Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013

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BÜRGERVEREIN BURGKUNSTADT E.V.


Ladung zur Kandidatenaufstellung der Bewerberinnen und der Bewerber des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. für die Kommunalwahlen zum Stadtrat Burgkunstadt 2014 (Wahltag: 16. März 2014)


am Samstag, den 30. November 2013 um 19.30 Uhr

im Gasthof/Hotel Drei Kronen, Lichtenfelser Str. 24, 96224 Burgkunstadt, Vereinszimmer


Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. wird bei den Kommunalwahlen 2014 in Bayern als Wählergruppe mit einer eigenen Kandidatenliste für den Stadtrat Burgkunstadt antreten. Der Vorstand des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. beruft deshalb gemäß § 10 Nr. 2 und § 11 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V. eine Versammlung von Mitgliedern der Wählergruppe “Bürgerverein Burgkunstadt e.V.” zur Aufstellung der Bewerberinnen und der Bewerber für die Stadtratswahlen Burgkunstadt 2014 ein.

Hierzu hat der Vorstand einen Vorschlag erarbeitet. Weitere KandidatInnen können sich auch noch auf der Versammlung am 30. November bewerben oder ihr Interesse sehr gerne vorher beim Vorstand melden. Als Tagesordnung für die Aufstellungsversammlung schlagen wir vor:

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl der Versammlungs- und Wahlleitung, der Schriftführung und zweier weiterer Personen zur Versicherung an Eides statt, dass die Wahl den rechtlichen Bestimmungen gemäß abgelaufen ist, Formalia.
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  4. Feststellung der Abstimmungsberechtigung
  5. Erklärung der Wahlmodalitäten durch den/die Wahlleiterln mit Abstimmung
  6. Bestimmung des Wahlausschusses
  7. Vorstellung der BewerberInnen
  8. Befragung der BewerberInnen und Aussprache
  9. Aufnahme der BewerberInnen in die Bewerberliste in geheimer Wahl (§ 11 Ziffer 4 Satz 3 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)
  10. Erläuterung des Wahlverfahrens mit Abstimmung
  11. Aufstellung/Wahl der KandidatInnen zur Stadtratswahl Burgkunstadt 2014
    1. Wahl der KandidatInnen für die Listenplätze 1 bis 3 jeweils in gesonderten Wahlgängen
    2. Entscheidung der Mitgliederversammlung über das Wahlverfahren bezüglich der weiteren Listenplätze
    3. Wahl der KandidatInnen für die weiteren Listenplätze zur Stadtratswahl Burgkunstadt 2014
    4. Wahl der Ersatzkandidatlnnen und Festlegung der Nachrückmodalitäten
  12. Wahl eines Listenverantwortlichen und eines Stellvertreters
  13. Schlussabstimmung über die gesamte Liste - einschließlich der Mehrfachnennungen gemäß oben genannter Wahl.
  14. Sonstiges
  15. Verabschiedung

Hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Aufstellungsversammlung ein!

Wählen dürfen alle TeilnehmerInnen, die

1. Mitglied im Bürgerverein Burgkunstadt e.V. sind und

2. die im Zeitpunkt des Zusammentritts der Mitgliederversammlung zur betreffenden Wahl im Wahlgebiet nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Bayern wahlberechtigt sind (wahlberechtigte Mitglieder). Das aktive Wahlrecht zur Stadtratswahl besitzen. Deutsche und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlbezirk Burgkunstadt mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wir bitten Sie, sicherheitshalber einen amtlichen Ausweis mitzubringen. Wir freuen uns auf einen gut besuchten Abend, es werden wichtige Weichen gestellt. Genauere Informationen können Sie nachlesen in der Tagespresse oder unter:

www.buergerverein-burgkunstadt.de .

Herzliche Grüße

Bürgerverein Burgkunstadt e.V.

Für den Vorstand:

Dr. Marcus Dinglreiter und Edith Berg


Anlage: Auszug aus der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.

§ 11 Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahlen

1. Zur Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen findet eine Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Aufstellungsversammlung ist mit einer Frist von mindestens zwei Wochen (im Falle der Wiederholung der Aufstellungsversammlung genügt eine Ladungsfrist von einer Woche) vom Absendetag gerechnet, bei schriftlicher Einladung gilt Poststempel, mit der Tagesordnung der Kandidatenaufstellung schriftlich oder auf elektronischem Wege einzuladen.

2. Die Versammlung wählt eine Versammlungs- und eine Wahlleitung.

3. Bei der Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen können nur diejenigen Mitglieder abstimmen, die im Zeitpunkt des Zusammentritts der Mitgliederversammlung zur betreffenden Wahl im Wahlgebiet nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Bayern wahlberechtigt sind (wahlberechtigte Mitglieder).

4. Bewerber kann jeder Einwohner Burgkunstadts (einschließlich Ortsteile) sein, der im Rahmen der Kommunalwahl, für die die Kandidatenaufstellung erfolgt, das passive Wahlrecht besitzt. Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht erforderlich. Die Mitgliederversammlung entscheidet zunächst in geheimer schriftlicher Wahl über die Aufnahme der Bewerber in die Bewerberliste (ohne Platzierung). Jeder Bewerber erhält die Gelegenheit, sich vorzustellen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

5. Frauen müssen auf Kommunalwahllisten mindestens entsprechend ihrem Mitgliederanteil vertreten sein. Sollten weniger Frauen kandidieren als Listenplätze zu vergeben sind, können die Listenplätze mit männlichen Kandidaten aufgefüllt werden. Die Listenplätze 1 bis 3 werden jeweils in gesonderten Wahlgängen gewählt. Über das Wahlverfahren bezüglich der weiteren Listenplätze entscheidet die Mitgliederversammlung.

6. Die Kandidaten werden in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Kandidat diese Mehrheit, findet eine Stichwahl unter den beiden nicht gewählten Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Bewerbern entscheidet das vom Leiter der Versammlung zu ziehende Los, wer für die Stichwahl zugelassen wird.

7. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die auch den Gang des Abstimmungsverfahrens wiedergibt, insbesondere Angaben enthalten muss über die fristgemäße Einberufung, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder und der Erschienenen, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Namen der vorgeschlagenen Bewerber und Kandidaten, sowie die einzelnen Ergebnisse der geheimen Wahlen zur Aufstellung der Kandidaten. Die Niederschrift ist von dem Leiter der Versammlung, dem Schriftführer und einem weiteren stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer zu unterschreiben.

§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung stattfinden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 2/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich, mit Telefax oder auf elektronischem Wege unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreise der Mitglieder fest.

3. Versammlungsleiter ist der 1.Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollte ein Vorsitzender nicht anwesend sein, leitet der andere Vorsitzende die Versammlung alleine, sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

6. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.

7. Nebenordnungen wie Geschäftsordnungen, Finanzordnungen, Beitragsordnungen etc. können von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder geändert werden.


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Registergericht: Amtsgericht Coburg - VR 200349 (Fall 1)

Sitz: Burgkunstadt

Vertretungsberechtigter Vorstand: Dr. Marcus Dinglreiter, Edith Berg, Alexander Hanna, Reinhard Englert

Lichtenfelser Str. 86

96224 Burgkunstadt

T 09572-6880

F 09572-6881

Siehe auch