Kommunalanteil fließt nach Maßgabe des örtlichen Aufkommens den kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädten in voller Höhe, im Übrigen den kreisangehörigen Gemeinden in Höhe von drei Siebteln und den Landkreisen in Höhe von vier Siebteln zu. Für Grundstücke in gemeindefreien Gebieten fließt der Kommunalanteil den Landkreisen in voller Höhe zu. (FAG Art. 8)

Stadt Burgkunstadt

Haushalt

Haushaltsstelle

Der Grunderwerbsteueranteil wird in der Stadt Burgkunstadt unter der Haushaltsstelle 0.9000.0616 "Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer" verbucht.

Haushaltsansatz

Der Haushaltsansatz beträgt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils EUR 25.000<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 212</ref>.

Finanzplanung

Die Finanzplanungswerte betragen für die Jahre 2017-2019 jeweils EUR 25.000<ref>Quelle:Haushaltsplan 2016, Seite 212</ref>.

Einnahmen

Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil betrugen in der Stadt Burgkunstadt im Jahr

Normen

Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG)

Publikationen

Wikipedia

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 8489 (Teil 4 Ziffer 2.12.10)

Fußnoten

<references/>