Aufstellungsversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Checkliste Material===
 
===Checkliste Material===
 
====To Do====
 
* Vollmachten für Kandidaten, die nicht persönlich teilnehmen
 
** S.V.
 
  
 
====Mitgliedsanträge====
 
====Mitgliedsanträge====

Version vom 30. November 2013, 12:25 Uhr


Arten

  • Versammlung von Anhängern, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
  • Delegiertenversammlung

Checkliste

Termin

  • GLKrWG Art. 29 Abs. 2 Satz 2: Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. (bei Wahltag 15.03.2014 -> frühester Termin 01.12.2012)
  • 30.11.2013 19.30 Uhr Hotel/Gasthof Drei Kronen Burgkunstadt http://www.hotel-3kronen.de/
  • Orgatreffen 18.30 Uhr

Ladung

  • Formulierung der Ladung wurde mit dem Wahlleiter abgestimmt: keine Einwände
  • Persönlich: Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 13.11.2013, Nachweis A.H. -> Liste als Anlage zum Protokoll nehmen.
  • 14 Tage Ladungsfrist laut Satzung wurde eingehalten
  • Einladungen an Kandidaten, die keine Mitglieder sind, von MD persönlich eingeworfen
  • Öffentliche Ladung/Ankündigung: Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22

Wer darf auf die Liste?

Wählbarkeit zum Stadtrat

Satzungsbeschränkung auf Quote der weiblichen Mitglieder

  • 27.11.2013: 39 Mitglieder, davon 24 männlich und 15 weiblich: 62% zu 38% (Danke an Alex!)
  • Reduziert auf alle über 18 Jahre: 30 Mitglieder, davon 18 männlich und 12 weiblich: 60% zu 40%

Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag

Versammlungsleitung

  • Dr. U. D.

Niederschrift

Anwesenheitsliste

Wahlleitung

  • H.D.H.

Teilnehmer

Akkreditierung der Abstimmberechtigten

Checkliste Material

Mitgliedsanträge

  • Mitgliedsanträge für Leute, die noch Mitglied werden wollen
  • Achtung! Vorstandsbechluss muss vor Ort dokumentiert werden (Formular!)

Stimmkarte

  • bereitet MD vor (+)

Stimmzettel

  • bereitet EB vor in Abstimmung mit HD
  • Werden vor Ort gedruckt
  • 2 Drucker MD ( )
  • 2 Notebooks MD ( )
  • Papier MD ( )
  • Ersatzdruckerpatronen MD ( )

Technik

  • Beamer MD ( )
  • Umschaltgerät für mehere Rechner an einem Beamer

Wahlvorgang

  • Wahlurne -> Reinhard ( )
  • Wahlkabine(n) ( )

Werbung/PR

  • Bierdeckel MD ( )
  • Rollup AH ( )
  • Foto MD ( )
    • Akku aufladen ( )

Normen

GLKrWG

Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek)

  • GLKrWBek Nr. 43 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
  • GLKrWBek Nr. 44 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
  • GLKrWBek Nr. 45 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats (Art. 45, § 41)
  • GLKRWBek Nr. 46 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 4, § 42)

Satzung des Bürgervereins

Ablaufplan

  1. Akkreditierung
    1. Stimmkarte an stimmberechtigte Mitglieder
    2. Nichtmitglieder fragen, ob sie noch Mitglied werden wollen.
    3. Vorstandsbeschluss über Neumitglieder sicherstellen und dokumentieren
    4. Anwesenheitsliste getrennt für
      1. Wahlberechtigte Mitglieder (Achtung! Es muss eine gesonderte Anwesenheitsliste nur für wahlberechtigte Mitglieder geführt werden!)
      2. Nichtmitglieder und nicht wahlberechtigte Mitglieder(gesonderte Anwesenheitsliste)
  2. Begrüßung durch den Vorstand
  3. Wahl der
    1. Versammlungs- und (Vorschlag Vorstand: Dr. Ulrike Dinglreiter)
    2. Wahlleitung, der Schriftführung und (Vorschlag Vorstand: Hans-Dieter Herold)
    3. zweier weiterer Personen zur Versicherung an Eides statt, dass die Wahl den rechtlichen Bestimmungen gemäß abgelaufen ist, Formalia.(Vorschlag: Carita M.)
  4. Übergabe an die Versammlungsleitung
  5. Beschluss der Tagesordnung
  6. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
    1. Formulierung der Ladung wurde mit dem Wahlleiter abgestimmt: keine Einwände
    2. Persönliche Ladung der Mitglieder per Brief: Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 13./14.11.2013, Nachweis A.H. -> Liste als Anlage zum Protokoll nehmen.
    3. 14 Tage Ladungsfrist laut Satzung wurde eingehalten
    4. Einladungen an Kandidaten, die keine Mitglieder sind, von MD persönlich eingeworfen
    5. Öffentliche Ladung/Ankündigung mindestens einmal in der Tagespresse: siehe Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22
  7. Feststellung der Abstimmungsberechtigung - Die Versammlungsleiterin stellt fest, dass die Wahlberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Teilnahme an der Abstimmung erhoben haben, festgestellt worden ist.
    1. nur im Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung wahlberechtigte Mitglieder dürfen wählen

Publikationen

Siehe auch