Regiebetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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==Stadt Burgkunstadt== | ==Stadt Burgkunstadt== |
Version vom 12. April 2016, 09:13 Uhr
Regiebetriebe sind Einrichtungen innerhalb der allgemeinen Verwaltung (GO Art. 88 Abs. 6 Satz 1) Die Gemeinde kann diese ganz oder teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe führen, wenn die Abweichung von den allgemeinen kommunalwirtschaftlichen Vorschriften nach Art und Umfang der Einrichtung zweckmäßig ist. Hierbei können auch Regelungen getroffen werden, die von einzelnen für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften abweichen. (GO Art. 88 Abs. 6 Satz 2)
Stadt Burgkunstadt
- Wasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Photovoltaikanlagen
- Friedhof
- Freibad
- Schustermuseum
- Forstwirtschaft
Normen
- GO Art. 88 Abs. 6