Vorkommerzielle Auftragsvergabe
Bietet der Markt keine Lösung, die den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers gerecht wird, kann er auch in Betracht ziehen, Forschungs- und Entwicklungsaufträge (FuE) direkt zu vergeben, um die geeignetste Lösung zu finden.<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 27</ref> "Die vorkommerzielle Beschaffung (precommercial procurement, PCP) bietet sich öffentlichen Auftraggebern immer dann an, wenn sie FuE-Dienstleistungsaufträge vergeben möchten, vorausgesetzt, die Bedingungen von Artikel 16 Buchstabe f der Richtlinie 2004/18/EG sind erfüllt. Vorkommerzielle Beschaffung ermöglicht es ..., die besten potenziellen Lösungen schrittweise zu identifizieren und Durchführbarkeitsstudien, Pläne und Prototypen verschiedener Unternehmen zu prüfen. Die Beschaffung der eigentlichen Lösung(en) muss anschließend im Rahmen der regulären Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe erfolgen."<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 27</ref>
Normen
- Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Vergabekoordinierungsrichtlinie) (außer Kraft)
- Artikel 16 Buchstabe f: (Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, die Folgendes zum Gegenstand haben:) Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, deren Ergebnisse nicht ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den öffentlichen Auftraggeber vergütet wird.
Fußnoten
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