Stadtverordnung Burgkunstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum 1. Oktober 1935 ersetzte die neu eingesetzten „Stadtverordnung“ den Stadtrat und setzte sich ausschließlich aus zehn Fraktionären der [[NSDAP]] zusammen<ref>Rudi Fetzer: Borkuschter Mosaik – Eine etwas andere Stadtgeschichte. Burgkunstadt 2009, DNB 997549874, S. ?</ref>.  
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Die '''Stadtverordnung''' war von 1935 bis 1945 das auf Basis der ''Deutschen Gemeindeordnung'' von 1935 zur Stadtverwaltung berufene Kollegialorgan der Stadt Burgkunstadt. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1935 wurde der Burgkunstadter Stadtrat abgesetzt und durch die neu gebildete „Stadtverordnung“, bestehend aus zehn NSDAP-Fraktionären, ersetzt. Die Stadtverordnung bestand aus acht Ratsherren sowie zwei Beigeordneten. Hinzu kam noch das Amt des Bürgermeisters. Alle Amtsträger behielten ihre Mandate bis April 1945.
  
==Einzelnachweise==
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== Bildung und Zusammensetzung der Stadtverordnung ==
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Die neuen Amtsträger wurden durch den Lichtenfelser NSDAP-Kreisleiter Lorenz Kraus auf Grundlage der §§ 48 ff. DGO (Deutsche Gemeindeordnung, 1935) berufen. Am 24. September 1935 setzte er die Ratsherren wie folgt fest:<ref name="A97-65">StdA Burgkunstadt: A 97 - ''Vollzug der deutschen Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Gemeinde Burgkunstadt 1935 – 1936'', S. 65</ref>
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*Buchka, Rudolf („Rudi“) <!-- *24.05.1905 in Hs.-Nr. 204; Kaufmann, wohnhaft im Oktober 1935 in der Adolf-Hitler-Straße Nr. 204 (vormals: Judengasse Nr. 204, heute: Kulmbacher Straße Nr. 5) -->
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*[[Heinrich Daum|Daum, Heinrich]]
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*Hofmann, Andreas <!-- *5.05.1905 in Hs.-Nr. 223, Kaufmännischer Angestellter, wohnhaft im Oktober 1935 und im Januar 1936 Hindenburgplatz 223 (heute: Marktplatz Nr. 6)-->
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*[[Josef Oppel|Oppel, Josef]]
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*Pühlhorn, Johann („Hans“) <!-- *3.11.1891 in Hs.-Nr. 26, Werkmeister, wohnhaft im Oktober 1935 und im Juni 1945 in der Kronacher Straße Nr. 26 (heute: Kronacher Tor Nr. 5), Eintritt in die NSDAP 1935, in die SA 1933 --><ref name="A703-335">StdA Burgkunstadt: A 703 - ''Meldung der Mitgliedschaft in der NSDAP mit Polizei-Berichten zur Wehrstammkartei 1935 – 1946'', S. 335</ref>
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*Püls, Georg <!-- Fabrikant, wohnhaft im Oktober 1935 in der Bahnhofstraße Nr. 242a  (heute: Bahnhofstraße Nr. 31), Sohn des Schuhfabrikgründers Hans Püls -->
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*Schneider, Johann <!-- *24.12.1907 in Hs.-Nr. 230 in Kaltenreuth, EV, Bauer, wohnhaft im Oktober 1935 in Kaltenreuth Nr. 230 (heute: Kaltenreuth Nr. 1) -->
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*Schuhmann, Georg <!-- Bäckermeister, wohnhaft im Oktober 1935 in der Adolf-Hitler-Straße Nr. 133 (vormals: Judengasse Nr. 133, heute: Kulmbacher Straße Nr. 25) -->
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Als nach § 6 Abs. 1 DGO zur Vertretung des Bürgermeisters vorgesehene Beigeordnete wurden durch Lorez Kraus am 25. September 1935 berufen:<ref name="A97-65" />
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*Dumrauf, Hans <!-- * evtl. 8.9.1902 in Hs.-Nr.125 Kaufmännischer Angestellter, wohnhaft im Oktober 1935 in der Adolf-Hitler-Straße Nr. 125 ("Hotel Dumrauf") (vormals: Judengasse Nr. 125, heute: abgegangen, an Stelle von Kulmbacher Straße Nr. 33) -->
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*Appel, Hans <!-- * evtl. nach 1910 Oberwerkmeister, wohnhaft im Oktober 1935 in der Roßstraße Nr. 76 (heute: abgegangen, an Stelle von Roßgasse 5) -->
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Für Hans Appel stand die Bestätigung durch das Bezirksamt Lichtenfels im Dezember 1935 noch aus. Hans Dumrauf, der wie Feuersinger dem Stadtrat bereits seit dem 5. März 1933 angehört hatte und das Amt des zweiten Bürgermeisters schon seit einiger Zeit ausführte, behielt aufgrund eines Nachtrags zur DGO vom Mai 1935 vorläufig noch die Amtsbezeichnung "Zweiter Bürgermeister" bis zum 5. März 1937.<ref name="A97-65" />
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Die neuen Amtsträger wurden durch Bürgermeister [[Dr. Leo Feuersinger]] zum 1. Oktober 1935 verpflichtet, beeidigt und mit ihren vorgeschriebenen Anstellungsurkunden ausgestattet.<ref name="A97-65" /> Die nach § 58 DGO optional berufbaren Beiräte wurden durch Feuersinger mit keinen konkreten Personen besetzt, sondern sollten nur bei Bedarf zu Einzelthemen berufen werden.<ref name="A97-65" />
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Aus ihren Ämtern im Stadtrat wurden die Ratsherren Karl Erhardt, Hans Früchtel (NSDAP)<!--*14.06.1897 in Kulmbach; EV; Elektromonteur und Heizer, Eltern: Peter, Büttner, † 1929, Kuni Wich; Geschwister: 1 Bruder (*1898), 2 Schwestern (*1894, *1914); Ehefrau: Margareta Lauer; Wohnort der Familie: Burgkunstadt, Horst-Wessel-Straße 58c; Mitgliedschaft in der SA ab 1923 und Wiedereintritt nach Verbot 1925; (Nicht zuordenbar sind zwei Felder in denen "16.02.1929 Kulmbach" steht)-->,<ref name="A703-119">StdA Burgkunstadt: A 703 - ''Meldung der Mitgliedschaft in der NSDAP mit Polizei-Berichten zur Wehrstammkartei 1935 – 1946'', S. 119</ref> Albrecht Häusinger und [[Christian Schmiedel]] (NSDAP) mit Bildung der Stadtverordnung zum 1. Oktober 1935 entlassen.<ref name="A97-49">StdA Burgkunstadt: A 97 - ''Vollzug der deutschen Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Gemeinde Burgkunstadt 1935 – 1936'', S. 49</ref>
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== Hauptsatzung ==
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Durch die Stadtverortnung und Bürgermeister Feuersinger wurde am 12. Juni 1936 die nach § 3 Abs. 2 DGO vorgesehene Hauptsazuung mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP wie folgt erlassen:<ref name="A97-69">StdA Burgkunstadt: A 97 - ''Vollzug der deutschen Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Gemeinde Burgkunstadt 1935 – 1936'', S. 69</ref>
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:§ 1. Dem Bürgermeister stehen zwei Beigeordnete zur Seite.
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:§ 2. Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 8.
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:§ 3. Der Bürgermeister kann nach Bedarf Beiräte zur Mitwirkung in bestimmten Einzelfragen berufen.
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:§ 4. Der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Gemeinderäte tragen bei feierlichen Anlässen das Braunhemd.
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:§ 5. Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung von jährlich 800.-- ℛℳ.
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== Weblinks ==
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* [http://www.verfassungen.de/de33-45/gemeindeordnung35.htm Deutsche Gemeindeordnung (30. Januar 1935)]
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== Einzelnachweise ==
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<references />
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==Siehe auch==
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* [[Nationalsozialismus]]
  
 
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
 
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
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[[Kategorie:Politik]]

Version vom 28. September 2019, 19:36 Uhr

Die Stadtverordnung war von 1935 bis 1945 das auf Basis der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 zur Stadtverwaltung berufene Kollegialorgan der Stadt Burgkunstadt. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1935 wurde der Burgkunstadter Stadtrat abgesetzt und durch die neu gebildete „Stadtverordnung“, bestehend aus zehn NSDAP-Fraktionären, ersetzt. Die Stadtverordnung bestand aus acht Ratsherren sowie zwei Beigeordneten. Hinzu kam noch das Amt des Bürgermeisters. Alle Amtsträger behielten ihre Mandate bis April 1945.

Bildung und Zusammensetzung der Stadtverordnung

Die neuen Amtsträger wurden durch den Lichtenfelser NSDAP-Kreisleiter Lorenz Kraus auf Grundlage der §§ 48 ff. DGO (Deutsche Gemeindeordnung, 1935) berufen. Am 24. September 1935 setzte er die Ratsherren wie folgt fest:<ref name="A97-65">StdA Burgkunstadt: A 97 - Vollzug der deutschen Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Gemeinde Burgkunstadt 1935 – 1936, S. 65</ref>

  • Buchka, Rudolf („Rudi“)
  • Daum, Heinrich
  • Hofmann, Andreas
  • Oppel, Josef
  • Pühlhorn, Johann („Hans“) <ref name="A703-335">StdA Burgkunstadt: A 703 - Meldung der Mitgliedschaft in der NSDAP mit Polizei-Berichten zur Wehrstammkartei 1935 – 1946, S. 335</ref>
  • Püls, Georg
  • Schneider, Johann
  • Schuhmann, Georg

Als nach § 6 Abs. 1 DGO zur Vertretung des Bürgermeisters vorgesehene Beigeordnete wurden durch Lorez Kraus am 25. September 1935 berufen:<ref name="A97-65" />

  • Dumrauf, Hans
  • Appel, Hans

Für Hans Appel stand die Bestätigung durch das Bezirksamt Lichtenfels im Dezember 1935 noch aus. Hans Dumrauf, der wie Feuersinger dem Stadtrat bereits seit dem 5. März 1933 angehört hatte und das Amt des zweiten Bürgermeisters schon seit einiger Zeit ausführte, behielt aufgrund eines Nachtrags zur DGO vom Mai 1935 vorläufig noch die Amtsbezeichnung "Zweiter Bürgermeister" bis zum 5. März 1937.<ref name="A97-65" />

Die neuen Amtsträger wurden durch Bürgermeister Dr. Leo Feuersinger zum 1. Oktober 1935 verpflichtet, beeidigt und mit ihren vorgeschriebenen Anstellungsurkunden ausgestattet.<ref name="A97-65" /> Die nach § 58 DGO optional berufbaren Beiräte wurden durch Feuersinger mit keinen konkreten Personen besetzt, sondern sollten nur bei Bedarf zu Einzelthemen berufen werden.<ref name="A97-65" />

Aus ihren Ämtern im Stadtrat wurden die Ratsherren Karl Erhardt, Hans Früchtel (NSDAP),<ref name="A703-119">StdA Burgkunstadt: A 703 - Meldung der Mitgliedschaft in der NSDAP mit Polizei-Berichten zur Wehrstammkartei 1935 – 1946, S. 119</ref> Albrecht Häusinger und Christian Schmiedel (NSDAP) mit Bildung der Stadtverordnung zum 1. Oktober 1935 entlassen.<ref name="A97-49">StdA Burgkunstadt: A 97 - Vollzug der deutschen Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Gemeinde Burgkunstadt 1935 – 1936, S. 49</ref>

Hauptsatzung

Durch die Stadtverortnung und Bürgermeister Feuersinger wurde am 12. Juni 1936 die nach § 3 Abs. 2 DGO vorgesehene Hauptsazuung mit Zustimmung des Beauftragten der NSDAP wie folgt erlassen:<ref name="A97-69">StdA Burgkunstadt: A 97 - Vollzug der deutschen Gemeindeordnung, Hauptsatzung der Gemeinde Burgkunstadt 1935 – 1936, S. 69</ref>

§ 1. Dem Bürgermeister stehen zwei Beigeordnete zur Seite.
§ 2. Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 8.
§ 3. Der Bürgermeister kann nach Bedarf Beiräte zur Mitwirkung in bestimmten Einzelfragen berufen.
§ 4. Der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Gemeinderäte tragen bei feierlichen Anlässen das Braunhemd.
§ 5. Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung von jährlich 800.-- ℛℳ.

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Siehe auch