Gesplittete Abwassergebühr

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Hintergrund<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>

(c) Bürgerverein Burgkunstadt e.V. - alle Rechte vorbehalten

"Die Kosten für die Beseitigung und Aufbereitung von Regen- und Schmutzwasser, das in die Kanalisation geleitet wird, wurden in Deutschland zunächst lediglich über eine einzige Abwassergebühr abgerechnet. Nach mehreren Gerichtsurteilen müssen in bestimmten Fällen zwei verschiedene Gebühren berechnet und erhoben werden: die Gebühr für Niederschlagswasser und die Gebühr für Schmutzwasser. Beide sind Teil der Wasser- und Abwasserkosten in Deutschland. Im Gegensatz dazu wurde beim einheitlichen Frischwassermaßstab die Abführung des Oberflächen- und Niederschlagswassers meist durch einen pauschalen Aufschlag auf die Abwassergebühr erhoben. Dessen Höhe wiederum richtete sich dabei nach dem jeweiligen Verbrauch von Frischwasser."<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>

Erfordernis der Einführung<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>

"Die Erhebung einer einheitlichen Gebühr für Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) nach dem modifizierten Frischwassermaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes unbedenklich, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nur geringfügig sind. Geringfügigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung nicht mehr als 12% beträgt<ref>BVerwG, Beschluss vom 25.03.1985 - 8 B 11.84</ref>. Im Zweifelsfall trägt die Kommune die Beweislast, dass von der Erhebung einer gesplitteten Abwassergebühr abgesehen werden kann<ref>BayVGH, Beschluss vom 31.03.2003 - 23 B 02.1937</ref>."<ref>siehe Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. August 2014, 22:58 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesplittete_Abwassergeb%C3%BChr&oldid=132875546 (Abgerufen: 6. November 2014, 18:25 UTC)</ref>

Stadt Burgkunstadt

Soll und Ist

In Burgkunstadt liegt der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung an den gebührenfähigen Kosten der gesamten Entwässerungseinrichtung seit etwa dem Jahr 2003 über 12%, aktuell bei ca. 22% (Stand Oktober 2014).

Der Stadtrat Burgkunstadt hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 die Einführung der gesplitteten Abwasergebühr beschlossen.

Stadtrat

Kommunalpolitische Auseinandersetzungen

Obermain Tagblatt vom 17.09.2015

Aussagen der SPD-Mandatsträger Schmiedel und Koch zur gesplitteten Abwassergebühr im

"„Die neuen gesplitteten Abwassergebühren werden zu einer Mehrbelastung der Bürger führen“, warnte der stellvertretende Ortsvereinsvorsitzende Dieter Schmiedel. Der deutliche höhere Verwaltungsaufwand und die anfallenden Kosten für die Ingenieurbüros müssten auf die Gebühren umgelegt werden. Stadträtin Ulrike Koch ergänzte, es sei bedauerlich, dass auf Grund der Einsprüche einiger weniger Bürger diese Neuregelung erforderlich wurde. Es müsse dokumentiert werden, welche Zusatzkosten dadurch entstehen und wie sich dies auf die Gebühren auswirkt.""

Stellungnahme des Bürgervereins

Durch die gesplittete Abwassergebühr werden vor allem sozial schwache Familien entlastet, die sich regelmäßig eine geringere Wohnfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße teilen. Die sozial Schwachen wurden bei der jetzigen Form der Gebührenberechnung jedoch seit Jahren benachteiligt, Unternehmen mit großen versiegelten Flächen, etwa Parklätzen, wurden dagegen unangemessen bevorzugt. Diese Personen mit großen versiegelten Flächen und im Verhältnis dazu wenig Wasserverbrauch trifft nun in der Tat die zu erwartende Mehrbelastung bei der gesplitteten Abwassergebühr. Die "Durchschnittsfamilie" mit Einfamilienhaus dürfte eine geringe Entlastung erwarten. Die gesplittete Abwassergebühr ist also gerecht und solidarisch. Und sie ist rechtlich zwingend. Seit mehr als 10 Jahren fordert das höchste bayerische Verwaltungsgericht die gesplittete Abwassergebühr, wenn der Anteil der Niederschlagsmenge am Gesamtabwasser mindestens 12% beträgt. In Burgkunstadt ist der Anteil ca. 22%. Die sozial Schwachen wurden bei uns also seit Jahren in rechtswidriger Weise benachteiligt.

Wikipedia:

"Die gesplittete Abwassergebühr trägt dazu bei, dass der jeweilige Verursacher die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung bezahlt. Sie bringt mehr Gebührengerechtigkeit. Familien oder zum Beispiel Bewohner geschlossener Bebauungen (Mehrfamilienhäuser) werden tendenziell finanziell entlastet, ebenso einige landwirtschaftliche Betriebe, da sie pro Nutzer relativ wenig versiegelte Flächen haben. Bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr kann es dann nicht mehr vorkommen, dass größere Familien für die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung pro Quadratmeter befestigte Flächen um ein Zigfaches gegenüber einem Einkaufsmarkt mehr belastet werden. Diese enorme Mehrbelastung tritt teilweise auch dann auf, wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitgung unter 12 % liegt.

Betriebe und Einrichtungen mit großen versiegelten Flächen und geringem Frischwasserverbrauch (Einkaufsmärkte, Schulen) werden stärker belastet als vor Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.

Die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Bereich der öffentlichen Straßen muss der jeweilige Baulastträger (Kommune, Landkreis, Land oder Bund) tragen. In Hessen sind diese Kosten jedoch komplett von den Kommunen zu tragen aufgrund der Bestimmungen im Hessischen Straßengesetz.

Bezüglich der Gebührengerechtigkeit kritisiert der Verein „Haus und Grund“ die Kosten für die vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof geforderte Umstellung auf eine gesplittete Abwassergebühr. Luftbildaufnahmen zur Erfassung der tatsächlich versiegelten Flächen und der Verwaltungsaufwand seien Kostenfaktoren, die nicht unberücksichtigt in der Gesamtbetrachtung bleiben könnten und den Steuerzahler belasteten. Das Gericht hingegen sah keinen unverhältnismäßigen Kostenaufwand."

Quelle: Seite „Gesplittete Abwassergebühr“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Juli 2015, 12:15 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php… (Abgerufen: 17. September 2015, 15:31 UTC)

BLOG-Beitrag von Berhnd Weickert

Beispiele

Andere Bundesländer

Baden-Württemberg

"In Baden-Württemberg erheben derzeit 97 Prozent der Gemeinden eine gesplittete Abwassergebühr. Damit hat sich die Tarifstruktur im Abwasserbereich nach Darstellung des Statistischen Landedsamts Baden-Württemberg innerhalb weniger Jahre grundlegend geändert. Auf Grundlage der aktuellen Rechtslage stellten 1.066 der 1.101 Gemeinden in dem Bundesland (96,8 Prozent) bis 2015 auf die gesplittete Abwassergebühr um, das heißt auf eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit getrennten Gebührenmaßstäben."<ref>Quelle: http://www.euwid-wasser.de/news/wirtschaft/einzelansicht/archive/2015/september/Artikel/baden-wuerttemberg-97-prozent-der-gemeinden-erheben-gesplittete-abwassergebuehr.html - abgerufen am 07.03.2016 um 01:21 Uhr</ref>

Normen

Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Oberverwaltungsgerichte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)

Weitere Oberverwaltungsgerichte

Verwaltungsgerichte (VG)

Publikationen

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Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />