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− | Nach einer Besprechung bei der Regierung von Oberfranken wurden die Ingenieurleistungen für die Umsetzung der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) (Sanierung und Barrierefreiheit Burgweg und Barrierefreiheit Obere Stadt) ausgeschrieben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken. | + | Nach einer Besprechung bei der Regierung von Oberfranken wurden die Ingenieurleistungen für die Umsetzung der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) (Sanierung und Barrierefreiheit [[Burgweg]] und [[Barrierefreiheit]] [[Obere Stadt]]) ausgeschrieben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken. |
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Version vom 5. September 2016, 19:49 Uhr
Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 09. August 2016
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Antrag auf Erweiterung des best. Gebrauchtwagen-Stellplatzes in Weidnitz
Es ist beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 550 m2 den Boden abzutragen und diese Fläche mit Schotter aufzufüllen.
ThMü: Fläche liegt im Außenbereich, darf nur genehmigt werden, wenn öffentliche Belange nicht beinträchtigt werden! Das liegt seiner Meinung nach vor :
a. Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Gewerbefläche ( widerspricht Bebauungsplan )
b. Verdichtung der Fläche was schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann z.B. Hochwasserschutz wird gefährdet und
c. Belange des Bodenschutzes ( von Gebrauchtwagen kann Öl austreten und den Boden/Wasser verschmutzen.
MaHo : stimmt c. zu
PeMa : Landratsamt prüft alles, braucht uns nicht zu interessieren
• Beschlossen 10 Ja / 1 Nein (Th.Mü )
02 Bauvoranfrage Wohnhausneubau im Außenbereich ( Strasse Schaftrieb )
Verwaltung : nicht vertretbare Ausweitung von Bauflächen - Verstoß gegen Innenentwicklunsnovelle
Fraktionen FW,SPD, CSU : man muss es "jungen Familien" ermöglichen, nach BUku zu bauen.
• Zustimmung zu BVA 9 Ja / 2 Nein (ChFr, ThMü)
03 BA für zwei Fluchttreppen bei REW
• Einstimmig beschlossen
Stadtrat
Dienstag, 09. August 2016, 19:15 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses
Entschuldigt fehlen KaWe, UlKo
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
Antrag zur TO
WoSie: Verlegung TOP 10 in die nichtöffentliche Sitzung
MaDi: Verlegung nach TOP 03, damit EdBe mit stimmen kann - angenommen
02 Niederlegung des Stadtratsmandates durch Dr. Marcus Dinglreiter
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Dr. Marcus Dinglreiter hat sein Stadtratsmandat niedergelegt – wegen einer schweren Erkrankung der Ehefrau. Listennachfolgerin wäre Frau MSch, die jedoch das Stadtratsmandat nicht annehmen wird. Nächste Listennachfolgerin: Frau Edith Berg
Beschluss
1. Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Amtes durch Stadtratsmitglied Dr. Marcus Dinglreiter nach GLKrWG Art. 48 fest.
2. Der Stadtrat beschließt, dass Frau Edith Berg, Mainroth, Gärtenrother Str. 6, 96224 Burgkunstadt als Listennachfolgerin in den Stadtrat nachrückt.
• Einstimmig beschlossen
03 Vereidigung von Frau Edith Berg als Mitglied des Stadtrates
Sachverhalt
Bgmin ChFr nimmt EdBe folgendes Gelöbnis ab:
Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.
Anträge zur TO
WoSi: Verlegung TOP10 in die nichtöffentliche Sitzung – mit 2 Gegenstimmen beschlossen
WoSi: Verlegung TOP 15/16/18/20 in die nichtöffentliche Sitzung
SvDi: Das wäre rechtswidrig, gemäß GO sind Vergaben öffentlich zu machen,
• Verlegung abgelehnt 8 Ja / 11 Nein .
04 Ersatzbenennung für Dr. Dinglreiter in der Fraktion, den Ausschüssen und Arbeitskreisen
Sachverhalt
Die Ersatzbenennungen erfolgen durch die Fraktion des Bürgervereins:
Fraktionsvorsitzender: Thomas Müller
Stellv. Fraktionsvorsitzender: Alexander Hanna
Bauausschuss (1. Vertreter): Edith Berg
Rechnungsprüfungsausschuss: Edith Berg
Haupt- und Finanzausschuss (2. Vertreter): Edith Berg
Ausschuss für komm. Zusammenarbeit (1. Vertreter): Edith Berg
Arbeitskreis Verkehr (Vertreter): Edith Berg
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von den Ersatzbenennungen der Fraktion des Bürgervereins Kenntnis.
05 Bestellung eines Mitgliedes des Rechnungsprüfungsausschusses zum Vorsitzenden
Sachverhalt
Durch das Ausscheiden von MaDi ist der Vorsitzende im Rechnungsprüfungsausschusse neu zu besetzten. Mitglieder des RPA sind: ChMa, BeVo, KaWe, MaHe, UlKo, FrRa, EdBe
Diskussion
GKn: Vorschlag ChMa
ThMü: Schlägt EdBe vor, weil es Kontinuität im Vorsitz des RPA gewährleistet. Es entspricht guter demokratischer Tradition und politischer Fairness, dass der Vorsitz beim BV bleibt, wenn er einen geeigneten Kandidaten hat. Auf EdBe trifft das zu, gerichtl. bestellte Berufsbetreuerin / 2. Vorsitzende im BV. Da der RPA die Arbeit d. Bürgermeisterin kontrollieren soll, ist der Vorsitz bei der gleichen Partei kritisch zu sehen!
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, das Mitglied des RPA ChMa zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.
• Angenommen 15 Ja / 4 Nein (ThMü, AlHa, VrFl, EdBe)
06 Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich K.-E.-Fischer); Erneuter Satzungsbeschluss
Sachverhalt
Der Stadtrat hat die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 07.06.2016 beschlossen. Auf Wunsch des Landratsamts soll die Satzung ergänzt werden um den Satz „Die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Lichtenfels vom 18.07.2016 wird mit den dortigen Auflagen und Bedingungen Bestandteil dieser Satzung.“
Beschluss
Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch die Einbeziehungssatzung (mit Ergänzungen) für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer) in der Fassung vom 09.08.2016.
• Einstimmig beschlossen
07 Aktualisierung des Defizitvertrages für den Katholischen Kindergarten mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde
Sachverhalt
Frau MaWie, Leiterin des Heilpädagogischen Zentrums in Lichtenfels, hat rückwirkend zum 01.04.2016 die Geschäftsführung des Katholischen Kindergartens in Burgkunstadt übernommen – mit zu bewältigenden personellen und strukturellen Problemen. Für alle von ihr betreuten Kindertageseinrichtungen gibt es Defizitverträge, die bisher nur im moderaten Rahmen in Anspruch genommen wurden.
Diskussion
WoSi: Pauschalzuschuss 4000 € für Spielgeräte / Reparatur und Ersatzbeschaffung, anstatt Festschreibung in 2 Beträge
MaHe: 4000 € ja – aber kein Pauschalzuschuss, sondern nur nach Abrechnung mit der Stadt
AlHa: Wenn der kath. Kindergarten einen Defizitvertrag bekommt, steht dieser auch dem evang. Kingergarten zu. Defizitvertrag ja (wie auch von Frau Wiehle erklärt), da es eine gewissen Zeit dauert bis der Kindergarten wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt, Begrenzung auf 2 Jahre
ChFr: Begrenzung auf 2 Jahre scheint mir sinnvoll zu sein
WoSi: Hausmeisterpauschale auf 5000 € jährlich begrenzen (entspricht 450 € - Job)
ChFr: Die Änderungen werden aufgenommen und der geänderte Vertrag wird in der nächsten Sitzung vorgelegt.
08 Organisation und Durchführung von Schwimmunterricht für die Grundschüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4
Sachverhalt
Aufgrund mehrerer Anfragen wurden die Schulämter von der Regierung von Oberfranken aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sachaufwandsträgern alle Maßnahmen zu ergreifen, um Schwimmunterricht zu realisieren. Am 05.07.2016 fand mit dem Staatlichen Schulamt Lichtenfels, der Regierung von Oberfranken, den schulischen und kommunalen Vertretern von Altenkunstadt, Burgkunstadt und Weismain eine gemeinsame Besprechung statt. Alle Teilnehmer waren sich einig: wünschenswert wäre es für alle Kinder Schwimmunterricht anzubieten. Auch die Eltern müssen in die Pflicht genommen werden. 3 Wochenstunden Sportunterricht könnten zusammen gefasst werden. Aufgrund der Entfernungen zu den beiden Lehrschwimmbecken verbleiben nach Abzug der Fahrt- und Umkleidezeiten nur ca. 30 Minuten Wasserzeit.
Alternativ: Schwimmkurse auf freiwilliger Basis, wie es bereits in Altenkunstadt und Weismain praktiziert wird. Private Schwimmschule führt den Schwimmkurs für die 1. und 2. Jahrgangsstufe nachmittags im privaten Hallenbad in der Nähe durch. Teilnahme freiwillig. Die Kosten für Kurs und Transport trägt die Kommune. Für die Jahrgangsstufen 3 und 4 soll im Freibad in Burgkunstadt Schwimmunterricht erteilt werden.
Der Kurs würde pro Kind 85 EUR (statt 90 EUR) kosten. Bei rund 95 Kindern Gesamtkosten 8.075 EUR. Die Organisation des Hol- und Bringdienstes sollte, entsprechend dem Konzept von Weismain, den Eltern übertragen werden, um diese auch ein Stück weit in die Verantwortung zu nehmen. Dafür erhält der Elternbeirat einen Zuschuss von 500 EUR. Die Kosten für den Schwimmunterricht zum Erlernen des Schwimmens würden sich somit auf rund 8.575 EUR belaufen.
Diskussion
AlHa: Zustimmung, Testlauf für 1 Jahr, Ziel: Schwimmen muss eine verpflichtende schulische Veranstaltung werden. Da alles freiwillig ist, sehe ich Probleme wenn Eltern/Kinder abbrechen, Kosten müssen in den Haushalt 2017,
ThMü: Die Regierung kommt in ihrem Schreiben auf eine Schwimmzeit von 60 Min.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, im Schuljahr 2016/2017 für die 1. Und 2. Jahrgangsstufe Schwimmunterricht auf Grundlage eines freiwilligen privaten Schwimmkurses anzubieten. Die Kursgebühren werden von der Stadt übernommen. Der Hol- und Bringedienst soll den Eltern überlassen werden, um diese auch mit in die Verantwortung zu nehmen. Die Stadt gewährt dem Elternbeirat hierfür einen Zuschuss von 500 EUR. Die Verwaltung wird bei positiver Rückmeldung der Eltern mit der Abwicklung der erforderlichen organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen beauftragt.
• Einstimmig beschlossen
09 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt - Sondernutzungsrecht Regens Wagner Burgkunstadt
Sachverhalt
Regens Wagner wurde von je her für einen bestimmten Bereich im Friedhof Burgkunstadt ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage dafür. Durch eine Satzungsänderung soll die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt folgende Ergänzung vor:
Absatz 3 (3) Regens Wagner Burgkunstadt wird ein Sondernutzungsrecht für die Bestattung ehemaliger Mitarbeiterinnen und Heimbewohnern eingeräumt. Das Sondernutzungsrecht, das zur freien Wahl der Grabstätte berechtigt, umfasst den in Anhang IV zu § 25 (Lageplan) eingezeichneten Bereich des Friedhofes.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsmuster.
• Einstimmig beschlossen
10 Errichtung eines Kinderspielplatzes in Weidnitz
Verlegt in die nichtöffentliche Sitzung
11 Errichtung eines Kinderspielplatzes in Mainklein
Sachverhalt
Laut InKo erhöht sich die Zahl der Kinder unter 10 Jahren auf insgesamt 13, mit den bis zu 14-jährigen Kindern sind es 18. Die Familien mit den Kleinkindern sind an Frau Kohles herangetreten mit der Frage, ob es möglich wäre, in Mainklein einen Spielplatz zu errichten. In Frage kommendes Grundstück: südlich des bestehenden Bolzplatzes am westlichen Ortseingang Stadt Burgkunstadt wird im ‚Rahmen der Flurbereinigung Eigentümerin des Grundstückes.
Kosten: Für Doppelschaukel, Rutsche sowie zwei Federtierchen incl. Spielgeräte, Material und Stundeneinsatz für Maschinen und Personal ca. 12.200,-- Euro.
Diskussion
VrFl: Auf 2017 verschieben, Spielgeräte aufbewahren und in den HH 2017 einstellen
WoSi: Wenn wir dieses Jahr beauftragen, kann jederzeit begonnen werden
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass der Spielplatz gebaut wird
• Einstimmig beschlossen
Der Stadtrat beschließt, Geld aus dem Haushalt zu verwenden, das für das VOF-Verfahren Lehrschwimmbecken nicht benötigt wird.
• Einstimmig beschlossen
12 Informationsveranstaltung des vhw "Das Kommunalunternehmen in Bayern" Kostenübernahme der Teilnahme von Stadträten
Sachverhalt
In der Sitzung am 05.04.2016 referierten Bürgermeister und Kämmerer des Marktes Bechhofen zu den Erfahrungen und Problemen eines Kommunalunternehmens. Am 17.10.2016 findet in Nürnberg die Veranstaltung „Das Kommunalunternehmen in Bayern“ statt. Möglichkeit zur Klärung offener Fragen rund um das KU. Es wäre vorteilhaft, wenn Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen teilnehmen würden. Die Kosten betragen pro Teilnehmer 375 EUR
Diskussion
GüKn: Die CSU-Fraktion will das Kommunalunternehmen nicht, deshalb wollen wir jetzt kein Geld ausgeben und die Entscheidung zurückstellen, bis über das KU entschieden ist.
ThMü: KU steht in den Sternen, Landratsamt hat bei der Haushaltsgenehmigung die Auflage gegeben, keine zusätzlichen Kosten zu tätigen. Diese Ausgaben sind z.Zt. nicht notwendig.
WoSi: Das Seminar dient zur Meinungsbildung
UlMü: Seminar wäre die beste Art der Meinungsbildung
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, die Kosten für je einen Fraktionsvertreter für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Das Kommunalunternehmen in Bayern“ am 17.10.2016 in Nürnberg zu übernehmen.
• Abgelehnt 9 Ja / 10 Nein
13 Gesplittete Abwassergebühr - Adressat bei Eigentümergemeinschaft
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass bei Grundstücken mit mehreren Eigentümern, für die keine Hausverwaltung bzw. kein Zustellvertreter bestimmt ist, der entsprechende Bescheid einem Eigentümer, der von der Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt wurde, im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung zugestellt wird.
• Beschlossen 14 Ja / 5 Nein
14 Kostenermittlung für eine Erlebnisbrücke über den Main bei Theisau (Mainbrücke Theisau
Sachverhalt
MaHe hatte eine Erlebnisbrücke vorgestellt. Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Angebot in Bezug auf Theisau einzuholen. Gesamtpreis von geschätzt 278.281,50 Euro + Nebenkosten. Eine gebrauchte, herkömmliche Fußgänger- und Radfahrerbrücke wäre für insgesamt ca. 270.000,-- Euro zu erstellen
Diskussion
MaHe: Antrag auf Verschiebung, weil im Landratsamt geprüft wird, ob eine Förderung mit 60 % möglich wäre.
WoSi: Spaßbrücke, nicht tauglich für alle
AlHa: Vorschlag von Herrn Hennemann war eine kreative Lösung. Im Gegensatz zur ersten Schätzung haben sich die Kosten jetzt vervierfacht deshalb reguläre Brücke weiterverfolgen und in den Haushalt 2017 aufnehmen
ChFr: Wir sollten 270.000 € + 100.000 € in den Haushalt stellen, dann können wir eine richtige Brücke bauen.
ThMü: Auf jeden Fall Brücke in Theisau, wieso wurde sie so teuer
UlMü: Bei Vergrößerung der Brücke steigen die Kosten nicht linear sondern die Bauteile werden wesentlich teurer
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Errichtung einer Erlebnisbrücke/Schwebebrücke auf Grund der hohen Kosten nicht weiter zu verfolgen.
• Beschlossen 10 Ja / 9 Nein
15 Abbruch der Mainbrücken in Theisau und Mainklein
Mainbrücke Theisau- Mainbrücke Mainklein
Sachverhalt
Angebote für den Abbruch der Mainbrücken in Theisau und Mainklein zu erstellen. Günstigstes Angebot: Essmeyer, Bad Staffelstein:
- brutto 22.490,17 Euro für den Abbruch der Brücke in Theisau und
- brutto 22.688,42 Euro für den Abbruch der Brücke in Mainklein Zu den Abbruchkosten kommen noch Mutterboden- und Rasenansaatarbeiten hinzu
Diskussion
AlHa: Was kosten die Mutterbodenarbeiten?
Pü: Bei Vergabe ca 5000 €
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Abbrucharbeiten für die Mainbrücken in Theisau und Mainklein an die Firma Essmeyer, Bad Staffelstein, entsprechend dem Angebot vom 09.06.2016 (pauschal) von brutto 22.490,17 Euro (Mainbrücke Theisau) und brutto 22.688,42 Euro (Mainbrücke Mainklein) zu vergeben.
• Beschlossen 18 Ja / 1 Nein (BeVo)
16 Beschaffung eines Pritschenwagens mit Kipper für den Bauhof
Sachverhalt
Der Leiter des städtischen Bauhofes meldete für den Haushalt 2016 die Beschaffung eines Pritschenwagens mit Kipper an. Aus den 70iger Jahren stammende Agria ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr wirtschaftlich einsetzbar.
Diskussion
AlHa: Bei einem Gebrauchtfahrzeug, 3 Jahre alt könnte man ca. 10.000 € sparen
HeEb: Bei div. Ersatzbeschaffungen hat sich gezeigt, qualitativ hochwertige günstige Gebrauchtfahrzeuge gibt es sehr selten und weit entfernt. Wer kann Zustand beurteilen?
ThMü: Antrag auf Vertagung, Besichtigung des Bauhofs und Gesamtkonzept erstellen – führt zu sachgerechter Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschliesst, die Firma Scholz mit der Lieferung eines VW-Pritschenfahrzeuges mit Kipper des Typs T 6 zum Angebotspreis von 36.878,10 EUR zu beauftragen.
Beschluss
Besichtigung des Bauhofs und Vorstellung eines Gesamtkonzepts
• Beschlossen 11 Ja / 8 Nein
17 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus Altbau
Sachverhalt
Der Aufzug im Rathausaltbau (Baujahr 1979) ist stark reparaturbedürftig. Das Hydraulikrohr, das den Aufzug nach oben und unten manövriert, verliert enorm viel Öl; musste bereits wegen des hohen Ölverlustes bereits für kurze Zeit stillgelegt werden bis neues Öl geliefert und nachgeschüttet wurde. Der Ausfall würde der Barrierefreiheit im Rathaus enorm schaden. Herr Z. von Schmitt & Sohn warnte nachdrücklich davor den Aufzug in diesem Zustand zu belassen. Angebot für Reparatur: 19.880,00 € netto.
Diskussion
ThMü: Reparatur sollte sofort erfolgen im Rahmen einer Notmaßnahme
MiDo: Was kostet ein neuer Aufzug
SvDi: Ein neuer Schacht wäre notwendig, alle Decken müssten durchbrochen werden.
GüKn: In Kloster Langheim (historisches Gebäude) kostete der Aufzug 750.000 €
MaHe: Bitte an die Verwaltung: Eruieren was ein neuer Aufzug kostet
SvDi: Besucherintensive Bereiche sind im EG und Keller uns somit gut barrierefrei erreichbar
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung
- das Angebot der Firma Schmitt + Sohn über die Modernisierung des Aufzuges in Höhe von 19.880,00 € (netto) anzunehmen und entsprechend zu beauftragen.
- Alternativen für die Zukunft zu eruieren
Einstimmig beschlossen
18 Vergabe der Ingenieurleistungen für das Projekt Hochwasserschutz Burgkunstadt
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 beschlossen, dass das Büro GCA planen.steuern, Nürnberg mit der Durchführung des VOF-Verfahrens Hochwasserschutz Burgkunstadt beauftragt wird. Zwei Ingenieurbüros haben teilgenommen. Das Ingenieurbüro Miller, Kieslingstr. 78, 90491 Nürnberg hat im Verfahren die meisten Punkte erhalten und geht damit als Gewinner aus dem VOF-Verfahren hervor. Aufgrund der bewerteten Zuschlagskriterien wird die Vergabe an das Ingenieurbüro Miller aus Nürnberg empfohlen.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt das Ingenieurbüro Miller mit den Planungsleistungen für die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für die Kernstadt Burgkunstadt auf der Grundlage des Angebotes vom 25. Juli 2016.
• Beschlossen 18 Ja / 1 Nein (EdBe)
19 Vergabe der Planungsleistungen für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms
Sachverhalt
Nach einer Besprechung bei der Regierung von Oberfranken wurden die Ingenieurleistungen für die Umsetzung der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) (Sanierung und Barrierefreiheit Burgweg und Barrierefreiheit Obere Stadt) ausgeschrieben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt das Planungsbüro Freiraumpioniere/IGS, Weimar mit den Leistungsphasen 1 und 2 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms gemäß dem Angebot vom 31.07.2016 und Nachtrag vom 08.08.16.. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberfranken.
• Einstimmig beschlossen
20 Vergabe der Kanalsanierung im Inlinerverfahren Ortsstraße Kesselweg
Sachverhalt
Für das Bauvorhaben „Ausbau Kesselweg – Kanalsanierung im Inlinerverfahren-„ wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung wird folgende Vergabe empfohlen:
Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Sulzbacher Str. 47, 90552 Röthenbach 33.334,86 Euro brutto.
Diskussion
- ThMü: Warum wird das Inliner - Verfahren noch extra abgerechnet? Bei Besprechung Ausbau Kesselweg im HFA bestätigte SvDi auf Nachfrage, dass in den geplanten Gesamtkosten von ca. 360 T das InlinerVerfahren inclusiv wäre ( 2014). Bei Vergabe der Ingenieurleistungen (2016) war von Gesamtkosten von 437 T die Rede ( wg zusätzlicher Bodenverunreinigungen ) Bei der Auftragsvergabe am 5.4.16 wurde wiederum von 437 T Kosten gesprochen - Angebotspreis war erstaunlicherweise 360T ( keine Erwähnung,dass das InlinerV nicht enthalten ist !!)
SD,WSi,P.Ma : ist alles in Ordnung - machen wir immer so !
ThM : Finde ich nicht in Ordnung , wenn ja dann war zumindest die Sitzungsvorlage vom 5.4.16 falsch bzw. sehr missverständlich. Sollte RPA überpr.
SvDi: Inliner sind in den Gesamtkosten von 437.000 € enthalten. Teerhaltiger Untergrund wurde gefunden, musste auf Sondermülldeponie, deshalb wurde alles teuerer
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Sulzbacher Str. 47, 90552 Röthenbach zum Angebotspreis von 33.334,86 Euro brutto mit der Inlinersanierung des Mischwasserkanals in der Ortsstraße Kesselweg.
Beschlossen 18 Ja / 1 Nein (ThMü)
21 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat befasste sich mit Vertrags- und Personalangelegenheiten.
22 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.06.2016, 05.07.2016, 18.07.2016
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 28.06.2016, 05.07.2016 und 18.07.2016. Beschlossen 18 Ja / 1 Nein (EdBe)
23 Anfragen
ThMü:
- bei der Bürgerinformation zur " gesplitteten Abwassergebühr hat der Stadtrat beschlossen, statt einer Informationsbroschüre ein online- Angebot anzubieten. Dort sind allerdings überhaupt keine Infos veröffentlicht, sondern nur die bereits schriftlich vorliegenden Formulare. Das war aber nicht Sinn der Sache.
Zur Kenntnis genommen
- Stand Ideenwettbewerb Schulberg ?
SvDi: Es fehlen noch immer Informationen eines Beteiligten
- Wie lange dauert es, bis die heute beschlossenen Ingenieurleistungen zum Hochwasserkonzept in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können?
SvDi: Ca. 2 Jahre
Publikationen
Lokalpresse
- obermain.de vom 10.08.2016 - Dinglreiter scheidet aus: "Vereidigung von Nachfolgerin Edith Berg"
BLOGs
- Bernd Weickert, BLOG vom 11.08.2016 - Grundschule drückt sich vor Schwimmunterricht
- Bernd Weickert, BLOG vom 10.08.2016 - Zum Abschied ein paar Schelln
Fußnoten
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