Regiebetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V16Art88&st=null Art. 88 Abs. 6 GO]
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*{{GO 88}} Abs. 6
  
 
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Version vom 12. April 2016, 09:11 Uhr

Die Gemeinde kann Einrichtungen innerhalb der allgemeinen Verwaltung (Regiebetriebe) ganz oder teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe führen, wenn die Abweichung von den allgemeinen kommunalwirtschaftlichen Vorschriften nach Art und Umfang der Einrichtung zweckmäßig ist. Hierbei können auch Regelungen getroffen werden, die von einzelnen für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften abweichen. (Art. 88 Abs. 6 GO)

Stadt Burgkunstadt

Normen

Publikationen

Beispiele

Siehe auch