Abwasser

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Abwasser ist nach WHG § 54 Abs. 1 Satz 1

1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie

2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Unternehmen in Burgkunstadt

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Institutionen

Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Datenschnittstellen

Publikationen

Siehe auch