Stadtratssitzung-2015-12-08

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Einladung zur Sitzung am Dienstag, 08.12.2015

Gremium:

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 08. Dezember 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung:

01 Bauantrag auf Anbringung von 2 Werbeanlagen an der Hauswand am Anwesen Steingraben 1 auf dem Grundstück Flst.Nr. 9 der Gemarkung Theisau (2015-0056)

02 Bauantrag auf Errichtung eines Holzlagerplatzes und Erweiterung der Unterstellhalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 1243 der Gemarkung Burgkunstadt (An der Straße Tuschera) (2015-0054)

03 Bauantrag auf Umbau und Sanierung des best. Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 893/48 der Gemarkung Burgkunstadt (Danziger Weg 5) (2015-0052)

04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.11.2015

Einladung zur Sitzung am Dienstag, 08.12.2015

Gremium:

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 08. Dezember 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: KaWe, GüKn, UlKo

Öffentliche Tagesordnung:

01 Bekanntgaben

ChFr: Wir bitten die Frationen um Mitteilung per Mail ob Interesse an der Bürgerstiftung besteht.

02 Satzung über das Abhalten des Altstadtfestes

Sachverhalt

Der Verein „Interessengemeinschaft Altstadtfest Burgkunstadt“ hat sich aufgelöst. da niemand bereit war, den Vereinsvorsitz und weitere Ämter zu übernehmen. Deshalb obliegt nun die Organisation der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Festausschuss. Deshalb ist die Satzung über das Abhalten des Altstadtfestes in der Stadt Burgkunstadt zu aktualisieren.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über das Abhalten des Altstadtfestes in der Stadt Burgkunstadt gem. dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf.

  • Einstimmig beschlossen

03 Schulkindbetreuung OGTS und Hort - Sicherstellung des hohen Betreuungsstandard

Sachverhalt

Seit Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden im Altbau der ehemaligen Mittelschule Burgkunstadt Schulkinder nach Unterrichtsende im Parallelbetrieb von Offener Ganztagsschule (GOTS) und Hort betreut. 29 Eltern haben sich für die kombinierte Betreuung durch OGTS und Hort entschieden. 17 Kinder fallen unter die klassische Hortbetreuung. Um einen qualitativ hohen Betreuungsstandard sicherstellen zu können, wäre die Einstellung einer Ergänzungskraft notwendig. Die Personalkosten würden sich auf ca. 22.000 EUR belaufen.

HeEb: Zur Zeit 2 Fachkräfte und eine Ergänzungskraft

AlHa: Ich habe mir den Hortbetrieb angeschaut. Eine Kraft zusätzlich befürworten wir. Dann wollen wir das deckeln.

MaDi: Der Bürgerverein spricht sich ausdrücklich für die Verbesserung der Personalsituation aus, zur Sicherung der Betreuungsqualität.

HEb: Es wird jedes Jahr neu der Bedarf festgestellt mit entsprechender Personalstärke

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst, die OGTS bis 16 Uhr, analog der ehemaligen OGS Mittelschule, finanziell zu unterstützen und eine zusätzliche Ergänzungskraft zu finanzieren. Dadurch soll ein qualitativ hochwertige Betreuungsstandard gewährleistet werden.

  • Einstimmig beschlossen

04 Neubau eines Lehrschwimmbeckens; Standortfrage und VOF-Verfahren

Sachverhalt:

Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit der Gemeinde Altenkunstadt Rücksprache mit dem Landratsamt hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit zu halten. Nach positiver in Aussichtstellung sollten unter Kostenbeteiligung der Gemeinde Altenkunstadt die Schritte zum VOF-Verfahren durchgeführt werden. Die Gemeinde Altenkunstadt sollte in Abstimmung mit der Stadt Burgkunstadt sechs VOF-Berater zur Angebotsabgabe auffordern: Vor Einleitung des VOF-Verfahrens soll die Standortfrage geklärt werden. Bisher stehen 2 Standorte zur Diskussion:

1. Zwischen der Liegefläche Freibad und der Dreifachturnhalle

Hier handelt es sich um eine Hanglage, die ein entsprechendes Bodengrundgutachten erforderlich macht, das im Vorfeld des VOF-Verfahrens beauftragt werden sollte

2. Auf dem Freibadgelände unter Rückbau des Freibades als Kombibad

Diese Lösung beinhaltet mehrere Einschränkungen

  • das angedachte Kombibad beansprucht Parkplatzfläche, die bereits jetzt nicht ausreicht
  • da unter dem Freibadgelände einschließlich Parkplatz der Gartenbach verläuft, birgt die Gründung gewisse Risiken (Sportbecken zeigt bereits Veränderungen)
  • für das Freibad wurden bereits rund 3,5 Millionen EUR ausgegeben

Eine Feuerbeschau wurde in der Stadthalle durchgeführt. Bei dieser Feuerbeschau wurden erhebliche Mängel festgestellt: Es handelt sich hier lediglich um eine Feuerbeschau, die weit unter den Anforderungen eines Brandschutzkonzeptes liegt. Ein Brandschutzkonzept hat wesentlich höhere Anforderungen. Des weiteren fand eine Begehung der Stadthalle durch den Fachberater Sport des Staatlichen Schulamtes Lichtenfels statt.

In Anbetracht dieser nicht unerheblichen Mängel der Stadthalle sollte über folgende Alternative nachgedacht werden

  • Abriss des Neubaus der ehemaligen Mittelschule
  • Errichtung einer neuen, bedarfsgerechten Mehrzweckhalle mit integriertem Lehrschwimmbecken
  • Abriss der Stadthalle und Errichtung von Parkplätzen

Diskussion:

HeEb: Das Sportgutachten liegt nun vor. Kurz zusammen gefasst: Die Stadthalle ist veraltet, stark abgenutzt und entspricht nicht mehr den Anforderungen. Es ist zu überlegen, ob ein Brandschutzgutachten erstellt werden soll. Wir haben Bestandsschutz. Solange wir baulich nichts tun, brauchen wir nicht hinfassen.

MaDi: Der Bürgerverein bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung für die frühzeitige Information. Das Ziel muss sein, den Planungsprozess im Vorfeld ausreifen zu lassen.

JoRu: Wir sollten die Vereine mit ins Boot nehmen

HeEb: Vorschlag: Im kleinen Kreis planen; Mit Verwaltung, Stadtrat und Schulen ein Konzept ausarbeiten und dann die Vereine mit einbeziehen.

SvDie: Laut Geschäftsordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dafür zuständig

ThMü: Wir sollten den in der gestrigen Stadtratssitzung geplanten Ideenwettbewerb durchführen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von dem Alternativvorschlag der Verwaltung zum Thema Standort Lehrschwimmbecken Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

  • Einstimmig beschlossen

05 Vorbereitende Untersuchungen (VU) für das Gebiet Bahnhofstraße

Sachverhalt:

Es soll ein neues Sanierungsgebiet mit entsprechender Sanierungssatzung für die Bahnhofstraße ausgewiesen werden. Vorher sind die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie Ziele und Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen festzustellen. Auch Nachteile die sich für die unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen voraussichtlich ergeben sollen berücksichtigt werden.

Diskussion:

ThMü: Wir sollten uns auf den Schulberg konzentrieren

SDie: Der Beschluss ist zwingende Voraussetzung für die Förderung der notwendigen Baumaßnahme am Burgberg.

MaDi: Wir sollten auf die Sanierung des Burgwegs verzichten. Es sind hierfür 400.000 € veranschlagt. Hier würden wir als Bürgerverein einsparen.

UlMü: Dort gibt es Sicherheitsrisiken. Der Berg rutscht in die Häuser

SvDie: Das ist der Aufstellungsbeschluss für das Sanierungsgebiet

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch. Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 9,18 ha und erstreckt sich auf den Bereich der Bahnhofstraße. Der beiliegende Lageplan vom 02.12.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.

  • Mit 1 Gegenstimme beschlossen (MaDi)

06 Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2016

Sachverhalt:

Wie jedes Jahr wurde der Regierung von Oberfranken die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2016 gemeldet. Die Meldung beinhaltet folgende Maßnahmen:

Dies sind geplante Maßnahmen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der gemeldeten Maßnahmen besteht nicht.

Diskussion:

ThMü: Warum ist der Baur-Parkplatz enthalten? Er ist doch schon fertig.

SvDie: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, die Finanzierung noch nicht begonnen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt der Regierung von Oberfranken die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2016 mit den im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen zu melden.

  • Einstimmig beschlossen

07 Breitband - Beschluss zum Einstieg ins Auswahlverfahren

Sachverhalt:

Die Stadt Burgkunstadt plant die Stadtteile Meuselsberg, Kaltenreuth, Burgkunstadt (Gewerbegebiete), Mainklein, Mainroth (Großer Graben), Eben, Lopphof, Flurholz, Kirchlein, Hainzendorf, Reuth, Gärtenroth und Wildenroth über das Förderprogramm auf zeitgemäße Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s zu verbessern.

Beschluss:

Das vorläufige Erschließungsgebiet zum Einstieg ins Auswahlverfahren (2. Förderverfahren nach der Breitband-Richtlinie vom 10.07.2014) für den Breitbandausbau in der Stadt Burgkunstadt wird entsprechend dem beiliegendem Lageplan festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

  • Einstimmig beschlossen

08 Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) der Stadt Burgkunstadt

Sachverhalt

Auf der Grundlage der Kalkulation von Frau Dagmar Suchowski beschloss der Stadtrat in Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) der Stadt Burgkunstadt. Die Kalkulation von Frau Suchowski beinhaltete folgende geplante Maßnahmen:

  1. . Auflassen TB III
  2. . Umstellung der Aufbereitung „Am Hügel“ auf ein geschlossenes System
  3. . Leitungsumbindung TB V zur Aufbereitung „Am Hügel“
  4. . Ertüchtigung des PW und HB Meuselsberg
  5. . Anbindung des OT Neuses an die HZ Burgkunstadt incl. der Auflassung des HB Neuses
  6. . Neue Leistung DN 150 Alter Postweg
  7. . Neue Leitung DN 150 Auweg
  8. . Neue Leitung DN 200 und DN 100 Heufuhr
  9. . Neue Leitung DN 150 Friedhofstraße
  10. . Umbindung Kriegsäcker – Von-Eichendorff-Straße an HZ Burgkunstadt
  11. . Neue Leitung Geheimrat-Püls-Straße
  12. . Neue Leitung Liegnitzer Straße sowie folgende bereits abgeschlossene Maßnahmen:
  13. . Reinigung, Kamerabefahrung und Pumpversuch TB V
  14. . Uranentfernungsanlage Kaltenreuth sowie folgende noch zu erwartende Maßnahmen:
  15. . Fernwirkanlage

Die Positionen 13 bis 15 wurden aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht in die Satzung aufgenommen Da die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit noch nicht abgeschlossen sind, kann die Beitragssatzung rechtswirksam um die betreffenden Positionen ergänzt werden.

Diskussion:

HeEb: Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung; an der Kalkulation ändert sich nichts. Es werden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

ThMü: Ist das rechtlich geprüft?

HeEb: Rechtlich definitiv kein Problem

Beschluss

Der Stadtrat beschliesst die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) der Stadt Burgkunstadt gemäß dem als Anlage beigefügten Muster.

  • Mit 1 Gegenstimme beschlossen (ThMü)

09 Energienutzungskonzept

Sachverhalt

In der Sitzung vom 12.05.2015 wurde beschlossen, das Energienutzungskonzept auf Ende des Jahres zu verschieben. Im Haushalt 2015 waren keine Mittel für das Projekt eingestellt und auch für 2016 ist kein Mittelansatz geplant.

Diskussion

ThMü: Ich möchte eine Zürückstellung bis wir wissen, was am Schulberg passiert.

AlHa: Ich hoffe, dass Die Energienutzung beim Ideenwettbewerb mit einfließt

MDi: Bitte im Beschluss ergänzen, dass wir das Energienutzungkonzept spätestens in einem Jahr wieder auf die Tagesordnung nehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Energienutzungskonzept spätestens in einem Jahr wieder aufzunehmen

  • Mit 1 Gegenstimme beschlossen (PMa)

10 Errichtung von Urnenanlagen auf den städtischen Friedhöfen Mainroth, Ebneth und Kirchlein

Sachverhalt

Im Jahr 2012 errichtete die Stadt Burgkunstadt auf dem Friedhof Burgkunstadt eine Urnenanlage mit 54 Urnenkammern. Bisher wurden 14 Urnenkammern belegt. Auf dem anonymen Urnenfeld wurden bisher 22 Urnen bestattet. In der Sitzung am 10.11.2015 kam seitens der CSU-Fraktion die Anregung, auch auf den anderen städtischen Friedhöfen Bestattungen in Urnenanlagen anzubieten. Es werden Beispiele vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt von den vorgestellten Alternativen zu den herkömmlichen Urnenanlagen Kenntnis.

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Stadtrat befasste sich mit Vertragsangelegenheiten.


12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.10.2015, 10.11.2015 und 25.11.2015

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 20.10.2015, 10.11.2015 und 25.11.2015.

  • Einstimmig beschlossen

13 Anfragen

MaHe: Bei erheblichen Mängeln in der Stadthalle sollten Überprüfungen auf andere städtische Gebäude ausgeweitet werden.

SvDie: Unser Sicherheitsingenieur macht regelmäßig Begehungen der städtischen Gebäude. Die Feuerbeschau wird angeordnet.

MaDi: Gibt es einen äußeren Sicherheitsbeauftragten für die Grundschule?

SvDie: Ja der Hausmeister, Herr F.

Publikationen

Lokalpresse

Fußnoten

<references/>