Eigenbetrieb

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Begriff

Eigenbetriebe sind nach GO Art. 88 Abs. 1 gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.

Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998

Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom 29. Mai 1987

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 89

Siehe auch