Regiebetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(8 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Gemeinde kann Einrichtungen innerhalb der allgemeinen Verwaltung (Regiebetriebe) ganz oder teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe führen, wenn die Abweichung von den allgemeinen kommunalwirtschaftlichen Vorschriften nach Art und Umfang der Einrichtung zweckmäßig ist. Hierbei können auch Regelungen getroffen werden, die von einzelnen für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften abweichen. ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V16Art88&st=null Art. 88 Abs. 6 GO])
+
Regiebetriebe sind Einrichtungen innerhalb der allgemeinen Verwaltung ({{GO 88}} Abs. 6 Satz 1 Hs. 1) Die Gemeinde kann diese ganz oder teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe führen, wenn die Abweichung von den allgemeinen kommunalwirtschaftlichen Vorschriften nach Art und Umfang der Einrichtung zweckmäßig ist ({{GO 88}} Abs. 6 Satz 1 Hs. 2). Hierbei können auch Regelungen getroffen werden, die von einzelnen für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften abweichen. ({{GO 88}} Abs. 6 Satz 2)
 +
 
 +
==[[Regiebetriebe der Stadt Burgkunstadt]]==
 +
{{:Regiebetriebe der Stadt Burgkunstadt}}
  
 
==Normen==
 
==Normen==
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V16Art88&st=null Art. 88 Abs. 6 GO]
+
*{{GO 88}} Abs. 6
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
 +
 +
===Lexika===
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Regiebetrieb Wikipedia]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Regiebetrieb Wikipedia]
 +
 +
===Fachbücher===
 +
* {{ISBN 9783415052086}} S. 88
  
 
==Beispiele==
 
==Beispiele==
Zeile 13: Zeile 21:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
*[[Gemeindliche Unternehmen]]
 
*[[Gemeindliche Unternehmen]]
 +
** [[Eigenbetrieb]]
 +
** [[Kommunalunternehmen]]
 +
 +
[[Kategorie:Rechnungsprüfung]]
 +
[[Kategorie:Haushalt]]
 +
[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Aktuelle Version vom 7. August 2019, 10:26 Uhr

Regiebetriebe sind Einrichtungen innerhalb der allgemeinen Verwaltung (GO Art. 88 Abs. 6 Satz 1 Hs. 1) Die Gemeinde kann diese ganz oder teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe führen, wenn die Abweichung von den allgemeinen kommunalwirtschaftlichen Vorschriften nach Art und Umfang der Einrichtung zweckmäßig ist (GO Art. 88 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2). Hierbei können auch Regelungen getroffen werden, die von einzelnen für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften abweichen. (GO Art. 88 Abs. 6 Satz 2)

Regiebetriebe der Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt unterhält folgende Regiebetriebe:

Normen

Publikationen

Lexika

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 88

Beispiele

Siehe auch